Personaleinsatz in Hochschulinstituten

Hochschulinstitute setzen Drittmittelpersonal entgegen den Bestimmungen der Drittmittelgeber auch für Daueraufgaben und solche Aufgaben ein, für die die Hochschulverwaltungen die Drittmittelkräfte nicht eingestellt haben.

Der LRH hält es für geboten, etatisiertes Personal für Drittmittelvorhaben sowie Drittmittelkräfte für ständige Aufgaben und andere Drittmittelvorhaben einzusetzen, wenn sich dadurch ein insgesamt wirtschaftlicherer Personaleinsatz erreichen lässt und durch entsprechende Aufzeichnungen ein verursachungsgerechter Kostenausgleich sichergestellt ist.

Der Landtag hat die Vorstellungen des LRH begrüßt und die Landesregierung gebeten, die dazu notwendigen Abstimmungen mit den anderen öffentlichen Geldgebern herbeizuführen (Drs. 11/3046 und 12/5713) und für den Fall, dass dies (weiterhin) erfolglos bleiben sollte, zu prüfen und zu berichten, ob sie der im Wissenschaftsbereich zunehmenden Praxis der Missachtung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften weiterhin Raum geben und damit Vorschub leisten oder wie sie die aufgezeigte Problematik sonst lösen wolle (Drs. 12/5713).

Nach den Antworten der Landesregierung vom 12.02.1990 (Drs. 11/5011), 19.07. (Drs. 12/1811) und 04.11.1996 (Drs. 13/2415) tragen Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie dem Anliegen inzwischen grundsätzlich Rechnung. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und die Volkswagenstiftung hätten es jedoch weiterhin abgelehnt, ihre Zuwendungsrichtlinien entsprechend zu ändern.

Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass der LRH die Problematik am 28.10.1997 mit der DFG erörtert hat. Die DFG hat darüber eine Ergebnisniederschrift gefertigt. Danach muss die DFG „grundsätzlich auf dem ausschließlichen Einsatz über sie finanzierter wissenschaftlicher Mitarbeiter (ab BAT II a) bestehen". Die DFG toleriert aber „unter dem Aspekt der Nachwuchsförderung seit jeher einen geringfügigen Einsatz von ihr finanzierten wissenschaftlichen Personals in der Lehre". „Bei von der DFG finanziertem technischen Personal (nur 7,5 % des DFG-finanzierten Personals)" ist zudem „ein Ausgleich von Fremdinanspruchnahmen anhand von bereits vorhandenen und hinreichend verlässlichen Aufzeichnungen über den Personaleinsatz für die DFG akzeptabel".

Dieses Ergebnis entspricht im wesentlichen dem Anliegen des Ausschusses.

2 (Ausgegeben am 8. Februar 1999)

Der Ausschuss bittet die Landesregierung, mit den anderen großen Drittmittelgebern entsprechende Klärungen herbeizuführen und den Landtag über das Erreichte bis zum 31.12.1998 zu unterrichten.

Die Antworten der Landesregierung vom 12.02.1990 unter Abschnitt III lfd. Nr. 5 in der Drs. 11/5011, vom 19.07.1991 unter Abschnitt II lfd. Nr. 6 in der Drs. 12/1811 und vom 04.11.1996 unter Abschnitt I in der Drs. 13/2415 werden wie folgt abschließend ergänzt:

Die Volkswagen-Stiftung hat mit Schreiben vom 24.06.1998 ihre grundsätzliche Bereitschaft zu einer Regelung erklärt, die dem mit der Deutschen Forschungsgemeinschaft erzielten Ergebnis entspricht. Allerdings vertrat die Volkswagen-Stiftung hierbei die Auffassung, dass die angestrebte Regelung in keinem Fall zu einem vermehrten bürokratischen Aufwand führen dürfe. Ein von der Volkswagen-Stiftung tolerierter Personalaustausch solle nur dort stattfinden, wo bereits aussagekräftige Detailaufzeichnungen über den jeweiligen Einsatz von Personal Praxis sind.

Das Problem der Detailaufzeichnungen in Hochschuleinrichtungen ist von der Landesregierung in einem anderen Zusammenhang aufgrund eines Beschlusses des Landtages vom 09.11.1994 zur Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 1992 (Drs. 13/429) Nr. 32 „Abrechnung von Werkstattleistungen im Hochschulbereich" aufgegriffen worden und wird von einer Arbeitsgruppe weiterverfolgt, die im Juli 1998 ihre Arbeit aufgenommen hat.

Die Volkswagen-Stiftung hat ihre endgültige Zustimmung zu der angestrebten Regelung beim Personalaustausch in Aussicht gestellt, wenn das von der Arbeitsgruppe zu entwikkelnde System der Kostenerfassung - insbesondere der Personalkosten - von den Hochschulen übernommen worden ist.

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie hatte bereits in seinem Antwortschreiben vom 26.10.1994 darauf hingewiesen, dass der in Rede stehende Personalaustausch nach den einschlägigen Richtlinien des BMBF grundsätzlich möglich ist.