Service-Card für Nordseeinseln

Die Stadt Borkum vereinnahmt jährlich rund 6 Millionen DM an Kurbeiträgen. Diese werden zur Deckung der Kosten der Fremdenverkehrseinrichtungen erhoben.

Nachdem Norderney im Jahre 1997 die Norderney-Card eingeführt hat, wird auch auf Borkum, aber auch auf anderen Ostfriesischen Inseln intensiv die Einführung einer elektronisch lesbaren Service-Karte diskutiert. Einer Machbarkeitsstudie der Fa. Krups und Partner zufolge, die auch das Konzept der Norderney-Card umgesetzt hat, ist für die Einführung der Service-Card auf Borkum mit einem Millionenaufwand für Erstinvestitionen und weiteren erheblichen Folgekosten zu rechnen. Fraglich ist also, ob die entstehenden Kosten durch evtl. Mehreinnahmen an Kurbeiträgen kompensiert werden.

Für die Entscheidungsfindung für oder gegen die Service-Card wären die Erfahrungen und Ergebnisse von Norderney von außerordentlichem Interesse, und zwar nicht nur für Borkum. Leider ist es aber bisher nicht gelungen, fundiertes Zahlenmaterial von der Kurverwaltung Norderney oder der Niedersächsischen Bädergesellschaft zu erhalten. Allerdings war Zeitungsberichten zu entnehmen, dass den von Krups und Partner vorhergesagten Mehreinnahmen in Höhe von 8 Millionen DM tatsächliche Mehreinnahmen in Höhe von 2,4 Millionen DM gegenüberstehen.

Dies vorausgeschickt, frage ich die Landesregierung:

1. Wie hoch waren die Investitionskosten für die Einführung der Norderney-Card, und wie wurden diese finanziert?

2. Wie hoch sind die laufenden Mehrkosten, und wie werden diese abgedeckt?

3. Wie hoch war das Aufkommen an Kurtaxe vor der Einführung der Norderney-Card

a) von Tagesgästen,

b) von den übrigen Gästen?

4. Wie hoch war das Aufkommen an Kurtaxe nach Einführung der Norderney-Card in den Jahren 1997 und 1998

a) von Tagesgästen,

b) von den übrigen Gästen?

5. Welche zusätzlichen Serviceleistungen werden durch die Norderney-Card für die Gäste geboten, welche jährlichen Kosten entstehen hierfür, und wie werden diese Kosten finanziert?

6. a) Werden mit der Norderney-Card tatsächlich alle zahlungspflichtigen Gäste erfaßt?

Falls nein, welche Gründe gibt es hierfür, und wie hoch ist die Dunkelziffer?

b) Wie hoch war die Dunkelziffer der kurtaxpflichtigen, aber nicht zahlenden Gäste vor der Einführung der Norderney-Card?

7. Wie verfährt die Niedersächsische Bädergesellschaft, wenn Gäste sich weigern, Kurtaxe zu entrichten bzw. ihre Personalien anzugeben? Wie hoch ist der Ausfall?

8. Verwandte der Insulaner sind bei ihren Besuchen gemäß der Kurtaxordnung und den Kurbeitragssatzungen von der Kurtaxe befreit. Wie hoch ist der prozentuale Anteil der kurtaxbefreiten Gäste gemessen an der Gesamtgästezahl?

Die Niedersächsische Bädergesellschaft mbH und das Staatsbad Norderney haben bisher allen Interessierten fundiertes Zahlenmaterial zur NorderneyCard zur Verfügung gestellt.

Die in der Frage gegebene Begründung für die Notwendigkeit der Kleinen Anfrage ist daher nicht nachvollziehbar.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu 1:

Die gesamten Investitionskosten betrugen 6 062 TDM. Die Finanzierung erfolgte über den jährlichen Wirtschaftsplan. Toiletten 72 TDM Personalkosten (anteilig) für Abrechnungsstelle Hauptkasse 72 TDM Personalkosten (anteilig) für EDV 1 811 TDM.

Für die in der Antwort zu 1 aufgeführten Investitionen wurde eine durchschnittliche Nutzungsdauer von 5 Jahren angesetzt.

Die laufenden Belastungen finden ihren Niederschlag im jährlichen Wirtschaftsplan.

Zu 3 und 4: Kurtaxerlöse in den Jahren 1996 (vor Einführung der NorderneyCard) und den Jahren 1997 und 1998 in DM:

Berücksichtigt man die allgemeine touristische Entwicklung, ist festzustellen, dass Umsatzausfälle in Höhe von ca. 1 Mio. DM, bedingt durch den Einbruch im Bereich der Kliniken und durch ein verändertes Reiseverhalten zusätzlich kompensiert werden konnten. Diese rezessive Entwicklung wird auch im Vergleich 1997/1998 deutlich. Schlupflöcher sind vereinzelt möglich bei Abreisen per Flugzeug, Wattwanderung und mit privaten Booten.

Entsprechende Zahlen liegen nicht vor. Eine Dunkelziffer kann nur geschätzt werden und ist somit nicht verifizierbar.

Zu 6 b: Entsprechende Zahlen liegen nicht vor. Sie können nur geschätzt werden, sind somit nicht verifizierbar und daher rein spekulativ.

Zu 7: Spätestens bei der Abreise wird festgestellt, ob der Inselgast kurtaxpflichtig ist und ob er den Kurbeitrag entrichtet hat. Sollte er sich tatsächlich weigern, die Kurtaxe zu entrichten, ist die Überzeugungsarbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gefordert.

Fälle der Verweigerung sind nicht bekannt. Aufgrund der Gleichbehandlung aller Gäste und des ausgeweiteten Angebotes (siehe Antwort zu 5) gibt es auch keine nennenswerten Probleme. Das Gegenteil ist der Fall: Die Bereitschaft und die Einsicht zur Kurtax- Servicegebührzahlung ist erheblich gestiegen.

Zu 8: Bei der Kurtaxbefreiung lt. § 4.4 der zur Zeit gültigen Kurtaxordnung werden die Personalien der befreiten Personen wie auch der gastgebenden Person festgehalten und mittels EDV aufgearbeitet.

Eine Ermittlung des prozentualen Anteils der befreiten Gäste gemessen am Gesamtaufkommen ist schwierig, da in dieser Zahl auch ein großer Anteil von z. B. befreiten Tagungsteilnehmern und berufstätigen Pendlern enthalten ist.

Somit kann zur Zeit keine präzise Ermittlung aller o. g. Gästegruppen vorgenommen werden. Die zur Erfassung notwendige softwaretechnische Änderung ist erst kürzlich implementiert worden. Der Anteil kann daher erst mit Ablauf des Jahres 1999 festgestellt werden.