Holzheizungsanlagen

Zu 1.2:

Die Anlagekosten für eine Holzheizanlage sind wesentlich höher, da gegenüber einer ölbetriebenen Anlage insbesondere ein wesentlich größeres Vorratslager, ein Heißwasserzwischenspeicher, aufwendige Fördereinrichtungen und größere Kessel mit Einrichtungen zur Ascheentsorgung erforderlich sind.

Zu 1.3: Ja. Auch moderne Holzheizungsanlagen mit hohem Automatisierungsgrad erfordern einen höheren Aufwand für Bedienung, Wartung und Entsorgung.

Zu 1.4:

Der Kesselwirkungsgrad von automatischen Holzheizanlagen liegt bei 80 bis 90 %, von Ölkesseln bei 92 bis 93 % und von Gaskesseln bei 93 bis 94 %.

Zu 1.5:

Der Heizwert von Holz ist direkt mit der Holzdichte korreliert.

Zu 1.6:

Der Heizwert nimmt mit dem Trocknungsgrad der Hackschnitzel zu. Daher kann eine Vortrocknung (z. B. durch Liegenlassen des Ausgangsmaterials im Wald) sinnvoll sein.

Die Verbrennung waldfrischen Materials ist gleichwohl in vielen Anlagen möglich.

Zu 1.7 und 1.8:

Nach der Richtlinie „Erneuerbare Energien" des Wirtschaftsförderfonds ­ ökologischer Bereich ­ ist eine Förderung von Wärme- und kombinierten Kraft-Wärme-Erzeugungsanlagen auf der Basis von Biomasse mit einer installierten Nennwertleistung von mindestens 100 kW bei Wärmeerzeugungsanlagen und von mindestens 40 kW bei Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung möglich. Außerdem können Pilot- und Demonstrationsvorhaben im Bereich „Neue und erneuerbare Energien" gefördert werden.

1998 hat die Landesregierung bei der Niedersächsischen Energieagentur eine eigene Abteilung für Bioenergie eingerichtet. Hauptaufgabe von BEN ­ Bioenergie Niedersachsen ­ sind Initialberatungen bei Planungen von Bioenergieanlagen. Hauptansprechpartner sind Gewerbebetriebe, Kommunen, Wohnungsbaugenossenschaften und ähnliche Einrichtungen sowie Energieversorger, während der Bereich der Kleinanlagen im ländlichen Raum durch die Fachberatung der Landwirtschaftskammern abgedeckt wird.

2. Fragen zur Logistik, Verfügbarkeit und dem Markt für Hackschnitzel:

Zu 2.1:

Der im technischen Sinn „hackschnitzeltaugliche" Holzvorrat liegt in den Landesforsten bei 20 Mio. Vorratsfestmeter (Vfm), im Gesamtwald Niedersachsens hochgerechnet bei 64 Mio. Vfm (1 Vfm = 0,8 Erntefestmeter [Fm]). Tatsächlich kann er nur zu einem kleinen Teil genutzt werden (s. Antwort zu 2.3).

Zu 2.2:

Der jährliche Zuwachs wird mit 4,8 Mio. Vfm eingeschätzt.

Zu 2.3:

Das Aufkommen an Waldindustrieholz betrug im Forstwirtschaftsjahr 1998 in Niedersachsen 1,3 Mio. Fm. (Zum Vergleich: Der Verbrauch der niedersächsischen Holzwerkstoff- und Zellstoffindustrie an Waldindustrieholz lag 1998 bei 1.5 Mio. Fm.) Die maximale Höhe des Aufkommens wird durch den Pflegebedarf der Wälder und die erzielbaren Niedersächsischer Landtag - 14. Wahlperiode Drucksache 14/914

Preise für Waldindustrieholz bestimmt. Die Nachhaltigkeit kann nicht gefährdet werden, weil es keinen Sinn macht, unreife Schwachhölzer über den durch den Pflegebedarf bestimmten Umfang hinaus einzuschlagen.

Zu 2.4 und 2.5:

Da es einen Markt für Waldhackschnitzel praktisch nicht gibt, lassen sich diese Fragen nicht beantworten.

Zu 2.6:

Für Brennhackschnitzel aus Recyclingmaterial und Industrierestholz gibt es ein funktionierendes Vertriebssystem, da Recyclinghöfe und Restholzhändler solches Material kontinuierlich liefern können. Der Aufbau eines vergleichbaren Systems für Waldhackschnitzel ist aus den vorgenannten Gründen nicht zu erwarten.

Zu 2.7:

Die geringere Energiedichte von Holzhackschnitzeln gegenüber Heizöl hat zur Folge, daß wesentlich größere Lagerkapazitäten vorgehalten werden müssen. Wieviel Lagerkapazität im Einzelfall benötigt wird, hängt vom Jahresbedarf und vom Beschickungsturnus ab. So hat beispielsweise die Anlage in Münchehof bei einem Jahresbedarf von 900 S-Rm eine Lagerkapazität von 250 S-Rm, die eine drei- bis viermalige Beschickung erforderlich macht.

Zu 2.8: Derartige Ernteverfahren sind bereits entwickelt worden. Sie kommen allerdings hierzulande kaum zum Einsatz, weil die Nachfrage nach Waldhackschnitzeln sehr gering ist.

3. Fragen zur Ökologie:

Zu 3.1:

Aus ökologischer Sicht können alle Holzarten bedenkenlos verheizt werden.

Zu 3.2:

Im Landeswald ist wegen des damit verbundenen Nährstoffentzuges die Nutzung von Vollbäumen (Bäume mit Laub/Nadeln und Ästen) grundsätzlich nicht vorgesehen.

Zu 3.3: Eines der Ziele des LÖWE-Programmes ist es, den Anteil der Schwachholznutzung zu Gunsten reifer, zielstarker Bäume deutlich zu senken. Langfristig ist daher mit einem Rückgang des Schwachholzaufkommens zu rechnen. Dafür werden die davon betroffenen Industrien über mehr Resthölzer aus der Stammholzbearbeitung verfügen können.

Zu 3.4:

Für eine short-rotation-Bewirtschaftung von Ackerflächen fehlen in Niedersachsen die wirtschaftlichen Voraussetzungen. Da es sich um eine der Landwirtschaft ähnliche Nutzung mit hoher Eingriffsintensität und hohem Energieinput handelt, die nicht die vom Landeswald geforderte Gleichrangigkeit der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion erfüllt, kommt sie für Flächen der Landesforstverwaltung auch aus ökologischen Gründen nicht in Betracht.

Die im Landeswald noch vorhandenen Relikte an Mittel- und Niederwäldern werden im Rahmen des Waldschutzkonzeptes der Landesforstverwaltung als kulturhistorisch bedeutende Waldflächen erhalten. Sie sind auf Grund ihres geringen Umfanges (260 ha) ohne Einfluß auf das Potential an nutzbarem Schwachholz.

Zu 3.5:

Nach § 2 Abs. 1 BwaldG und LwaldG ist jedes mit Forstpflanzen bzw. Waldbäumen bestockte Grundstück Wald. Danach müßten auch die angesprochenen Kurzumtriebsflächen als Wald eingestuft werden.

Diese Kurzumtriebsflächen unterscheiden sich jedoch (durch Monokultur, Ganzflächenbehandlung, Düngung, kurze Produktionszeit) so wesentlich von eigentlichen Waldflächen, dass sie tatsächlich nicht als solche angesehen werden können. Insbesondere erfüllen sie nur einen geringen Teil der charakteristischen Waldfunktionen (Nutz-, Schutzund Erholungsfunktion). Flächen, die nach Maßgabe der Verordnung (EWG) Nr. 1765/92 des Rates vom 30. Juni 1992 zur Einführung einer Stützungsregelung für Erzeuger bestimmter landwirtschaftlicher Kulturpflanzen (Abl. EG Nr. L 181 Seite 12) stillgelegt worden sind, gelten für die Dauer der Stillegung gemäß Gesetz zur Gleichstellung stillgelegter und landwirtschaftlich genutzter Flächen vom 10. Juli 1995 als landwirtschaftlich genutzte Flächen. Insoweit ist auf diesen Flächen ein Anbau schnellwüchsiger Gehölze problemlos möglich, weil dadurch die landwirtschaftliche Flächeneigenschaft nicht erloschen ist.

Für alle nicht unter die VO (EWG) Nr. 1765/92 fallenden Flächen wäre auf Bundesebene eine einheitliche Regelung erforderlich.

Zu 3.6:

Der Hackschnitzelmarkt stützt sich bereits im Wesentlichen auf unbehandeltes Industrierestholz. Da es sich hierbei um Nebenprodukte aus der Bearbeitung von Waldholz handelt, sind diese genauso wenig mit Schadstoffen belastet wie Waldhackschnitzel.

Behandelte Hölzer (z.B. Plattenreste) sind Abfälle und dürfen in Eigenanlagen der Abfallerzeuger gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz thermisch verwertet werden. Sie kommen als Brennmaterial für beliebige Hackschnitzelfeuerungen nicht in Frage.