Abgeordneter Schwarzenholz fraktionslos Wie geht es weiter mit dem geplanten Atommüllendlager Schacht

3. Welche Aktivitäten haben das Finanzministerium und das Finanzamt Hannover-Nord unter Beteiligung der Stadt Hannover mit dem Ziel entfaltet, alle Rechtsmittel gegen diese Entscheidung auszuschöpfen?

5. Abgeordneter Schwarzenholz (fraktionslos)

Wie geht es weiter mit dem geplanten Atommüllendlager Schacht Konrad?

In Beantwortung einer Petition zur Frage des versprochenen Atomausstiegs an den Deutschen Bundestag vom 1. Februar 1999 des Umweltschutzforum Salzgitter, der IG Metall Salzgitter und einer Vielzahl anderer Organisationen sind die Petenten vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages über die Sach- und Rechtslage mit einem Schreiben vom 16. April 1999 unterrichtet worden.

Die Antwort besteht aus einer Stellungnahme des Bundesumweltministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) vom 6. April 1999.

Die Petenten hatten u. a. eingewandt: „Jede weitere Verzögerung verschärft zudem das ungelöste Entsorgungsproblem, denn weder Gorleben, Morsleben noch Schacht Konrad sind aus Sicherheitsgründen für die Endlagerung von Atommüll geeignet..."

Dazu lässt Bundesumweltminister Trittin antworten: „Das Niedersächsische Umweltministerium (NMU) hat als Planfeststellungsbehörde ausweislich seines Entwurfes für den Planfeststellungsbeschluss keine Sicherheitsgründe ermittelt, die die Eignung von Schacht Konrad infrage stellen würden. Dieses Ergebnis wird gestützt durch die im Auftrag des NMU tätigen Sachverständigen nach § 20 ATG, die in ihren Gutachten festgestellt haben, dass für Schacht Konrad die Sicherheitsanforderungen erfüllt sind. Auch dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sind im Rahmen seiner aufsichtlichen Befassung mit Schacht Konrad bisher keine Gründe bekannt geworden, die gegen die sicherheitstechnische Eignung von Schacht Konrad als Endlagerstandort für radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung sprechen."

Da sich auch aus diesen Äußerungen und Erklärungen verschiedener Politiker der Bonner Koalitionsparteien die Hinweise verdichten, dass durch das BMU eine Genehmigung des Endlagers angestrebt wird, entsteht in den Kommunen und Organisationen in Südostniedersachsen der wachsende Eindruck, dass diese Region nach den Endlagern Asse und Morsleben nun auch von der rot-grünen Regierung in Bonn mit einem dritten Atommüllendlager belastet werden soll. Für den sich abzeichnenden Weiterbetriebskonsens mit den Betreibern der Atomkraftwerke (AKW), der Restlaufzeiten von etwa 20 bis 30 Jahren für den größten Teil der AKW vorsieht, soll nach diesen Befürchtungen Schacht Konrad als Endlager dienen.

Ich frage daher die Landesregierung:

1. Hält sie alle von den ca. 290 000 Einwendern vorgetragenen Einwendungen für vollständig widerlegt, sodass es zu einer Genehmigung des Antrages der Bundesregierung für ein Atommüllendlager Schacht Konrad durch die niedersächsische Genehmigungsbehörde kommen kann?

2. Welche politischen und rechtlichen Schritte will sie ergreifen, um eine Genehmigung des Atommüllendlagers Schacht Konrad zu verhindern?

3. Erwartet sie für den Fall des Erlasses eines negativen Planfeststellungsbescheides im Verfahren Schacht Konrad, dass die Bundesregierung bzw. Bundesumweltminister Trittin einem solchen Schritt mit einer Weisung entgegentreten würde?

6. Abgeordneter Hagenah (GRÜNE) Konsequenzen aus dem 190-Millionen-DM-Urteil zulasten Hannovers

Im Zusammenhang mit dem rechtskräftig gewordenen Urteil vor dem Berliner Finanzgericht zulasten des Haushaltes der Landeshauptstadt Hannover mit erheblichen Rückwirkungen auch auf den aktuellen kommunalen Finanzausgleich in Niedersachsen insgesamt ist eine lückenlose Aufklärung über ggf. Fehler, rechtliche Unzulänglichkeiten und Schwächen im Verwaltungshandeln notwendig.

Es geht nicht nur um eine Schadensbegrenzung im vorliegenden Fall, sondern insbesondere auch um die Vorsorge gegenüber denkbaren weiteren Schäden in vergleichbaren Fällen.

Obwohl der vorhandene Rechtsrahmen das allein nach innen gekehrte Vorgehen der beteiligten Finanzbehörden decken mag, bleiben angesichts der Tragweite des gelaufenen Verfahrens Fragen nach zusätzlicher politischer Gesamtverantwortung in diesen bürokratischen Strukturen, notwendigen regelmäßigen Plausibilitätskontrollen und effektiven Frühwarninstrumenten zu klären.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wusste das zuständige hannoversche Finanzamt, dass ein Prozess stattfand, und wenn ja, warum hat es vor der Weitergabe der Verfahrensakten in 1996 an die federführende Finanzbehörde in Berlin oder auch im weiteren Verlauf des Verfahrens von dem Finanzamt keinerlei Hinweise auf das laufende Verfahren an die vom Ausgang entscheidend betroffene Landeshauptstadt Hannover oder das Finanzministerium gegeben?

2. Warum wurde mit der Abgabe der Akten an die Berliner Finanzbehörde von niedersächsischer Seite weder die sonst häufig übliche regelmäßige Routineinformation zum Stand des Verfahrens noch eine Beiladung des Landes oder der Stadt Hannover zum Gerichtsverfahren selbst angeregt?

3. Warum hat das zuständige Finanzamt in Hannover bei der am 28. Oktober 1998 eingegangenen Mitteilung über das ergangene Urteil in Berlin nicht unverzüglich das Finanzministerium informiert, sodass noch innerhalb der Revisionsfrist eine politische Intervention gegenüber der prozessführenden Berliner Behörde ermöglicht worden wäre?

7. Abgeordneter Althusmann (CDU) Notwendige Nachfrage: Keine Einrichtung eines Fachgymnasiums für Ernährung und Hauswirtschaft an der BBS Buchholz aufgrund fehlender Unterrichtsversorgung?

Mit einer durchschnittlichen Unterrichtsversorgung sowohl im theoretischen als auch im fachpraktischen Teil von rund 76 % liegt die Berufsbildende Schule Buchholz am Ende der Skala im Regierungsbezirk Lüneburg. Diese schlechte Unterrichtsversorgung wird seitens des Kultusministeriums zum Anlass genommen, die Neuerrichtung eines Fachgymnasiums Ernährung und Hauswirtschaft durch den Landkreis Harburg trotz Vorliegens aller Voraussetzungen zu blockieren.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele zusätzliche Lehrkräfte über die zum Schuljahresende ausscheidenden Lehrkräfte hinaus wird sie zur Verbesserung der Unterrichtssituation und damit zur Schaffung der Voraussetzungen für die Errichtung eines Fachgymnasiums Ernährung und Hauswirtschaft an der BBS Buchholz einstellen?

2. Warum wurden in anderen Landkreisen des Landes Niedersachsen bei guter Unterrichtsversorgung derartige Projekte genehmigt?

3. Wie beurteilt die Landesregierung gerade den starken Bevölkerungszuwachs im Landkreis Harburg unter dem Gesichtspunkt einer schlechten Unterrichtsversorgung und insbesondere unter dem Gesichtspunkt einer Negativentwicklung im Bereich des Nachwuchses an Diplomhandelslehrern?