Mangelhafte Unterrichtsversorgung an der Schule am Dobrock (Landkreis Cuxhaven)

Besorgte Eltern berichten über die mangelhafte Unterrichtsversorgung in der Klasse R 8b der HROS Cadenberge, Schule am Dobrock (Landkreis Cuxhaven). Demnach haben die Schülerinnen und Schüler seit Beginn des Schuljahres 1998/1999 nur noch 24 Wochenstunden Unterricht, obwohl 29 Pflichtstunden und zusätzlicher wahlfreier Unterricht vorgesehen sind. Trotz Proteste der Eltern gegenüber der Bezirksregierung Lüneburg hat sich die Situation bis zum heutigen Tage nicht verbessert. Mit Schreiben vom 22. Oktober 1998 bestätigte die Bezirksregierung Lüneburg die schlechte Unterrichtsversorgung.

Für die Schülerinnen und Schüler, die nicht am wahlfreien Französischunterricht teilnähmen, verwies die Bezirksregierung statt dessen auf die Möglichkeit zur Teilnahme an einer Schach-Arbeitsgemeinschaft, die zweistündig in der 5. und 6. Stunde jeweils am Freitag stattfände. Damit erhöhe sich schließlich die Wochenstundenzahl von 24 auf 26 bis 28 Stunden.

In der Klasse R 8 b werden momentan die Fächer Physik und Kunst gar nicht unterrichtet.

Hierzu hat die Bezirksregierung Lüneburg den besorgten Eltern mitgeteilt, dass die Situation sich zum 1. Februar 1999 angeblich entspannen wird, da eine Lehrerstelle für Physik und Religion an der Schule ausgeschrieben worden ist. Wegen der fehlenden Fächerkombination Physik/Kunst könnte jedoch das Fach Kunst auch künftig nicht erteilt werden.

Daher frage ich die Landesregierung:

1. Warum wurde nicht umgehend für Ausgleich gesorgt, statt über ein halbes Schuljahr die Schülerinnen und Schüler mit 24 statt 29 Pflichtstunden zu beschulen?

2. Ist den Schulbehörden nicht bekannt, dass laut Grundsatzerlaß wahlfreier Unterricht, etwa in Französisch oder Arbeitsgemeinschaften, über die Pflichtstundentafel von 29 Stunden hinaus angeboten werden muß?

3. Teilt die Landesregierung die Einschätzung, dass es gegenüber den Eltern unverantwortlich und teilweise zynisch seitens der Schulbehörden ist, wenn auf eine Schach AG als Ersatz für fehlende Pflichtstunden verwiesen wird?

4. Wenn das Fach Kunst weiterhin nicht erteilt werden kann, warum wird es dann in der Stundentafel gefordert?

5. Erhält die Klasse R 8 b zum Schulhalbjahreswechsel die erforderlichen 29 Pflichtstunden plus wahlfreien Unterricht?

6. Wenn nein, warum nicht?

Zum Stichtag der Statistik am 14. September 1998 verfügte die Haupt- und Realschule mit Orientierungsstufe am Dobrock (Cuxhaven) über 875,5 Lehrer-Ist-Stunden. Bei der von der Schule vorgenommenen Klassenbildung betrug der Mindestbedarf zur Abdeckung des Pflichtunterrichts und für den Zusatzbedarf in den Fremdsprachen 857,0 Stunden, d.h. für weitere pädagogische Maßnahmen standen noch 18,5 Lehrer-IstStunden zur Verfügung. Insofern waren die Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler dieser Schule durchaus nicht gefährdet, denn es waren genügend Stunden vorhanden, um den Pflichtunterricht zu erteilen.

Zum Stichtag der Statistik am 9. Februar 1999 hat sich durch eine Neueinstellung, die Rückkehr einer erkrankten Lehrkraft und die Aufnahme des eigenverantwortlichen Unterrichts einer Lehramtsanwärterin die Zahl der verfügbaren Lehrer-Ist-Stunden der Schule auf 914,5 erhöht, so dass der Spielraum für weitere pädagogische Maßnahmen seither bei 57,5 Stunden liegt. Die Schule ist damit gut versorgt.

Entscheidend ist hier nicht die Frage einer rein prozentualen Versorgung, sondern die Frage, ob der Pflichtunterricht mit den vorhandenen Lehrer-Ist-Stunden abgedeckt werden konnte und wie viel Lehrer-Ist-Stunden darüber hinaus dann noch zur Verfügung standen.

Zur Erteilung des Unterrichts in Physik gemäß den Stundentafeln benötigt die Schule 31

Lehrerstunden. Es standen ihr im ersten Schulhalbjahr drei Lehrkräfte mit der Unterrichtsbefähigung im Fach Physik zur Verfügung, die insgesamt 48,0 Stunden in Physik hätten erteilen können. Durch die Neueinstellung zum 1. Februar 1999 hat sich die Situation auf vier Lehrkräfte mit 70,0 möglichen Stunden verbessert.

Für das Fach Kunst standen und stehen vier Lehrkräfte, die insgesamt 69,5 Stunden erteilen können, zur Verfügung; das müsste ausreichen, um die gemäß den Stundentafeln vorgesehenen 35,5 Stunden im Fach Kunst erteilen zu können.

Die Verteilung der vorhandenen Lehrer-Ist-Stunden und den Einsatz der Lehrkräfte in einzelnen Fächern nimmt die Schule in eigener Verantwortung vor. Aus der Sicht der Landesregierung stellt sich für diese Schule die Situation so dar, dass für die Fächer Physik und Kunst ausreichend Lehrkräfte mit der entsprechenden Lehrbefähigung vorhanden waren und sind.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:

Zu 1: Bei der Versorgung der Schulen mit Lehrerstunden legen die Bezirksregierungen die Prognosen der Schulen im Hinblick auf die erforderlichen Lehrer-Soll-Stunden zugrunde.

An der Schule am Dobrock musste durch Überschreitung der Teilungsgrenze im 7. Jahrgang der Hauptschule um einen Schüler eine zusätzliche Klasse gebildet werden. Dies führte im 1. Schulhalbjahr zu einer zwar noch ausreichenden, aber insgesamt recht knappen Unterrichtsversorgung.

Ein Ausgleich der Unterrichtsversorgung konnte erst zum 1. Februar 1999 erfolgen. Dies ist auch geschehen. Die Schule hat 39,0 zusätzliche Lehrer-Ist-Stunden erhalten.

Die Schülerinnen und Schüler des 8. Jahrganges haben nach Auskunft der Bezirksregierung Lüneburg im 1. Halbjahr 28 bzw. 26 Stunden Unterricht erhalten. Die Schule hat Niedersächsischer Landtag - 14. Wahlperiode Drucksache 14/725

Kürzungen in diesem Schuljahrgang in eigener Verantwortung vorgenommen und die vorhandenen Lehrer-Ist-Stunden für andere ­ ihr pädagogisch sinnvoll erscheinende ­ Maßnahmen eingesetzt. Insgesamt waren jedoch ausreichend Lehrer-Ist-Stunden vorhanden (vgl. auch die Ausführungen in der Vorbemerkung).

Zu 2: Der Bezirksregierung Lüneburg ist bekannt, dass über die Pflichtstundenzahl hinaus auch wahlfreier Unterricht angeboten werden kann. Sie teilt mit, dass sie keine anders lautenden Auskünfte erteilt hat.

Im Gegensatz zu der in der Kleinen Anfrage geäußerten Auffassung können wahlfreier Unterricht, Förderunterricht und Arbeitsgemeinschaften angeboten werden. Solche Angebote sind jedoch in dem Erlass „Die Arbeit in der Realschule" nicht zwingend vorgeschrieben.

Nur für den wahlfreien Unterricht in Französisch gilt, dass er im 7. und 8. Jahrgang angeboten werden muss. Dies ist an der Schule am Dobrock auch geschehen.

Zu 3: Nach Mitteilung der Bezirksregierung Lüneburg hat der zuständige Schulaufsichtsbeamte auf die Möglichkeit der Teilnahme an einer Schach-Arbeitsgemeinschaft nicht als Ersatz für fehlenden Pflichtunterricht hingewiesen. Die Eltern wurden lediglich sachgerecht informiert, dass für die Schülerinnen und Schüler des 8. Jahrganges, die nicht am wahlfreien Unterricht in Französisch teilnehmen, die Möglichkeit zur Teilnahme an einer Schach-Arbeitsgemeinschaft besteht.

Im Übrigen ist es die Aufgabe der Schule, mit den ihr zugewiesenen Lehrer-Ist-Stunden vorrangig den Pflichtunterricht sicherzustellen.

(Hierzu wird auf die Ausführungen in der Vorbemerkung und die Antwort zu Frage 1 verwiesen.)

Zu 4: Hierzu wird auf die Ausführungen in der Vorbemerkung verwiesen.

Zu 5 und 6: Für die Schule am Dobrock wurde zum 1. Februar 1999 eine Stelle mit den Fächern Physik/Ev. Religion ausgeschrieben. Eine Lehrkraft mit dieser Fächerkombination war unter den Bewerberinnen und Bewerbern für diese Schule nicht zu finden, daher wurde eine Lehrkraft mit Physik/Mathematik eingestellt.

Nach Mitteilung der Bezirksregierung Lüneburg werden in der Klasse 8 b 26 bzw. 27

Pflichtstunden erteilt. Alle Schülerinnen und Schüler erhalten zwei Stunden Physik pro Woche zusätzlich zu den Stunden des 1. Halbjahres. Schülerinnen und Schüler, die nicht am wahlfreien Französischunterricht teilnehmen, erhalten dazu noch eine Stunde Kunst pro Woche. Das Fach Kunst muss nach Auskunft der Schule parallel zum Französischunterricht erteilt werden, da an der Schule aus Gründen des Schülertransportes nur maximal 30 Wochenstunden Unterricht eingeplant werden können. Nachmittagsunterricht ist nicht möglich.

Außerdem wird der Klasse weiterhin eine Schach-Arbeitsgemeinschaft angeboten, so dass insgesamt 27 bis 30 Wochenstunden erteilt werden. Schülerinnen und Schüler, die am Französischunterricht teilnehmen, erhalten 30 Wochenstunden, die übrigen Schülerinnen und Schüler 27 bzw. 29 Wochenstunden.