Staatsanwaltschaft

Sonstige Beweiserhebung

Dem Untersuchungsausschuß wurden auf dessen Anforderung die folgenden Unterlagen durch die Landesregierung und nachgeordnete Behörden vorgelegt: Verwaltungsvorgänge des Niedersächsischen Innenministeriums (4 Bände):1

­ Band A Unterlagen des Innenministeriums (Referat 23) zu den polizeilichen Einsatzmaßnahmen aus Anlaß der Besetzung des Informationszentrums der BLG in Gorleben am 5./6. Juni 1998

­ Band B Einsatzmappe „Besetzung Info-Haus" am 5./6. Juni 1998

­ Band C Untersuchungsausschuß „Besetzung Info-Haus" am 5./6. Juni 1998

­ Band D Arbeitsgruppe Infozentrum BLG Schriftliche Stellungnahmen der Landesregierung:2

­ Stellungnahme zu Ziffer 1 des Untersuchungsauftrages vom 17.07.

­ Stellungnahme zu Ziffer 3 des Untersuchungsauftrages vom 17.07.

­ Stellungnahme zu Ziffer 9 des Untersuchungsauftrages vom 17.07.

­ Stellungnahme zu Ziffer 10 des Untersuchungsauftrages vom 17.07.

­ Erhebungen der Polizeibehörden zu Hausbesetzungen in ihrem Zuständigkeitsbereich (Anlagen zu den Stellungnahmen der Landesregierung vom 17.07.1998) Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Lüneburg (7 Aktenbände):3

­ Band Vernehmungen 155 Js 12301/98

­ Band I 155 Js 12301/98

­ Band II 155 Js 12301/98

­ Ermittlungsband 155 Js 14885/98 (abgetrenntes Verfahren)

­ Ermittlungsband 155 Js 14005/98 (abgetrenntes Verfahren)

­ Beweismittelheft

­ Presseheft Bildberichte der Polizeiinspektion Lüchow-Dannenberg:

­ Mappen I und VII: Aufnahmen der Polizeiinspektion Lüchow-Dannenberg

­ Mappen II bis VI: Aufnahmen des Sicherheitsdienstes der BLG

In dem Bericht wird durch eine Buchstaben-Zahlenkombination auf Dokumente aus den Verwaltungsvorgängen des Innenministeriums Bezug genommen. Der Buchstabe kennzeichnet, aus welchem Band der Verwaltungsunterlagen des Innenministeriums zitiert wird. Die nachfolgende Ziffer kennzeichnet das jeweilige, in den Vorgängen des Innenministeriums durchnumerierte Dokument. Bsp.: B-3.1 steht für das „Zeitband der Polizeiinspektion Lüchow-Dannenberg", das sich als Dokument 3.1 in dem Band B der Unterlagen des Innenministeriums befindet.

Die Stellungnahmen sind dem Bericht als Anlage 1 beigefügt.

Die Akten der Staatsanwaltschaft Lüneburg werden in dem Bericht als „StA-Ermittlungsakte" bezeichnet.

Abschriften des polizeilichen Funkverkehrs vom 05.06. (15.00 Uhr) bis 06.06. (12. Uhr) betreffend das Informationszentrum in Gorleben Aufzeichnungen von Bediensteten des Innenministeriums, der Bezirksregierung Lüneburg und der Polizeiinspektion Lüchow-Dannenberg zum Polizeieinsatz in Gorleben Abschlußbericht „Organisationsuntersuchung der Niedersächsischen Landespolizei" durch die Kienbaum Unternehmensberatung GmbH, Düsseldorf, von Januar 1993

Die Ermittlung und Verwertung des Inhalts der in den vorgenannten Vorgängen enthaltenen Schriftstücke, die für den Untersuchungsauftrag von Bedeutung waren, erfolgte im Wege des Urkundenbeweises.

Soweit eine Vervielfältigung dieser Materialien praktikabel erschien, wurden diese von der Geschäftsstelle des Untersuchungsausschusses in Kopie an die Ausschußmitglieder weitergeleitet. Die Materialien, deren Vervielfältigung nicht praktikabel war oder die

- wie die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft (mit Ausnahme des Presseheftes) und die Bildmappen I und VI - für vertraulich erklärt waren, konnten bei der Geschäftsstelle des Untersuchungsausschusses eingesehen werden.

Die mit dem 1. Beweisbeschluß vom 01.07.1998 beschlossene Augenscheinseinnahme des Informationszentrums der BLG in Gorleben wurde in der 2. Sitzung am 03.07. durchgeführt. Die von dem Sicherheitsdienst der BLG, der Firma Raab-Karcher, gefertigten Fotoaufnahmen und Videoaufzeichnungen über den Zustand des Informationszentrums nach Beendigung der Besetzung wurden von den Mitgliedern des Untersuchungsausschusses in öffentlicher Sitzung in Augenschein genommen.

Auskunft über den Stand des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens

In seiner 12. Sitzung am 10.08.1998 ließ sich der Untersuchungsausschuß durch den Leitenden Ministerialrat im Niedersächsischen Ministerium der Justiz und für Europaangelegenheiten Range, den Leitenden Oberstaatsanwalt Schwarplys und die Staatsanwältin Hitziger, beide Staatsanwaltschaft beim Landgericht Lüneburg, über den Stand des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens unterrichten. Staatsanwältin Hitziger stellte den Sachverhalt vor, auf dessen Grundlage sie die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen durchführt, und gab Auskunft über den Stand des Verfahrens.

II. Ergebnisse der Beweisaufnahme des 17. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses

1. Vorbemerkungen

Vor Beantwortung der im Untersuchungsauftrag aufgeworfenen Fragen wird zunächst die Örtlichkeit beschrieben (2.). Danach folgt eine chronologische Darstellung der Geschehnisse um die Besetzung des Informationszentrums in Gorleben und der Reaktionen der Polizeibehörden auf diese Vorgänge (3.). Anschließend werden frühere Aktionen der Kernkraftgegner in Gorleben, soweit sie das Informationszentrum betreffen, beschrieben (4.). Dem folgen eine Darstellung der formalen und inhaltlichen Voraussetzungen einer „Kräfteanforderung" zur Verstärkung der polizeilichen Einsatzkräfte (5.1.) sowie die nach der Beweisaufnahme zu treffenden Tatsachenfeststellungen zu der Frage, ob aus Anlaß der Besetzung des Informationszentrums Polizeikräfte angefordert worden sind, um gegen die Besetzer vorzugehen (5.2). Unter wird als Ergebnis der Beweisaufnahme dargelegt, dass eine Kräfteanforderung weder durch die Polizeiinspektion Lüchow (5.3.1) noch durch die Bezirksregierung Lüneburg (5.3.2) erfolgt ist. Dem schließt sich eine Darstellung der Kommunikationsprobleme an, die sich in der Zusammenarbeit der am Gorleben-Einsatz beteiligten Polizeibeamtinnen und -beamten ergeben haben (5.4). Weitere Abschnitte sind der polizeilichen „Kräftelage" an dem Wochenende des 05. und 06.06.1998 (6.) und der Frage gewidmet, welche Bedeutung die Äußerung der Teilnehmer der Besetzungsaktion für die polizeiliche Lageeinschätzung hatte, man wolle demonstrieren und nicht demolieren (7.). Es folgen Ausführungen zur Information des Innenministers über die Ereignisse in Gorleben (8.) und zur Nachbereitung des Polizeieinsatzes durch das Innenministerium (9.), insbesondere den Erkenntnissen, zu denen die vom Innenministerium eingesetzte Arbeitsgruppe gekommen ist. Schließlich werden die (vorläufigen) Konsequenzen dargestellt, die die Polizei aus den Einsatzerfahrungen in Gorleben gezogen hat (10.).

Die folgenden Abschnitte enthalten den Bericht der Landesregierung zu den Maßnahmen zur Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Auswertung des Polizeieinsatzes anläßlich der Chaostage 1995 (Frage 1 des Untersuchungsauftrages) (11.) sowie ihren Bericht zu der Frage, welche Maßnahmen die jeweils zuständige Polizeiführung in der Vergangenheit in Niedersachsen ergriffen hat, wenn Häuser widerrechtlich besetzt worden sind (Frage 3 des Untersuchungsauftrags) (12.).

Schließlich wird der Frage nach der Einsatzfähigkeit der Landesbereitschaftspolizei Niedersachsen nach der „Polizeireform Niedersachsen" nachgegangen (Frage 9 des Untersuchungsauftrags) (13.), indem zunächst die Organisationsuntersuchung der Niedersächsischen Landespolizei durch die Kienbaum Unternehmensberatung GmbH (13.1), der zu dieser Frage erstellte Bericht der Landesregierung (13.2) und schließlich die in öffentlicher Sitzung getroffenen sachverständigen Feststellungen des Direktors der LBPN Lewald (13.3) dargestellt werden.