Arbeitsschutzgesetz

Umweltministerium, Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales Einzelpläne 15 und 05

31. Organisations- und Wirtschaftlichkeitsprüfung in der Gewerbeaufsichtsverwaltung Kapitel 15 06

Die Gewerbeaufsichtsverwaltung könnte ihre Aufgaben wirtschaftlicher erfüllen. Der LRH hat vorgeschlagen, die Dienst- und Fachaufsicht beim Umweltministerium zusammenzuführen, die Organisationsstrukturen weiter zu straffen, bei den Gewerbeaufsichtsämtern für die Überwachungsaufgaben vermehrt Aufsichtsbeamte des mittleren Dienstes einzusetzen und den Außendienst zu verstärken. Außerdem hat er verschiedene Änderungen in der Ablauforganisation, die Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung und Verbesserungen beim Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnik angeregt. Der LRH hält eine Einsparung von rund 30 Stellen für möglich und hat ein Konzept für die Ermittlung und Fortschreibung des Stellenbedarfs erarbeitet.

Überblick

Die Gewerbeaufsichtsverwaltung besteht aus

­ dem Umweltministerium als oberster Dienstaufsichtsbehörde und oberster Fachaufsichtsbehörde für die den Immissionsschutz und die Abfallwirtschaft betreffenden Aufgaben der Gewerbeaufsichtsverwaltung,

­ dem Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales als oberster Fachaufsichtsbehörde für die den Arbeitsschutz betreffenden Aufgaben der Gewerbeaufsichtsverwaltung,

­ den für die mittelinstanzlichen Aufgaben der Gewerbeaufsichtsverwaltung zuständigen Bezirksregierungen sowie

­ zehn Gewerbeaufsichtsämtern mit Standorten in Braunschweig, Celle, Cuxhaven, Emden, Göttingen, Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Oldenburg und Osnabrück.

Die wesentlichen Aufgaben der Gewerbeaufsichtsverwaltung liegen in der Überwachung

­ des Betrieblichen Arbeitsschutzes zur Vermeidung von Gesundheitsgefahren beim Umgang mit Gefahrstoffen und von Unfallgefahren bei der Verwendung von Maschinen und sonstigen technischen Geräten im Arbeitsleben,

­ des Sozialen Arbeitsschutzes zur Sicherstellung der gesetzlichen Regelungen über Arbeitszeiten, Ruhezeiten und Ruhepausen sowie der Schutzbestimmungen für besonders schutzbedürftige Personengruppen (z. B. Mütter, Frauen, Jugendliche und Heimarbeiter),

­ des Technischen Öffentlichkeitsschutzes zur Einhaltung der technischen Anforderungen z zur Gerätesicherheit, besonders bei „überwachungsbedürftigen Anlagen", z im Sprengstoffwesen (explosionsgefährliche Stoffe), z bei Anwendung der Gentechnik, z bei Gefahrguttransporten sowie z beim Strahlenschutz,

­ des betrieblichen oder anlagenbezogenen Umweltschutzes nach den Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes sowie der dazu erlassenen Ausführungsverordnungen zur Durchsetzung der erforderlichen Maßnahmen z zur Luftreinhaltung und Niedersächsischer Landtag - 14. Wahlperiode Drucksache 14/750 z zur Vermeidung oder Minderung von Geräuschen, Erschütterungen und z nichtionisierender Strahlung,

­ von Vorschriften im Bereich der Kreislaufwirtschaft/Abfallbeseitigung, soweit der Gewerbeaufsichtsverwaltung abfallrechtliche bzw. -wirtschaftliche Zuständigkeiten zugewiesen sind.

Die Überwachungsaufgaben haben überwiegend präventiven und in geringerem Umfang auch repressiven Charakter. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Beratung von Betrieben und Unternehmen mit Blick auf die von ihnen zu beachtenden Vorschriften der Gewerbeordnung, des Arbeitsschutzgesetzes, des Bundesimmissionsschutzgesetzes und seiner Ausführungsverordnungen sowie weiterer Spezialgesetze in den Bereichen Arbeitsschutz, Umweltschutz und Abfallwirtschaft.

Für die Durchführung der Aufgaben waren im Haushaltsplan 1997/98 (Kapitel 15 06) insgesamt 595 Stellen (ohne Stellen für Arbeiter und beamtete Hilfskräfte) ausgewiesen. Davon entfielen auf

­ die Bezirksregierungen: 28 Planstellen für Beamte, 5 Stellen für technische Angestellte,

­ die Gewerbeaufsichtsämter: 424 Planstellen für Beamte, 16 Stellen für technische Angestellte und 122 Stellen für Verwaltungsangestellte, davon 61 im Schreibdienst.

Damit war die Anzahl der Stellen im Vergleich zu 1988 (443) um insgesamt 152 gestiegen. Der vom LRH bei den Gewerbeaufsichtsämtern ermittelte Arbeitskrafteinsatz entsprach 1997 der Kapazität von rund 522 Vollzeitkräften. Bei den Bezirksregierungen entsprach der Arbeitskrafteinsatz (einschließlich der Dienstkräfte, deren Stellen im Kapitel 03 05 ausgewiesen werden) der Kapazität von rund 40 Vollzeitkräften.

Die Ausgaben der Gewerbeaufsichtsverwaltung (Kapitel 15 06) beliefen sich 1997 auf rund 53,4 Millionen DM. Die Summe der Kosten hat der LRH auf der Grundlage des ihm mitgeteilten Arbeitskrafteinsatzes nach den Durchschnittssätzen des Finanzministeriums in Höhe von rund 74,2 Millionen DM ermittelt. Dem standen 1997 Einnahmen in Höhe von 12,8 Millionen DM gegenüber. Der Kostendeckungsgrad lag somit bei rund 17 v. H. Prognose zur künftigen Aufgabenentwicklung

Der Aufgabenbestand wird sich nach Einschätzung des LRH nicht in dem Umfang entwickeln, wie es in den vergangenen zehn Jahren der Fall war. Die Finanznot der „öffentlichen Hand" hat inzwischen eine Abkehr von dem Anspruch an eine in Beratung und Überwachung „lückenlose" Gewerbeaufsicht bewirkt, den bislang die Interessenvertreter sowohl des Arbeitsschutzes als auch des Immissionsschutzes und die Gewerbeaufsichtsverwaltung selbst bei ihren Hinweisen zu Vollzugs- und Personaldefiziten zugrunde gelegt haben. Die Gewerbeaufsichtsverwaltung ordnet deshalb ihre Aufgaben neu. Ihre Zukunft wird sich an den Entwicklungen betrieblicher Eigenverantwortung, an den Notwendigkeiten der Verwaltungsreform, aber auch an dem Schutzanspruch der Allgemeinheit gegen neue und neu erkannte Gefährdungen sowie an Vorgaben der Europäischen Gemeinschaft orientieren.

Dabei sind insbesondere die Auswirkungen der sogenannten EG-Öko-AuditVerordnung zu berücksichtigen, die darauf abzielt, die Unternehmen anzuleiten, ihren betrieblichen Umweltschutz in eigener Verantwortung und unter eigener Kontrolle kontinuierlich zu verbessern. Die Landesregierung hat als Anreiz zur Teilnahme am Öko-Audit durch Runderlaß des Umweltministeriums vom 2.4.1998 „Vollzugserleichterungen" gewährt für Betriebe, die sich am Öko-Audit-System beteiligen.

Der LRH geht nicht davon aus, dass kurzfristig entscheidende Arbeitserleichterungen für die Gewerbeaufsichtsverwaltung erreicht werden. Längerfristig rechnet er jedoch mit einer Erweiterung des Teilnehmerkreises beim Öko-Audit, die den Arbeitsumfang der Gewerbeaufsichtsverwaltung verringern kann.

Aufbauorganisation

Der LRH hat sich nachdrücklich dafür ausgesprochen, die ministerielle Dienst- und Fachaufsicht beim Umweltministerium zusammenzufassen. Er hat seine Empfehlung durch das Ergebnis einer Nutzwertanalyse belegt, die die Vor- und Nachteile einer Zusammenführung im einzelnen bewertet. Der LRH schließt sich damit der Auffassung des Kabinettsausschusses Verwaltungsreform an, der bereits am 18.10.1995 beschlossen hatte: „Der Kabinettsausschuß ist der Überzeugung, dass die Zusammenführung der Dienst- und Fachaufsicht über die Gewerbeaufsichtsverwaltung in einem Ressort die beste Lösung ist. Spätestens sollte darüber bei der Regierungsneubildung zu Beginn der nächsten Wahlperiode entschieden werden."

Der LRH hat außerdem vorgeschlagen, die Zahl der Referate in der Abteilung 3 „Immissionsschutz, Kreislaufwirtschaft und Abfall" des Umweltministeriums weiter zu verringern und die den Arbeitsschutz betreffenden ministeriellen Aufgaben, die derzeit noch beim Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales liegen, wegen der bisher zu geringen Leitungsspanne in einem Referat zusammenzufassen.

Für die Ortsinstanz hat der LRH angeregt, die räumlichen Zuständigkeitsgrenzen dadurch zu „optimieren", daß

­ der Amtsbezirk des Gewerbeaufsichtsamts Osnabrück („zu Lasten" des Gewerbeaufsichtsamts Oldenburg) um das Gebiet des Landkreises Vechta und

­ der Amtsbezirk des Gewerbeaufsichtsamts Celle um einen Teil des Amtsbezirks des Gewerbeaufsichtsamts Cuxhaven erweitert wird. Damit wäre die Größe dieser Amtsbezirke ausgewogener.

Die gegenwärtig sehr unterschiedliche innere Struktur der Gewerbeaufsichtsämter sollte nach den Vorstellungen des LRH soweit wie möglich vereinheitlicht werden.

Eine Aufteilung der Fachabteilungen in Sachgebiete und die Bestellung von Sachgebietsleitern hält er mit dem Gebot des organisatorischen Minimums nicht für vereinbar. Bei einigen Gewerbeaufsichtsämtern sollte die Zahl der Fachabteilungen verringert werden. Dadurch lassen sich mindestens vier Stellen für Abteilungsleiter einsparen.

Aufgabenverlagerungen, Aufgabenwegfall

Der LRH hat empfohlen, die den Bezirksregierungen nach dem Runderlaß des Umweltministeriums vom 28.6.1991 obliegenden Aufgaben im Zusammenhang mit Begleitscheinen nach der Verordnung über Verwertungs- und Beseitigungsnachweise (Nachweisverordnung) dem Niedersächsischen Landesamt für Ökologie zu übertragen. Es handelt sich um ein Routine- und Massengeschäft, das nach dem „Strategiepapier zur Aufgabenstellung und Funktion sowie zur Binnenstruktur der Bezirksregierungen" nicht den Bezirksregierungen als zentralen Verwaltungsbehörden der Mittelinstanz zugeordnet, aber aus Wirtschaftlichkeitsgründen auch nicht dezentral von den Gewerbeaufsichtsämtern wahrgenommen werden sollte.

Nachdem das Niedersächsische Abfallabgabengesetz mit Wirkung vom 1.1.1998 aufgehoben worden ist, sind die den Bezirksregierungen zugewiesenen Aufgaben der Erhebung und Abrechnung der Abfallabgabe weggefallen. Der LRH hat darauf hingewiesen, dass die den Bezirksregierungen dafür zur Verfügung gestellten 23 Stellen zum frühestmöglichen Zeitpunkt einzusparen sind.