Mangelhafte Unterrichtsversorgung am St. Viti-Gymnasium Zeven

Die Unterrichtsversorgung am St. Viti-Gymnasium Zeven zählt mit nur 92,6 % (Stichtag

14. September 1998) zu den schlechtesten im Lande Niedersachsen. Im Landesdurchschnitt sind die Gymnasien mit 99,1 % versorgt, in den ländlichen Regierungsbezirken Lüneburg mit 98,3 % und Weser-Ems mit 97,8 %, in den städtisch geprägten Bezirksregierungen Braunschweig mit 98,8 % und im Regierungsbezirk Hannover mit 101,4 %.

Durch die drastische Unterversorgung am St. Viti-Gymnasium Zeven ergeben sich erhebliche Verschlechterungen für die Bildungschancen der betroffenen Schülerinnen und Schüler.

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum hat sie zum Schuljahresbeginn 1998/99 nicht dafür gesorgt, dass das St. VitiGymnasium Zeven mindestens entsprechend dem Landesdurchschnitt mit Lehrerstunden versorgt ist?

2. Welche Auswirkungen insbesondere in bezug auf Unterrichtsausfälle, Stundenkürzungen, Klassenzusammenlegungen, Ausfall von schulischen Angeboten hat die drastische Unterversorgung am St. Viti-Gymnasium Zeven?

3. Warum nimmt die Landesregierung durch diese drastische Unterversorgung eine Verschlechterung der Bildungschancen der betroffenen Schülerinnen und Schüler im ländlichen Raum hin, insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass die von Ballungszentren geprägten Bezirksregierungen Hannover und Braunschweig deutlich besser mit Lehrerstunden versorgt worden sind?

4. Welche konkreten, wann und wie wirksamen Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, damit das St. Viti-Gymnasium Zeven wenigstens dem Landesdurchschnitt entsprechend versorgt wird?

Zum Stichtag der Statistik am 9. Februar 1999 verfügte das Gymnasium Zeven über 844,5 Lehrer-Ist-Stunden. Bei der von der Schule vorgenommenen Klassenbildung beNiedersächsischer Landtag - 14. Wahlperiode Drucksache 14/740 trug der Mindestbedarf zur Abdeckung des Pflichtunterrichts und für den Zusatzbedarf in den Fremdsprachen 791,8 Stunden, d.h. für weitere pädagogische Maßnahmen standen noch 52,7 Lehrer-Ist-Stunden zur Verfügung. Insofern waren die Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler dieses Gymnasiums durchaus nicht gefährdet.

Entscheidend ist hier die Frage, ob der Pflichtunterricht mit den vorhandenen Lehrer-IstStunden abgedeckt werden konnte und wie viel Lehrer-Ist-Stunden darüber hinaus dann noch zur Verfügung standen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:

Zu 1: Bei der Versorgung der Schulen mit Lehrerstunden legen die Bezirksregierungen die Prognosen der Schulen im Hinblick auf die erforderlichen Lehrer-Soll-Stunden zugrunde.

Die im Februar 1998 von der Schule vorgelegte Prognose der Lehrer-Soll-Stunden lag um 50 Stunden unter dem dann tatsächlich von der Schule zum Stichtag der Statistik ermittelten Wert. Sowohl für den 7. als auch für den 11. Jahrgang waren von der Schule jeweils eine Klasse weniger prognostiziert worden als später gebildet werden mussten.

Erst im Juli prognostizierte die Schule einen Lehrer-Soll-Stundenwert, der in der Nähe der dann tatsächlich zum Schuljahresbeginn ermittelten Daten lag. Die Bezirksregierung konnte in ihrer Planung zum Schuljahresbeginn kaum noch kurzfristig auf die veränderte Situation reagieren.

Ein weiterer Ausgleich der Unterrichtsversorgung konnte erst zum 1. Februar 1999 erfolgen. Durch die Zuweisung von einer Stelle hat die Schule 18,0 weitere Lehrer-IstStunden erhalten.

Dennoch liegt das Gymnasium Zeven noch unter dem Wert der durchschnittlichen Unterrichtsversorgung der Gymnasien im Regierungsbezirk Lüneburg.

Hier müssen spätestens zum nächsten Schuljahresbeginn weitere Ausgleichsmaßnahmen erfolgen. Die Bezirksregierung Lüneburg ist auf dieses Problem hingewiesen worden und wird das Gymnasium Zeven vorrangig in ihrer Personalplanung berücksichtigen.

Zu 2: Nach den vorliegenden Unterlagen hat die Schule in eigener Verantwortung von der in Nr. 3.4 des Erlasses „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung" gegebenen Möglichkeit zu einer abweichenden Klassenbildung Gebrauch gemacht und im 8. und 11. Jahrgang eine Klasse weniger als es möglich wäre gebildet. Die Schule erhält jedoch in beiden Jahrgängen die für eine höhere Klassenzahl vorgesehenen Lehrer-Soll-Stunden anerkannt.

Die von der Schule in eigener Verantwortung vorgenommene Verteilung der vorhandenen Lehrer-Ist-Stunden auf die Schulstufen ist zumindest zu hinterfragen. Eine Versorgung der Sekundarstufe II mit 101,1 % bei einer gleichzeitigen Versorgung der Sekundarstufe I mit nur 82,5 % sollte so von einer Schule nicht vorgenommen werden, da dies zwangsläufig zu Kürzungen im Sekundarbereich I führen muss, die die Schule jedoch dann selbst zu vertreten hat.

In der Kursstufe liegt die durchschnittliche Kursfrequenz der Leistungskurse mit 13,3 deutlich unter dem „Richtwert" (19). Von den insgesamt 26 Leistungskursen weisen 13

Kurse eine geringere Schülerzahl auf, als es dem ohnehin niedrigen Durchschnittswert entspricht. Bei den Grundkursen liegt der durchschnittliche Wert mit 15,9 ebenfalls deutlich unter dem „Richtwert". Von den insgesamt 81 Grundkursen haben 24 eine durchschnittliche Frequenz, die unter 15,9 liegt.

Kürzungen ergaben sich im Wesentlichen aus Gründen der fächerspezifischen Versorgung. Die Gesamtstundenzahl, die in den einzelnen Jahrgängen erteilt wird, entspricht bei leichten Über- und Unterschreitungen den Stundentafeln.

Zu 3: Das Niedersächsische Kultusministerium muss sich bei der Verteilung der vom Landtag zur Verfügung gestellten Lehrerstellen auf die Bedarfsprognosen der Bezirksregierungen, die diese anhand der von den Schulen gelieferten Daten erstellen, verlassen.

Um die Einstellung von Lehrkräften zum Schuljahresbeginn sicherzustellen ist eine Verteilung der Einstellungsmöglichkeiten spätestens im März notwendig, d.h. die relativ frühe Prognose der Bezirksregierungen und der Schulen vom Februar sind für diese Verteilung maßgebend. Später eintretende Veränderungen können dann erst wieder bei dem nächsten Einstellungstermin ausgeglichen werden.

Um die schon längerfristig bestehende bessere Versorgung der Schulen in den Bezirken Braunschweig und Hannover auszugleichen und eine landesweite Einheitlichkeit zu erreichen, hat das Niedersächsische Kultusministerium dem Bezirk Lüneburg seit 1997 knapp 200 Einstellungen mehr zugewiesen als den Bezirken Hannover und Braunschweig zusammengenommen zur Verfügung gestellt worden sind.

Dadurch konnte mittlerweile ein nahezu vollständiger Ausgleich zwischen den Regierungsbezirken hergestellt werden.

Zu 4: Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.