Dieser Ablauf widerspricht bisherigen Darstellungen der Landesregierung wonach der INIAntrag das Land im Mai überrascht habe

24. Abgeordneter Golibrzuch (GRÜNE) Internationales Institut für Neurowissenschaften

In der Antwort auf meine parlamentarische Anfrage im Juni-Plenum des Landtages offenbart Wirtschaftsminister Fischer (SPD) neue Einsichten zur Förderung des Internationalen Instituts für Neurowissenschaften (INI) aus Landesmitteln. Wie der Minister ausführt, sei im ursprünglich aufgestellten Wirtschaftsplan zunächst von einer alleinigen Belegung des INI mit Privatpatienten ausgegangen worden. Bereits im Zusammenhang mit dem Antrag auf eine Landesbürgschaft hätten die Betreiber dann aber eine 40prozentige Belegung durch Kassenpatienten vorgesehen.

Dieser Ablauf widerspricht bisherigen Darstellungen der Landesregierung, wonach der INI-Antrag das Land im Mai „überrascht" habe. Angesichts der frühzeitigen und öffentlichen Ankündigung der Krankenkassen, aufgrund vorhandener (Über-)Kapazitäten in der Neuromedizin keinen Versorgungsvertrag mit dem INI abschließen zu wollen, war eine Aufnahme in den Krankenhausbedarfsplan des Landes von vornherein die einzige Möglichkeit, Kassenpatienten eine Behandlung im INI zukommen zu lassen.

Nicht nachvollziehbar ist auch, warum überhaupt eine Landesbürgschaft notwendig geworden ist, wenn nach Aussage von Wirtschaftsminister Fischer das INI auch allein mit Privatpatienten „hoch profitabel" betrieben werden kann. Der Minister, der weder für die Landesbürgschaft (MF) noch für die Vertragsgestaltung zwischen MHH und INI (MWK), geschweige denn für den Krankenhausbedarfsplan (MS) zuständig ist, widerspricht damit auch Angaben des Sozialministeriums, für das „schon immer zweifelhaft (war), ob das Institut nur mit Privatpatienten wirtschaftlich betrieben werden kann" (HAZ vom 18. Mai 1999, S.14).

Ich frage die Landesregierung:

1. Wieso konnte sie von dem Antrag der INI-Betreiber, die neue Klinik in den Krankenhausbedarfsplan des Landes aufzunehmen, überrascht werden, wenn die 40prozentige Belegung durch Kassenpatienten doch schon Teil des Bürgschaftsantrags war, und die Krankenkassen frühzeitig ihre Weigerung zum Abschluss eines Versorgungsvertrages öffentlich gemacht hatten?

2. Warum wurde überhaupt eine Landesbürgschaft notwendig, wenn nach Aussage der Landesregierung „kein Zweifel" daran besteht, dass das INI auch allein mit Privatpatienten „hoch profitabel" betrieben werden kann?

3. In welchem Umfang ermöglicht die Gewährung der Landesbürgschaft den INI-Betreibern günstigere Refinanzierungsbedingungen und trägt somit dazu bei, dass das INI „hoch profitabel" betrieben werden kann?

25. Abgeordneter Schröder (GRÜNE) Ermittlungsverfahren gegen die Entsorgungsfirma Keske in Braunschweig

Seit zwei Jahren ermittelt die Staatsanwaltschaft Braunschweig wegen des Vorwurfs, Verantwortliche der genannten Firma hätten den Landkreis Wolfenbüttel durch falsche Abrechnungen bei der Erfassung von Altpapier betrogen. Das Verfahren war bereits Gegenstand einer mündlichen Anfrage im Juli 1998. Auch nach Ablauf eines weiteren Jahres ist es noch nicht abgeschlossen. Der Landkreis Wolfenbüttel hat deshalb auch noch keine Handhabe, vorzeitig aus den Verträgen auszusteigen, obwohl das Vertrauensverhältnis zu der Entsorgungsfirma stark gestört ist.

Ich frage die Landesregierung:

1. Trifft es zu, dass nach Abschluss weiterer Ermittlungen durch die Polizei der Vorgang bereits seit Dezember 1998 wieder der Staatsanwaltschaft Braunschweig vorliegt?

2. Weshalb wurde - nach nunmehr fast zweijähriger Dauer des Ermittlungsverfahrens - bisher weder Anklage erhoben noch das Verfahren eingestellt?

3. Wann ist jetzt mit einem Abschluss des Verfahrens bei der Staatsanwaltschaft zu rechnen?

26. Abgeordnete Frau Steiner (GRÜNE) Dioxinbelastung durch die Firma Harz Metall GmbH in Oker, Stadt Goslar

Ein Vertreter der Firma Harz Metall GmbH hat in einer Sitzung des Umweltausschusses der Stadt Goslar mitgeteilt, dass der Stadtteil Oker mit jährlich 1,5 g Dioxin belastet werde. Der hoch giftige Stoff wird von der Drehrohrofenanlage der Firma freigesetzt. Laut Presseberichten lag im Januar dieses Jahres beim Betrieb der Anlage der gemessene Spitzenwert in der Abluft des Ofens mit 3,34 ng pro m³ um mehr als das 30fache über dem in der Betriebsgenehmigung vorgegebenen Zielwert von 0,1 ng pro m³ Luft. Die Bevölkerung im Raum Goslar/Oker/Harlingerode ist zu Recht beunruhigt und befürchtet gesundheitliche Beeinträchtigungen durch den Betrieb bei Harz Metall.

Nach Angaben des Umweltbundesamtes liegen die derzeitigen Dioxin-Emissionen aller bundesdeutschen Abfallverbrennungsanlagen bei weniger als 2 g TE Dioxin pro Jahr.

Seit 1990 konnten die Emissionen der Abfallverbrennungsanlagen von 400 g TE pro Jahr durch technische Maßnahmen auf diesen Wert gesenkt werden. Seit dem 1. Dezember 1996 müssen alle Müllverbrennungsanlagen den Dioxingrenzwert von 0,1 ng je m³ Abluft einhalten.

Dieser strenge Grenzwert ist 1990 als Folge einer intensiven öffentlichen Fachdiskussion über die Gefährlichkeit von Dioxinen festgesetzt worden. Die Katastrophe von Niedersächsischer Landtag - 14. Wahlperiode Drucksache 14/865

Seveso war hier letztlich der Auslöser. Der genannte Grenzwert für Müllverbrennungsanlagen wurde jedoch nicht für industrielle und gewerbliche Anlagen etwa der Stahl- und Metallindustrie gefordert.

Vor dem Hintergrund der Dioxin-Diskussion auf BundLänder-Ebene Anfang der 90er-Jahre hat die damalige rotgrüne Landesregierung ein Zeichen gesetzt mit dem Ziel, doch noch einen bundesweit gültigen Grenzwert durchzusetzen. Mit Erlass vom 17. Dezember 1993 wurde für Niedersachsen ein Zielwert von 0,1 ng/m³ Abluft - entsprechend der geltenden Anforderung an Müllverbrennungsanlagen - für industrielle und gewerbliche Anlagen der Metallindustrie festgesetzt. Dieser positive Schritt wurde jedoch bereits im März 1994 konterkariert. Mit Bescheid vom 17. März 1994 wurde der Georgsmarienhütte GmbH eine Genehmigung zur Emission von 0,3 ng/m³ Abluft durch die Bezirksregierung Weser-Ems erteilt.

Niedersachsen hat Ende des Jahres 1993 mit dem „Dioxinerlass" einen Anspruch auf mehr Gesundheits- und Umweltschutz formuliert; hieran muss sich das Handeln auch der derzeitigen Landesregierung noch messen lassen.

1996 wurde der Betrieb des Drehrohrofens auf dem Gelände der Harz Metall GmbH genehmigt. Dabei wurde versäumt, der Firma einen Termin vorzugeben, wann der Richtwert von 0,1 ng/m³ einzuhalten ist. Die Aufarbeitung der Räumaschehalde in Oker/Harlingerode ist eine unbestritten notwendige Maßnahme zur Bewältigung der Alt lasten im traditionellen Bergbaugebiet Harz. Die Landesregierung steht in der Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass dabei eine gesundheits- und umweltschonende Verfahrenstechnik angewandt wird, womit nicht zuletzt auch der Erhalt der Arbeitsplätze gesichert wird.

Ich frage die Landesregierung:

1. Mit welchen Schritten/Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung, kurzfristig eine Gefährdung der Gesundheit der Bevölkerung und eine Beeinträchtigung der Umwelt durch den Betrieb des Drehrohrofens bei der Harz Metall und Anlagen anderer Hüttenbetriebe dauerhaft auszuschließen?

2. Beabsichtigt die Landesregierung, Anordnungen oder andere Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass der Zielwert von 0,1 ng Dioxin pro m³ Abluft bei gewerblichen und industriellen Anlagen in Niedersachsen dauerhaft erreicht wird?

3. Wie beurteilt die Landesregierung die Tatsache, dass, obwohl der „Dioxinerlass" seit Ende 1993 in Kraft ist, es im Jahre 1999 immer noch Anlagen in Niedersachsen gibt, die die Vorgaben des Zielwertes für Dioxin nicht einhalten?