Radwegebau an Landesstraßen in Melle

Die Stadt Melle ist mit einer Fläche von 254 km2 größer als beispielsweise die Landeshauptstadt Hannover. Melle besteht aus acht Stadtteilen mit insgesamt ca. 46 500 Einwohnern. In 28 Schulen werden ca. 7000 Schüler unterrichtet, die zum Großteil mit dem Fahrrad zur Schule bzw. zur nächsten Haltestelle des Schulbusses fahren.

Auf Grund des erheblichen Kfz-Verkehrsaufkommens wird von besorgten Eltern, betroffenen Bürgern und den Ortsräten der verschiedenen Stadtteile auf einen Aus- und Neubau von Radwegen an Landesstraßen gedrängt. Als Beispiele nenne ich die L 90 von Oldendorf nach Westerhausen, die L 91 von Gerden nach Riemsloh, die L 92 von Buer nach Oldendorf, die L 90/106 von Eicken-Bruche nach Buer, die L 95 von Neuenkirchen nach Schiplage/St. Annen und die L 701 von Gerden nach Neuenkirchen.

Nun wird mir auf Anfrage immer wieder mitgeteilt, dass im Amtsbereich des Straßenbauamtes Osnabrück finanzielle Mittel nicht zur Verfügung stehen, um diesen Wünschen nachzukommen. Bei der heutigen Mittelzuweisung von 17 Mio. DM jährlich würden weitere sieben bis zehn Jahre benötigt, um die zur Zeit in Planung befindlichen Radwege zu finanzieren.

Aus der Sicht des Straßenbauamtes Osnabrück ist daher die Auffassung verständlich, daß man an eine zusätzliche Planung von Radwegen nicht herangehen möchte.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist an eine Aufstockung der Mittel für den Radwegebau an Landesstraßen im Landkreis Osnabrück gedacht?

2. Welche Kriterien werden angesetzt, um zu einer Nachbewertung der o. g. Maßnahmen zu kommen?

3. Werden die besonderen Verhältnisse von Flächengemeinden wie Melle zukünftig bei der Mittelvergabe stärker berücksichtigt?

4. Besteht die Möglichkeit des Ausbaus von Radwegen als Modellvorhaben?

5. Wenn ja, in welchem Jahr ist mit dem Ausbau dieser Radwege als Modellvorhaben zu rechnen?

6. Wann ist mit der Fertigstellung von bereits geplanten Teilstücken zu rechnen?

Mit rund 11 500 km verfügt Niedersachsen über ein Drittel aller überörtlichen Radwege in der Bundesrepublik ­ das sind Radwege an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen ­ und damit über das umfangreichste Radwegenetz im Bundesgebiet.

Von den Landesstraßen sind bereits rund 45 % mit Radwegen ausgestattet. Um alle Landesstraßen mit Radwegen zu versehen, müßten weitere 4400 km gebaut werden.

Der dafür erforderliche Investitionsbedarf ist mit den vorhandenen Haushaltsmitteln nicht zu decken. Es ist daher nicht möglich, das gesamte Landesstraßennetz so schnell mit Radwegen auszustatten, wie das in der Bevölkerung gewünscht wird.

Dieses vorausgeschickt beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:

Zu 1, 2 und 3: Die Zuteilung der Haushaltsmittel für Radwegebaumaßnahmen erfolgt nach der Dringlichkeitsreihung der baureifen Maßnahmen im Radwegebedarfsplan des Landes. Dieser Radwegebedarfsplan ist nach landeseinheitlich festgelegten Kriterien aufgestellt worden.

Wenn sich die Rahmenbedingungen bzw. die Kriterien bei anstehenden Maßnahmen wesentlich geändert haben sollten, wird die Einstufung in den Bedarfsplan einer Überprüfung unterzogen, bei der verkehrliche, Unfall- und strukturelle Kriterien berücksichtigt werden.

Zu 4 und 5: Entsprechend der vom Landtag ergangenen Aufforderung (s. Drs. 14/191, Nr. 8) erarbeitet die Landesregierung z.Z. ein Konzept, wie die mit den sog. Modellvorhaben gemachten Erfahrungen umzusetzen sind. Dabei geht die Landesregierung jedoch schon heute davon aus, dass es auch weiterhin möglich sein wird, den Bau von Radwegen, die nach dem Radwegebedarfsplan des Landes keine Priorität haben, durch Kommune und Land gemeinsam zu finanzieren.

Zu 6: Die Planunterlagen sind fertiggestellt für den Bau der Radwege an der L 90 (Melle/Eicken ­ Bruche), L 90 (Melle/Westerhausen ­ Oldendorf) und L 91 (Melle/Gerden ­ Riemstedt). In allen drei Fällen ist die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens erforderlich. Die Verfahren laufen. Der Zeitpunkt der Baudurchführung ist abhängig vom Ausgang der Verfahren und davon, ob dann ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. In ein Jahresbauprogramm werden nur baureife Baumaßnahmen aufgenommen; d. h. es muss ein unanfechtbarer Planfeststellungsbeschluß vorliegen.