Umwandlung der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber in Langenhagen in ein Abschiebegefängnis

Nach den Plänen des Ministeriums der Justiz und für Europaangelegenheiten wird die Zentrale Anlaufstelle für Asylbewerber (ZASt) auf dem Gelände des Flughafens in Langenhagen nach ihrer Schließung im März 1999 zu einem Abschiebegefängnis umgewandelt werden. Hierüber konnte das Justizministerium mit der Stadt Langenhagen und der Flughafen-Gesellschaft bereits eine grundsätzliche Einigung herbeiführen. Im Zusammenhang mit der Umwandlung der ZASt in Langenhagen wurde von seiten des Justizministeriums darauf hingewiesen, dass die Angestellten der ZASt in andere Beschäftigungsverhältnisse übernommen werden würden.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

l. Wann rechnet sie mit dem Abschluß der Verhandlungen mit der Stadt Langenhagen und der Flughafen-Gesellschaft?

2. Ist ihr bekannt, wie viele der derzeit in der ZASt Beschäftigten in dem zukünftigen Abschiebegefängnis in Langenhagen tätig sein werden?

3. Ist von seiten der Landesregierung sichergestellt, dass die Beschäftigten der ZASt, soweit sie nicht im neuen Abschiebegefängnis tätig sein werden, in andere Beschäftigungsverhältnisse genommen werden bzw. übernommen worden sind?

Im März 1999 wird die Zentrale Anlaufstelle für Asylbewerber in Langenhagen geschlossen werden. Es ist beabsichtigt, die Gebäude 7, 8 und 9 dieser Einrichtung sodann entsprechend herzurichten und als Abschiebungshaftanstalt weiter zu nutzen.

Dieses vorausgeschickt beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu 1: Das Nds. Ministerium der Justiz und für Europaangelegenheiten führt derzeit Vertragsverhandlungen mit der Flughafen GmbH mit dem Ziel, die Liegenschaft zum 1. April 1999 anzumieten.

Die baurechtlichen Fragen mit der Stadt Langenhagen sind geklärt.

Zu 2: Vier Mitarbeiter der ehemaligen Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber konnten bisher noch nicht in andere Beschäftigungsverhältnisse überführt werden. Ihnen soll die Übernahme in den Justizvollzugsdienst angeboten werden, sofern sie dies wünschen und gravierende Umstände einer Übernahme nicht entgegenstehen. Darüber ist mit der Leitung der Zentralen Anlaufstelle bereits gesprochen worden. Die vier Bediensteten haben sich bisher noch nicht geäußert.

Zu 3: Ja. Bis auf die oben genannten vier Personen sind alle ehemaligen Mitarbeiter in andere Beschäftigungsverhältnisse übernommen worden.