Gleiches Recht für alle: Einheitliche EU-Ausgleichszahlungen für Ackerkulturen

Der Landtag fordert die Landesregierung auf, künftig die EU-Ausgleichszahlungen für Ackerkulturen an die niedersächsische Landwirtschaft gleichmäßig nach dem durchschnittlichen Landesertrag zu verteilen und auf die bisher praktizierte Regionalisierung zu verzichten.

Begründung:

Die Verteilung der Ausgleichsprämien für Getreideanbau erfolgt bisher in Niedersachsen differenziert nach 10 Erzeugerregionen, die sich jeweils am Ertragsniveau orientieren, d. h. Regionen mit guten Böden und entsprechend höherem Ertrag erhalten eine höhere Getreideprämie je Hektar (ha) Anbaufläche als Regionen mit schlechten Böden und niedrigerem Ertrag. So erhält heute ein Betrieb in der höchsten Region 2 (z. B. in Hildesheim) eine Ausgleichszahlung von 761 DM/ha Getreidefläche, während ein Betrieb der niedrigsten Region 5 (z. B. in Rotenburg) lediglich 442 DM/ha erhält. Dieses System wurde bei seiner Einführung 1992 mit dem Preisausgleichscharakter der EU-Zahlungen begründet und nur in Niedersachsen so praktiziert. Wegen der Benachteiligung der schwachen Ertragsregionen wurde auf die seinerzeit gezahlte Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete verwiesen. Die Umsetzung der Entschließungsforderung würde bedeuten, dass alle niedersächsischen Betriebe heute einheitlich 564 DM/ha bekämen.

Die Stärkung der bäuerlichen Landwirtschaft, ökologische und soziale Aspekte, die neuen Weichenstellungen der Agenda 2000 in diese Richtung, aber auch eine Vielzahl von Ungerechtigkeiten in der bisherigen Praxis geben Anlass künftig auf die Regionalisierung zu verzichten und auf einheitliche Flächenprämien umzustellen:

- Für eine ökologische Stabilisierung des ländlichen Raumes und die Aufrechterhaltung landschaftspflegender Funktionen ist eine flächendeckende Landwirtschaft in bäuerlicher Hand ohne Alternative. Eine Benachteiligung ertragsschwacher Regionen, wie sie durch die Regionalisierung erfolgt, verstärkt den Druck zur Hofaufgabe in diesen Regionen, beschleunigt damit den Strukturwandel und führt zu intensiverer Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Gunstlagen. Regionen mit höheren Markterlösen und i. d. R. geringeren Produktionskosten sind mit der höheren Ausgleichszahlung bereits dreifach bevorzugt.

- Die Zielsetzung der Agenda 2000 ist die schrittweise Umwandlung ertragsbezogener Preisausgleichsleistungen in Einkommensgrundsicherungen. Wenn diese Umgestaltung verbunden ist mit ökologischen, sozialen und tierschutzbezogenen Leistungen der Landwirtschaft, können die Zahlungen wto-verträglich gestaltet werden und damit den dauerhaften Erhalt einer bäuerlichen Landwirtschaft in einem binnenorietierten europäischen Markt unterstützen. Die Regionalisierung jedoch betont den produktionsbezogenen Aspekt und steht damit einer solchen Strategie entgegen.

- Durch die schrittweise Erhöhung der Ausgleichszahlungen, die die Agenda 2000 vorsieht, öffnet sich die Schere zwischen den Regionen bei Beibehaltung des alten Systems noch weiter.

- Im Zuge der beschlossenen Ausweitung der Getreide-Regelungen auf den Ölsaatenanbau und die Stilllegungsflächen würde die Problematik noch in verschärfter Form auch auf diese Bereiche übertragen. Wieder wären in besonderem Maße die ertragsschwächeren Regionen die Hauptleidtragenden, da es sich dabei um die traditionellen Anbaugebiete für Raps handelt.

- Die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete wurde in Niedersachsen gestrichen, sodass eine Kompensation regional differenzierter Zahlungen auf diesem Weg nicht mehr gegeben ist.

Der Verzicht auf die Regionalisierung ist ein Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung und könnte damit dem zusätzlichen Bürokratismus der Agenda 2000 ein wenig entgegenwirken.

Harms Fraktionsvorsitzende