Regionalisierung von Aufgaben des NLBV; hier: Geplante Auflösung der Außenstelle Oldenburg

Die Niedersächsische Landesregierung hat mit Beschlüssen vom 15. April und 30. September 1997 das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV) an den Standorten Aurich, Braunschweig, Hannover und Lüneburg konzentriert.

Infolge der Regionalisierung von Aufgaben an den einzelnen Standorten des NLBV und der Konzentration der Beihilfe für Aktive in Aurich ist geplant, bis zum 1. Oktober 2000 u.a. auch am Standort Oldenburg 20 Stellen freizusetzen. Die Stelleninhaber sollen nach derzeitigen Überlegungen an den Standort Aurich versetzt werden.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Welchen Einspareffekt erhofft sich die Landesregierung durch die Auflösung der Außenstelle Oldenburg?

2. Ist es richtig, dass durch die Versetzung der betroffenen Beschäftigten nach Aurich am Standort Aurich zusätzlicher Raumbedarf entsteht, während in Oldenburg dann Räume leerstehen bzw. künftig von der OFD mit genutzt werden, ohne dass dafür seitens der OFD tatsächlich ein Bedarf besteht?

3. Wie beurteilt die Landesregierung den Einwand, dass die geografische Lage und verkehrliche Anbindung Oldenburgs im Vergleich zu Aurich erhebliche Vorteile mit sich bringt, da die für die Finanzverwaltung zuständige Außenstelle des NLBV in Oldenburg einen Bereich zu betreuen hat, der von der Nordseeküste bis in den Raum Osnabrück und von der niederländischen Grenze bis in den Bereich Stade/Cuxhaven reicht.

4. Sieht sie für den Fall, dass an einer Auflösung der Außenstelle festgehalten werden sollte, Möglichkeiten, die betroffenen Beschäftigten, z. B. im Bereich der Finanzoder Justizverwaltung (Stellenbedarf durch den Neubau der JVA), anderweitig unterzubringen?

Nach den Vorschlägen der Projektgruppe „Regionalisierung von Aufgaben an den einzelnen Standorten des NLBV" und „Konzentration der Beihilfe für Aktive in Aurich" in ihrem Abschlussbericht vom 30. November 1998 sollen die Aufgaben in der Außenstelle Oldenburg zum 1. Oktober 2000 in den Aufgabenbestand des NLBV am Standort Aurich Niedersächsischer Landtag - 14. Wahlperiode Drucksache 14/655 integriert werden. Durch die zurzeit vorgesehene Regionalisierung der Bezügezahlfälle verliert die Außenstelle Oldenburg nahezu ein Drittel ihres Aufgabenbestandes in diesem Bereich. Mit der Einführung des Verfahrensteils KIDICAP-Vergütung/Lohn werden dann für die Bezügebearbeitung noch ca. sieben Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter und entsprechendes Leitungspersonal benötigt. Unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist die Erhaltung einer derart kleinen Organisationseinheit nicht mehr zu vertreten.

Nach dem derzeitigen Stand ist eine Versetzung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Außenstelle Oldenburg an den Standort Aurich nicht vorgesehen. Es ist beabsichtigt, die Bediensteten in der Finanzverwaltung in Oldenburg und Umgebung unterzubringen. Bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind bereits drei Bedienstete in die Finanzverwaltung versetzt worden. Es ist zu erwarten, dass schon bis zum Ende dieses Jahres für mehr als die Hälfte der Bediensteten eine entsprechende Anschlussverwendung realisiert werden kann. In diesem Zusammenhang ist deshalb geplant, den Bereich der Beihilfebearbeitung bereits zum 1. Oktober 1999 von Oldenburg nach Aurich zu verlagern.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu 1: Durch die Einführung neuer Abrechnungsverfahren ­ KIDICAP für die Bezügeberechnung und SAMBA für die Beihilfeberechnung ­ werden Rationalisierungsverbesserungen angestrebt, die zu einer Verringerung des Personalbedarfs für die Erledigung der Aufgaben des NLBV insgesamt führen. Grundsätzlich werden die in Aurich vorhandenen Arbeitskapazitäten ausreichen, den Aufgabenbestand der Außenstelle Oldenburg zu übernehmen. Dadurch könnten 22 Stellen eingespart werden. Hinzu kommen Einsparungen wie z. B. Reisekosten für Fahrten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Oldenburg zu Dienstbesprechungen, Projektarbeiten und Personalratssitzungen nach Aurich und Ausgaben für Unterbringung und Verbrauchsmaterial.

Zu 2: Nein. Versetzungen nach Aurich sind grundsätzlich nicht beabsichtigt.

Der durch die Aufgabenverlagerung nach Aurich entstehende Raumbedarf kann im Rahmen der durch die Auflösung der Regierungsbezirkskasse zum 1. Januar 2000 bestehenden Möglichkeiten abgedeckt werden.

Für die in der Oberfinanzdirektion Hannover ­ Steuerabteilung Oldenburg ­ frei werdenden Räume besteht seitens der Steuerverwaltung Raumbedarf.

Zu 3: Vor dem Hintergrund, dass es gemeinsamer politischer Wille war, Aurich aus strukturellen und arbeitsmarktpolitischen Gründen als Kompensation für den Wegfall von Aufgaben bei der Außenstelle Aurich der Bezirksregierung Weser-Ems zum NLBV-Standort zu machen, kann das Argument der günstigeren geografischen Lage und Verkehrsanbindung Oldenburgs den offensichtlichen Nachteil der sehr geringen Größe einer Außenstelle in Oldenburg nicht aufwiegen. Der zu erbringende organisatorische und personelle Aufwand für eine solche Lösung wäre auf Dauer nicht vertretbar.

Zu 4: Ja. Derzeit laufen intensive Bemühungen, die betroffenen Bediensteten der Außenstelle Oldenburg auf freie Stellen in der Finanzverwaltung im Raum Oldenburg umzusetzen.

Nach augenblicklichem Kenntnisstand kann für alle Betroffenen eine weitere Verwendung in der Finanzverwaltung gefunden werden.