Fehlende Vermögensnachweise bei der Kriminalpolizei

Das Landeskriminalamt verfügte für die kriminaltechnischen Geräte nicht über die haushaltsrechtlich vorgeschriebenen Bestandsnachweise. Weder die manuell geführte Kartei noch die daneben vorhandene automatisierte Datei über die bei den Polizeibehörden und -einrichtungen verfügbaren Waffen und Geräte enthielten die notwendigen Eintragungen.

Eine ordnungsgemäße Haushalts- und Wirtschaftsführung war infolgedessen nicht gewährleistet.

Der Ausschuß für Haushalt und Finanzen mißbilligt, dass das Landeskriminalamt die haushaltsrechtlich vorgeschriebenen Bestandsverzeichnisse nicht geführt hat, ohne daß die Dienstaufsicht dies bemerkte. Er nimmt zur Kenntnis, dass die Mängel behoben sein sollen. Er bittet die Landesregierung zu berichten, wie sichergestellt worden ist, dass auch bei den anderen Dienststellen der Kriminal- und Schutzpolizei die vorgeschriebenen Bestandsverzeichnisse geführt werden. Ferner bittet er zu berichten, ob und ggf. welche automatisch geführten Dateien künftig zugleich als Bestandsverzeichnis dienen sollen.

Antwort der Landesregierung vom 18. Mai 1999

Die Antworten der Landesregierung vom 19. Juli 1991 unter Abschnitt III lfd. Nr. 1 in der Drs 12/1811, vom 25. März 1994 unter Abschnitt II lfd. Nr. 1 in der Drs 12/6196 und vom 27. Juni 1996 unter Abschnitt II lfd. Nr. 1 in der Drs 13/2108 und vom 16. April 1998 unter Abschnitt II werden wie folgt abschließend ergänzt:

Nach Überführung der Bestandssoftware INV in den Echtbetrieb hat sich gezeigt, dass die Abfragemöglichkeiten dieses Programms für den polizeilichen Einsatz keine ergiebigen Aussagen aus dem Bestand zuließen.

Da eine Erweiterung des Einsatzprogramms APOLLOS (Automatisiertes Polizeiliches Logistik System) um die in dem Programm INV enthaltenen Angaben kurzfristig möglich war, wurde das Polizeiamt für Technik und Beschaffung Niedersachsen beauftragt, für die Bestandsnachweisung im Bereich der Polizei das Anwendungsprogramm APOLLOS vorzusehen. In einer Pilotphase bei der Polizeiinspektion Hildesheim hat sich dieses System als besonders geeignet herausgestellt, sodass dort ab Februar 1999 der Echtbetrieb aufgenommen werden konnte. Die Zulassung des Programms für die Bestandsnachweisung durch MF steht allerdings noch aus.

Das Anwendungsprogramm APOLLOS ist inzwischen auf dem Zentralrechner des IZN installiert. Die dezentralen Eingaben werden dort zentral gespeichert. Die Vorläufer des Anwendungsprogramms APOLLOS (FEDA, FADA, GERDA, FMDA) sind wegen der „Jahr-2000-Problematik" über den 31. Dezember 1999 hinaus nicht lauffähig. Deshalb Niedersächsischer Landtag - 14. Wahlperiode Drucksache 14/774 müssen bis zu diesem Zeitpunkt sämtliche Daten aus diesen Programmen in das Anwendungsprogramm APOLLOS übernommen sein.

Für den flächendeckenden Einsatz des Anwendungsprogramms APOLLOS auf der Ebene der Polizeiinspektionen müssen noch 115 Arbeitsplätze mit PC ausgestattet werden. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushalt 1999/2000 veranschlagt.