Fortbildung für niedersächsische Justizbeschäftigte in Königslutter

In der „Braunschweiger Zeitung" vom 23. Dezember 1998 wird berichtet, dass die Fortbildung für die niedersächsischen Justizbeschäftigten weiter in Königslutter stattfindet.

Ich frage die Landesregierung:

1. Um welche Seminare, welche Art von Fortbildung bzw. Lehrgänge handelt es sich und welche Vorteile bringt die Weiterführung der Fortbildung für den Bereich Königslutter?

2. Wie viel Teilnehmertage werden im Jahr erbracht?

3. An welche Laufbahn richtet sich das Bildungsangebot und wie sieht das Konzept für die Fortbildung in Königslutter aus?

4. In welchen Räumlichkeiten findet das Bildungsangebot statt und aus welchem Personenkreis setzen sich die Referenten für die Fortbildungsveranstaltungen in Königslutter zusammen?

5. Wie viel Arbeitsplätze werden durch die Fortsetzung der Fortbildung im Raum Königslutter geschaffen bzw. erhalten?

6. Welcher Verwendung wird das bisherige „Amtsgericht" zugeführt und ab wann wird dieses Gebäude für eine neue Verwendung genutzt?

Am 15. September 1975 ist in dem Gebäude des ehemaligen Amtsgerichts Königslutter die Niedersächsische Justizakademie eröffnet worden. Seither haben in diesem Gebäude Fortbildungstagungen für Justizangehörige aller Laufbahnen stattgefunden. Das Hotel Königshof in Königslutter ist in die Durchführung der Tagungen (Betreuung des Tagungsraums und Unterbringung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie der Referentinnen und Referenten) einbezogen worden. Im Juni 1977 haben das Land Niedersachsen und der Inhaber des Hotels Königshof in Bezug auf das ehemalige Amtsgerichtsgebäude einen Nutzungsvertrag und einen Umbauvertrag geschlossen. Danach verpflichtete sich der Hotelier u. a., das Akademie(Amtsgerichts)gebäude, das ihm ohne Pachtzins zur Nutzung überlassen wurde, zu einer Dependance seines Hotels Königshof umzubauen.

Der Hotelier verpflichtete sich darüber hinaus, zu besonders günstigen, jährlich auszuhandelnden Konditionen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Fortbildungsveranstaltungen der Justiz, die nach der Planung in der Justizakademie stattfinden sollten, unterzubringen. Eine Vereinbarung über eine Mindestanzahl von Veranstaltungen in Königslutter ist nicht abgeschlossen worden, und es ist auch nicht vereinbart worden, Fortbildungsveranstaltungen der Justiz ausschließlich oder vorzugsweise in Königslutter durchzuführen.

Die Zusammenarbeit zwischen der niedersächsischen Justiz und dem Hotel Königshof dauert bis heute an.

In den letzten Jahren ist die Inanspruchnahme des Hotels Königshof durch andere Veranstalter und durch sonstige Gäste zurückgegangen. Dies hatte zur Folge, dass es für das Hotel wirtschaftlicher war, Tagungen der Justiz nicht mehr in dem Gebäude der Justizakademie selbst abzuwickeln, sondern sie in den Hotelbereich zu verlegen. Die dementsprechend zurückgehende Auslastung des Akademiegebäudes und ausbleibende Investitionen des Hoteliers haben dazu geführt, dass sich das Gebäude mit seinen Gästezimmern und dem Tagungsraum im Vergleich zum Hotel Königshof oder anderen preislich vergleichbaren Tagungshotels in Niedersachsen nicht mehr in einem adäquaten Zustand befindet. Deshalb hat das Land Niedersachsen, vertreten durch das Niedersächsische Ministerium der Justiz und für Europaangelegenheiten, mit Schreiben vom 15. Dezember 1998 den Nutzungsvertrag zum 31. Dezember 1999 gekündigt. Diese Kündigung erfolgte in Absprache mit dem Vertragspartner. In dem Kündigungsschreiben brachte das Ministerium die Erwartung zum Ausdruck, dass die erfolgreiche Zusammenarbeit der letzten Jahre auch in Zukunft fortgesetzt werden werde. Das Ministerium beabsichtigt, auch künftig Fortbildungsveranstaltungen der Justiz in Königslutter im Hotel Königshof durchzuführen, ohne dass es sich ­ wie auch in der Vergangenheit ­ auf eine Mindestzahl festlegen kann.

Dies vorausgeschickt beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:

Zu 1: In Königslutter werden den Angehörigen der Justiz Veranstaltungen aus dem gesamten Fortbildungsspektrum der Justiz angeboten. Diese Tagungen lassen sich nicht in besondere Kategorien unterteilen. Es finden in Königslutter sowohl Seminare für Führungskräfte der Justiz statt wie auch Fortbildungsveranstaltungen für den einfachen Dienst oder Justizfachangestellte.

Die Vorteile der Fortführung der Zusammenarbeit zwischen der niedersächsischen Justiz und dem Hotel Königshof für den Bereich Königslutter bestehen darin, dass das Hotel Königshof die Justiz als Kunden nicht verliert.

Zu 2: Im Jahre 1998 fanden in Königslutter 40 Veranstaltungen der Justiz mit insgesamt 2710 „Teilnehmertagen" statt. Einzelheiten ergeben sich aus der nachstehenden Übersicht. a. aus am Schulungsbedarf zu Fachfragen, an Personalentwicklungsmaßnahmen sowie an justizpolitischen Themen.

Einzelne Veranstaltungen werden nicht nur für niedersächsische Bedienstete, sondern auch für Angehörige der Justiz aus anderen Bundesländern angeboten. Insbesondere die Nachwuchsschulung für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ist gemeinsam mit den nördlichen Nachbarländern Niedersachsens konzipiert worden und wird vom Oberlandesgericht Braunschweig auch für Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dieser Region in Königslutter ausgerichtet.

Zu 4: In der Vergangenheit haben die Justizveranstaltungen u. a. auch in dem Tagungsraum im Akademiegebäude stattgefunden. In diesem Gebäude sind auch Teilnehmerinnen und Teilnehmer untergebracht worden. Seitdem das Hotel Königshof jedoch nicht mehr ausgelastet ist, werden die Tagungen in der Regel in den Räumlichkeiten des Hotels selbst durchgeführt.

Die Referentinnen und Referenten werden nach dem Gesichtspunkt ihrer Fachkompetenz für das jeweilige Thema ausgesucht, kommen nicht nur aus Niedersachsen und gehören auch nicht immer zur Justiz. Sie sind einem bestimmten Personenkreis nicht zuzuordnen.

Zu 5: Bei der Justiz werden durch die Fortbildung in Königslutter keine Arbeitsplätze geschaffen. Die Zahl der Arbeitsplätze, die durch die Fortsetzung der Fortbildung in Königslutter außerhalb der Justiz geschaffen oder erhalten werden, kann die Landesregierung nicht abschätzen.

Zu 6: Eine Entscheidung über die Verwendung des Akademiegebäudes, des ehemaligen Amtsgerichts Königslutter, nach Ablauf des Nutzungsvertrages zum 1. Januar 2000 ist bisher noch nicht getroffen worden. Die Möglichkeiten einer anderweitigen Nutzung der Liegenschaft werden derzeit geprüft.