Verschlickung des Außenhafens Hooksiel

Im Hooksieler Außenhafen sowie im Hooksmeer angesiedelte wassergebundene Betriebe und Einrichtungen beklagen sich zunehmend darüber, dass der Außenhafen verschlickt und früher gewährleistete Wassertiefen heute durch Reduzierung von Baggerarbeiten nicht mehr eingehalten werden. Die Probleme sind mehrfach auch öffentlich geäußert worden, ohne dass bis zum heutigen Tage Abhilfe geschaffen worden wäre. Ein eingeholtes Gutachten soll der Landesregierung zwischenzeitlich vorliegen, ohne dass bisher Vorschläge zur Umsetzung der Erkenntnisse aus dem Gutachten seitens der Landesregierung unterbreitet worden wären.

Aus diesem Grunde frage ich die Landesregierung:

1. Wie hat sich die Wassertiefe im Außenhafen Hooksiel seit 1975 entwickelt, aufgeschlüsselt nach Jahren?

2. Ist der Landesregierung bekannt, dass im Jahre 1998 die Wassertiefe mehrfach deutlich unter 2 m (teilweise bei 1,60 m) lag?

3. Welche Wassertiefe hält sie für vertretbar unter Berücksichtigung der Interessen der im Außenhafen sowie im Hooksmeer angesiedelten Betriebe und wassergebundenen Einrichtungen (Rettungskreuzer „Vormann Steffens")?

4. Wie haben sich die Kosten für die durchgeführten Baggerarbeiten seit 1975 entwikkelt, aufgeschlüsselt nach Jahreszahl?

5. Welche einmaligen und laufenden Baggerkosten wären erforderlich, um

a) eine Wassertiefe von 2 m SKN,

b) eine Wassertiefe von 2,50 m SKN,

c) eine Wassertiefe von 3 m SKN zu gewährleisten?

6. Welche Baumaßnahmen (Linienbuhne, Sichelbuhne, Parallel-Jetty, konischer Jetty, Steinschüttung oder andere) sind geeignet, die ständige Verschlickung zu beseitigen oder zu vermindern?

7. Welche geschätzten Kosten verursachen diese Maßnahmen?

8. Wie würden sich die Kosten für dennoch erforderliche Baggerarbeiten reduzieren?

a) bei einer Wassertiefe von 2 m SKN, Niedersächsischer Landtag - 14. Wahlperiode Drucksache 14/778

b) bei einer Wassertiefe von 2,50 m SKN,

c) bei einer Wassertiefe von 3 m SKN?

9. Würden eine oder mehrere der unter Punkt 6 aufgeführten Baumaßnahmen den Abbruch des Sandstrandes verhindern oder zumindest mindern?

10. Würde sich eine Mole als Liegeplatz für Schlepper wegen der kurzen Anfahrtzeit zu potentiellen Gefahrenpunkten anbieten? Welche Mehrkosten würden entstehen?

11. Ist die Landesregierung bereit, investive Mittel für die Durchführung von Maßnahmen gem. Ziffer 7 und/oder Ziffer 10 der Anfrage bereitzustellen und im Haushalt zu veranschlagen?

Die Versandung der Zufahrt des Außenhafens Hooksiel ist auf die seit 1980 stetige Sedimentation zurückzuführen. Dadurch sind in diesem Bereich zunehmend Unterhaltungsbaggerungen für die Solltiefe von SKN ­2,0 m erforderlich. Nach Starkwinden aus nordwestlichen bis nordöstlichen Richtungen ist die Zufahrt zudem teilweise kurzzeitig stärker versandet. Derartige Ereignisse erfordern einen zusätzlichen Einsatz von Unterhaltungsbaggerungen.

Aus Anlass einer Eingabe der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger zur Stationierung des Seenotrettungskreuzers „Vormann Steffens" ist im Ausschuss für Häfen und Schifffahrt des Niedersächsischen Landtages erörtert worden, dass die Hafenzufahrt nach dem Bundeswasserstraßengesetz eine Seewasserstraße ist, für deren Unterhaltung der Bund zuständig ist. Der Bund baggert aber in der Hafenzufahrt nicht, weil er dies offenbar für seine Zwecke als unwirtschaftlich erachtet. Deshalb hatte das Land in den vergangenen Jahren das Baggern bis auf 2 m unter SKN freiwillig auf eigene Kosten übernommen, um den regionalen Bedürfnissen Rechnung zu tragen.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Seit 1981 wurden, wie tabellarisch dargestellt, folgende Solltiefen durch Unterhaltungsbaggerungen (Solltiefenvorgaben seit 1981) vorgehalten: Zeitraum Solltiefe (SKN) vor 05/81 (keine Baggerung) 05/81 ­ 05/84 ­3,0 m 06/84 ­ 12/95 ­2,5 m seit 01/96 ­2,0 m.

Zu 2: Bereits in den Jahren vor 1998 führten Starkwindereignisse innerhalb kürzester Zeit zu extremen Sandeintreibungen. Insofern waren aufgrund von außergewöhnlichen Witterungsbedingungen kurzzeitig Wassertiefen von SKN ­1,6 m in diesem Gebiet zu verzeichnen.

Zu 3: Im Hinblick auf den Schiffsverkehr (zu der Werft und den Liegeplätzen im Hooksmeer), der über die Schleuse abgewickelt wird, ist die Vorhaltung einer Wassertiefe von SKN ­2,0 m ausreichend und seit 1996 gängige Praxis. Davon ist auch hinsichtlich der Stationierung des Seenotrettungskreuzers der DGzRS ausgegangen worden.

Zu 4: Die stetige Sedimentation führt, wie die folgende Abbildung zeigt, zu erhöhten Unterhaltungsaufwendungen: Abbildung: Entwicklung der jährlichen Baggerkosten (brutto)

Zu 5: Die Baggerkosten für die Vorhaltung einer Solltiefe von SKN ­2,0 m belaufen sich im Mittel auf rund 700 Tsd. DM pro Jahr. Im Fall länger anhaltender Starkwindereignisse sind zusätzliche Baggerungen zur Wiederherstellung der Solltiefe erforderlich, die zusätzliche Kosten verursachen. In der vorstehenden Abbildung sind die Gesamtkosten enthalten. Die dargestellten jährlichen Schwankungen ergeben sich u. a. aus diesen Naturereignissen.

Eine Erhöhung der vorzuhaltenden Solltiefe auf SKN ­2,5 m würde zu rund 40 v. H. höheren Kosten führen. Entsprechend höher liegen die Kosten für die Vorhaltung einer Solltiefe von SKN ­3,0 m; aktuelle Wettbewerbsergebnisse liegen dazu nicht vor.

Zu 6: Eine Möglichkeit zur Verminderung der Sedimentation bieten eventuell Sicherungsbauwerke zur Abschirmung der Zufahrt. Eine Aussage darüber, ob überhaupt eine Baumaßnahme in Betracht kommt und wie sie ggf. ausgeführt werden könnte, kann noch nicht getroffen werden. Das wird zurzeit noch geprüft.

Zu 7: Nach bisher vorliegenden Schätzungen würden die Investitionskosten für verschiedene Alternativen bei rund 6 Mio. DM liegen und voraussichtliche Unterhaltungskosten von ca. 120 Tsd. DM pro Jahr erfordern.

Zu 8: Die in Verbindung mit Sicherungsbauwerken (Buhnen) erforderlichen Baggerarbeiten sowie die zugehörigen Kosten können derzeit nur grob geschätzt werden. Erste Ergebnisse des in Auftrag gegebenen Folgegutachtens von dem Ingenieurbüro Alkyon lassen jedoch unter Aufrechterhaltung einer Solltiefe von SKN ­2,0 m eine Reduzierung der Baggermengen erwarten.

Zu 9: Ausgehend von Erfahrungen mit anderen künstlichen Strandaufspülungen, die in der Regel durch komplexe Buhnensysteme gestützt werden, ist ein Zusammenhang zwischen der Lagestabilität einer derartigen Aufspülung und einer unter Punkt 6 aufgeführten Baumaßnahme nicht erkennbar.

Zu 10: Der Zeitvorteil für einen Schlepperstandort in Hooksiel gegenüber dem existierenden Standort „Neuer Vorhafen" wird nur für gering eingeschätzt.

Bezüglich der zusätzlichen Kosten liegen keine Informationen vor. In diesem Zusammenhang ist jedoch festzuhalten, dass die Stationierung von Schleppern am Molenkopf eine ständige Wassertiefe von SKN ­5,0 m und mehr erfordert. Nach aktuellen Peilungen liegen diese Tiefen erst in einer Entfernung von ca. 400 bis 600 m zur Hafeneinfahrt vor.

Es würde also ein entsprechend langes Buhnenbauwerk gebaut werden müssen. Die hierfür erforderlichen hohen Investitionskosten und die zusätzlichen Unterhaltungskosten rechtfertigen den relativ geringen Standortvorteil nicht.

Zu 11: Das Hafenamt in Wilhelmshaven führt zurzeit die erforderlichen Prüfungen in Hinblick auf die Realisierbarkeit unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Belange durch.