Verwertung und Beseitigung radioaktiver Abfälle aus Sachsen-Anhalt

Das Land Sachsen-Anhalt verfügt über keine eigene Landessammelstelle. Die radioaktiven Reststoffe aus Sachsen-Anhalt werden durch eine in Niedersachsen angesiedelte Firma nach Niedersachsen verbracht. Ein Teil dieser Reststoffe wird im Land Niedersachsen zu Abfall und muss entsprechend entsorgt werden. Die Kosten für die Endlagerung des radioaktiven Abfalls belaufen sich auf ca. 25 000 DM pro Kubikmeter, wobei bisher ein Entgelt von 5000 DM pro Kubikmeter von dem Ablieferungspflichtigen erhoben wurde.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Kubikmeter radioaktive Reststoffe sind seit der Grenzöffnung aus Sachsen-Anhalt nach Niedersachsen verbracht worden?

2. Wie hoch ist der Anteil an den radioaktiven Reststoffen, der nicht mehr verwertbar ist und als Abfall behandelt werden muß?

3. Welche Kosten wurden bislang von den Ablieferungspflichtigen aus Sachsen-Anhalt übernommen?

4. Welche Kosten für die Zwischenlagerung, Konditionierung und Endlagerung sind bisher dem Land Niedersachsen entstanden oder werden noch entstehen für aus Sachsen-Anhalt nach Niedersachsen bereits abgelieferte bzw. voraussichtlich noch abzuliefernde radioakive Abfälle?

5. Wurden diese Kosten (Frage 4) bisher mit dem Land Sachsen-Anhalt abgerechnet?

6. Wie bewertet die Landesregierung die Kritik, dass die Kosten für die Beseitigung aus Sachsen-Anhalt stammender radioaktiver Abfälle vom Land Niedersachsen getragen werden?

Die Landesregierung hat sowohl in mehreren Plenarsitzungen als auch in Sitzungen und anlässlich von Bereisungen des Umweltausschusses des Niedersächsischen Landtages Niedersächsischer Landtag - 14. Wahlperiode Drucksache 14/745 vorgetragen, dass die Firmen Amersham-Buchler und AEA Technology QSA ­ beide Braunschweig ­ über die Genehmigung zur Annahme radioaktiver Abfälle verfügen. Im Rahmen dieser Genehmigungen sammelten bzw. sammeln diese Firmen bundesweit radioaktive Reststoffe und Abfälle aus den Bereichen Forschung, Medizin und Gewerbe zwecks Verwertung und Beseitigung der nicht verwertbaren Abfälle ein.

Dieses vorausgeschickt beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Bis zum 31. Dezember 1998 wurden von den Firmen Amersham-Buchler bzw. AEA Technology QSA insgesamt 210 m3 radioaktive Reststoffe und Abfälle aus dem Land Sachsen-Anhalt übernommen.

Zu 2: Der Anteil der unter 1 genannten Stoffe, der nicht verwertet oder aus dem Geltungsbereich des Atomgesetzes entlassen werden kann und als radioaktiver Abfall endlagerfähig konditioniert werden muss, entspricht einem Volumen von etwa 60 Stück 200-l-Fässern (= 12 m3).

Zu 3: Die Übernahme radioaktiver Reststoffe und Abfälle durch die Firmen AmershamBuchler und AEA Technology QSA erfolgt auf rein privatwirtschaftlicher Basis. Der Landesregierung liegen keine Kenntnisse über die Preisgestaltung dieser Firmen vor.

Zu 4 bis 6: Die Firma Amersham-Buchler hat für die bis zum 31. Januar 1998 an das Land Niedersachsen abgelieferten radioaktiven Abfälle die zu zahlenden Gebühren entrichtet. Seit dem 1. Februar 1998 lagern die Firmen Amersham-Buchler und AEA Technology QSA ihre Abfälle in betriebseigenen Einrichtungen. Kosten entstanden und entstehen dem Land Niedersachsen in beiden Fällen nicht, zumal in der Landessammelstelle Steyerberg nur ein einziges Fass mit Abfall eingelagert wurde, das aus der Verwertung von Kleinquellen, die sich in Sachsen-Anhalt befanden, entstanden ist. Eine Kostenabrechnung mit dem Land Sachsen-Anhalt war und ist deshalb nicht erforderlich; Kritik, das Land Niedersachsen trage Kosten für die Beseitigung aus Sachsen-Anhalt stammender radioaktiver Abfälle trifft daher sachlich nicht zu.