Radwegebau

Radwegebau an der L 79 in Ostercappeln/Ortsteil Venne Speziell für den ländlichen Raum haben der Radwegebau und die Unterhaltung der vorhandenen Radwege eine herausragende Bedeutung. Das gilt besonders für den sicheren Schulweg und zum Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer. Radwege sind unverzichtbare Ergänzung zum ÖPNV, zumal die Haltestellen außerhalb der Städte in der Regel mit dem Fahrrad angefahren werden müssen.

Der Radweg an der L 79 von Hunteburg bis zur Schlachterei Heckmann und an der K 415 von Heckmann bis Schwagstorf ist fertiggestellt. Seit 1989 bemühen sich Bürger und die Gemeinde Ostercappeln um einen kompletten Ausbau vom Ort Venne bis zur Kreuzung „Roter Dreh". Sinnvoll und von der Grundstückssituation her machbar wäre der Ausbau eines weiteren Teilstückes von Heckmann bis zur Ortschaft Venne. Die L 79 ist hier inzwischen eine sehr stark befahrene Straße.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wo steht das o. g. Teilstück der L 79 auf der Prioritätenliste für Radwege?

2. Wann und nach welchen Kriterien wurde die Prioritätenliste fortgeschrieben modifiziert?

3. Wann wurde an der o. g. Straße die letzte Verkehrszählung mit welchem Ergebnis durchgeführt?

4. Wann wird mit der Planung des o. g. Teilstückes begonnen?

5. Wann ist mit der Fertigstellung des o. g. Radweges zu rechnen?

Der Bau dieses Radweges hat nach dem Radwegebedarfsplan des Landes keine Priorität.

Er ist so nachrangig eingestuft, dass auch eine Überprüfung der Bedarfsermittlung keine Aussicht auf eine höhere Einstufung verspricht.

Das SBA Osnabrück hatte der Gemeinde Ostercappeln die Durchführung eines sog. Modellvorhabens vorgeschlagen, bei dem die Kommune plant, den Grunderwerb abwickelt, baut und 50 % der Kosten übernimmt. Entsprechend der vom Landtag ergangenen Aufforderung (s. Drs. 14/191, Nr. 8) erarbeitet die Landesregierung z. Z. ein Konzept, wie die mit den sog. Modellvorhaben gemachten Erfahrungen umzusetzen sind. Dabei geht die Landesregierung jedoch schon heute davon aus, dass es auch weiterhin möglich sein wird, den Bau von Radwegen, die nach dem Radwegebedarfsplan des Landes keine Priorität haben, durch Kommune und Land gemeinsam zu finanzieren.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:

Zu 1:

Dieses Teilstück der L 79 ist sehr nachrangig als weiterer Bedarf eingestuft.

Zu 2: Dem Radwegebau liegt generell die umfassende und aufwendige Bedarfsermittlung aus dem Jahre 1985 zugrunde. Bei anstehenden konkreten Entscheidungen wird diese Ermittlung, insbesondere bei wesentlich geänderten Rahmenbedingungen einer Überprüfung unterzogen. Dabei werden verkehrliche Kriterien, Unfallkriterien und strukturelle Kriterien berücksichtigt.

Zu 3: Die letzte allgemeine Verkehrszählung ist 1995 durchgeführt worden; dabei wurden auf diesem Teilstück der L 79

1702 DTV-Kfz-Verkehr 248 DTV-Güterverkehr 61 DTV-Fahrradverkehr gezählt.

Das ist landesweit betrachtet eine mittlere Verkehrsbelastung.

Zu 4 und 5:

Das ist z. Z. nicht zu übersehen.