Einführung des Eintrittsentgeltes

Das Einnahmesoll wurde bei der Einführung des Eintrittsentgeltes auf 600 000 DM festgelegt. Die Museen können über die Beträge verfügen, die über dieses festgelegte Einnahmesoll hinausgehen. 1996 und 1997 wurde das Soll nicht erreicht. Dieses ist insbesondere mit den umfangreichen Baumaßnahmen in den staatlichen Museen und hier besonders im besucherstärksten Museum, dem Niedersächsischen Landesmuseum, zu begründen. Obwohl zu erwarten ist, dass nach vollständiger Eröffnung des Niedersächsischen Landesmuseums Hannover das prognostizierte Einnahmesoll von 600 000 DM übertroffen werden könnte, hat sich die Landesregierung entschlossen, das Einnahmesoll bereits ab dem Haushaltsjahr 1998 auf 400 000 DM abzusenken, um den Anreiz für die Museen zur Entwicklung neuer Marketingstrategien zu fördern. Wahrscheinlich ist aber auch diese Grenze wegen der vollständigen Schließung des Landesmuseums Hannover seit Januar 1997 im laufenden Haushaltsjahr nicht zu erreichen. Die Landesregierung wird die Besucherzahlen wie auch die Marketingstrategien der einzelnen Museen weiterhin beobachten und in den Folgejahren flexibel reagieren, da daran festgehalten werden soll, dass die erwirtschafteten Gelder zumindest zu einem Teil an die jeweiligen Museen zurückfließen. Eine abschließende Bewertung und endgültige Festlegung einer Einnahmesollgrenze kann aber sehr wahrscheinlich erst nach vollständiger Eröffnung des Landesmuseums Hannover erfolgen.

Zu 8: Für den Zeitraum bis Ende 1996 wird auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage in der 13. Wahlperiode verwiesen.

Darüber hinaus beabsichtigt das Staatliche Museum für Naturkunde und Vorgeschichte in Oldenburg, sobald wie möglich einen Museumsshop einzurichten. Die bislang im Landesmuseum Oldenburg verpachtete Cafeteria ist aus wirtschaftlichen Gründen 1997 aufgegeben worden. Die Bemühungen, eine Neuverpachtung vorzunehmen, sind erfolglos geblieben. Im Landesmuseum Hannover ist die Schaffung besucherfreundlicher Bereiche für die Einrichtung eines Bistros und eines modernen Museumsshops Teil der Sanierungsmaßnahme. Ab der Wiedereröffnung im Frühjahr 1999 soll eine Besucherbewirtung durch einen Pächter stattfinden. Der neu errichtete Museumsshop soll mit der Wiedereröffnung ebenfalls verpachtet werden. Pachtverträge sind derzeit noch nicht abgeschlossen. Der bisherige Betreiber des Museumsbuchladens im Braunschweigischen Landesmuseum hat den Pachtvertrag zum 30. April 1999 gekündigt, da seines Erachtens die Besucherzahlen des Museums den Betrieb nicht rentabel erscheinen lassen. Diese Einschätzung kann von hier aus so nicht geteilt werden, da z. B. das Staatliche Museum für Naturkunde und Vorgeschichte Oldenburg mit einer geringeren Besucherzahl als das Braunschweigische Landesmuseum beabsichtigt, einen Museumsshop einzurichten. Bereits in der Vorbemerkung der Antwort der Landesregierung zu der Kleinen Anfrage vom 27. August 1996 wurde festgestellt, dass durchaus ein Zusammenhang sichtbar wird zwischen der unterschiedlichen Bereitschaft der Museen, die neue Entgeltordnung umzu setzen und den damit zum Teil auch verbundenen Aktivitäten einerseits sowie den Auswirkungen auf das Besucherverhalten und damit auf die Einnahmeentwicklung der Museen und der angeschlossenen Wirtschaftsbetriebe andererseits. Des Weiteren können natürlich auch regionale Strukturen im Geschäftsleben einer Stadt entscheidend sein für das Verhalten von Betreibern der Museumsshops bzw. Cafeterien in den Museen.

Zu 9: Zur Zeit verfügt nur das Braunschweigische Landesmuseum über einen verpachteten Museumsshop und eine verpachtete Cafeteria. Das Herzog-Anton-Ulrich-Museum betreibt seine Cafeteria in Eigenregie. Oktober 1998.

Wie bereits zu 8 ausgeführt, beabsichtigen das Landesmuseum Hannover und das Staatliche Museum für Naturkunde und Vorgeschichte Oldenburg, baldmöglichst Museumsshops einzurichten. Das Landesmuseum Hannover wird darüber hinaus eine Besucherbewirtung anbieten.

Neben den Einnahmen aus den sogenannten Museumsshops erzielen alle staatlichen Museen Einnahmen aus dem Verkauf von Katalogen, Büchern und anderen Veröffentlichungen in nicht unerheblichem Umfange. Auch das Braunschweigische Landesmuseum erzielt neben den Pachteinnahmen für den Museumsshop weitere Einnahmen durch den Verkauf der vorgenannten Materialien.

Zu 10: Auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 13 der Kleinen Anfrage in der 13. Wahlperiode sowie auf die vorstehenden Ausführungen zu 8 wird verwiesen. Es sind bisher nur in Einzelfällen Schwierigkeiten bei dem Betrieb der Museumsshops oder der Cafes aufgetreten.

Zu 11: Für den Zeitraum bis 1996 wird auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 11 der Kleinen Anfrage in der 13. Wahlperiode Bezug genommen.

Zu 13 und 14: Die Landesregierung wird aufgrund der allseits bekannten Haushaltssituation an der Erhebung der Eintrittsgelder an staatlichen Museen festhalten. Die Museen ihrerseits sind aufgefordert, sich verstärkt darum zu bemühen, die Entscheidung der Landesregierung über die Erhebung von Eintrittsgeld nach außen positiv zu vertreten und durch eine Steigerung ihrer Attraktivität die Kosten-Nutzen-Relation für die Besucherinnen und Besucher zu verbessern. Wie zu 7 bereits ausgeführt, wird die Landesregierung die Entwicklung der Besucherzahlen weiterhin beobachten, um langfristig sicherzustellen, dass der auch mit der Erhebung des Eintrittsgeldes verbundene Anreiz für die Museen, neue Marketingstrategien zu entwickeln und damit Besucherschichten für die Museen zu erschließen, nicht ins Leere läuft. Es wird daher in den kommenden Jahren angestrebt, dass die Einnahmesollgrenze, ab der den Museen die erwirtschafteten Eintrittsgelder für ihre direkte Arbeit zufließen, verstärkt an die tatsächliche Besucherzahlenentwicklung angepasst wird. Dies kann erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, da eine abschließende Bewertung der Besucherzahlen derzeit ­ wie dargelegt ­ noch nicht möglich ist.

Zu 15 und 16: Über eine Verlängerung der täglichen Öffnungszeiten, die grundsätzlich wünschenswert wäre, wird sich das zuständige Fachressort mit den staatlichen Museen abstimmen, wobei die Besonderheiten der einzelnen Museen, ihre Standorte und ihr Besucherpotential berücksichtigt werden müssen. Man darf aber auch nicht verkennen, dass nach Schließung der Museen in diesen häufig Abendveranstaltungen, Vorträge und Sonderaktionen angeboten werden, die bei der Verlängerung der allgemeinen Öffnungszeiten zu einem noch späteren Zeitpunkt stattfinden müssten und somit eventuell auch zu einer Einbuße bei den Besucherzahlen dieser Veranstaltungen führen könnten.

Unabhängig von diesen grundsätzlichen Überlegungen sind insbesondere die staatlichen Museen in Braunschweig und Hannover bemüht, während der EXPO ihre Öffnungszeiten auszudehnen. Eine abschließende Konzeption hierzu liegt noch nicht vor.

Zu 17: Die staatlichen Museen, insbesondere in Braunschweig und Hannover, sind daran interessiert, im Rahmen der EXPO mit besonderen Eintrittskarten zu werben, ggf. auch einen Verbund mit anderen Institutionen und deren Besuch herzustellen. Die Überlegungen hierfür sind zurzeit noch nicht abgeschlossen.