Organisations- und Wirtschaftlichkeitsprüfung in der Straßenbauverwaltung

Der Landesrechnungshof hat eine umfassende Organisations- und Wirtschaftlichkeitsprüfung in der Straßenbauverwaltung durchgeführt. Er hat insbesondere Empfehlungen zur Aufgabengliederung und zur Aufbau- und Ablauforganisation in allen Verwaltungsebenen, zum Unterhaltungs- und Betriebsdienst, zur Vergabe von Dienstleistungen, zur Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung und zum Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnik unterbreitet.

Der Ausschuß für Haushalt und Finanzen hält es für geboten, dass die Straßenbauverwaltung ihre Aufgaben künftig erheblich wirtschaftlicher als bisher erfüllt.

Er bittet die Landesregierung aufgrund der Empfehlungen des Landesrechnungshofs, insbesondere

- die Organisationsstrukturen zu straffen, vor allem die Zahl der Straßenbauämter und der Straßen- und Autobahnmeistereien erheblich zu verringern,

- innerhalb der Straßenbauverwaltung Aufgaben zu delegieren und dabei die Ortsinstanz zu stärken,

- die innere Aufbauorganisation der Behörden und Dienststellen und die Ablauforganisation zu verbessern,

- Leistungen des Straßenunterhaltungs- und Betriebsdienstes vermehrt an Privatunternehmen zu vergeben und in diesem Bereich für die verbleibenden Aufgaben weniger Personal einzusetzen.

Der Ausschuß erwartet, dass dadurch die Kosten der Straßenbauverwaltung, vor allem die Personalkosten, nachhaltig sinken.

Über das Veranlaßte ist dem Landtag bis zum 31.03.1999 zu berichten.

Die niedersächsische Straßenbauverwaltung wird insbesondere durch folgende Maßnahmen reformiert:

1. Die Anzahl der Straßenbauämter (incl. Neubauämter) wird zum 01.04.2000 von 19 auf 13, die Anzahl der Straßen- und Autobahnmeistereien von 101 auf 76 reduziert.

2. Es werden verstärkt Aufgaben auf nachgeordnete Instanzen delegiert. Das Niedersächsische Landesamt für Straßenbau (NLStB) ist zuständig für strategische Konzepte und Rahmenplanungen sowie Fachaufsicht und landesweite Spezialaufgaben.

Das NLStB delegiert Aufgaben, soweit rechtlich möglich, auf die Straßenbauämter (SBÄ). Die SBÄ haben Zuständigkeit und Verantwortung für die operativen AufgaNiedersächsischer Landtag ­ 14. Wahlperiode Drucksache 14/957 ben und binden für Prüfung und Genehmigung das NLStB in die Bearbeitung und Projekte ein. Die Straßen- und Autobahnmeistereien sind Außenstellen der SBÄ; sie übernehmen auch betriebsdienstbezogene Verwaltungsaufgaben.

3. Die innere Aufbauorganisation der Behörden wird verbessert, indem Organisationseinheiten zusammengelegt und Hierarchieebenen abgebaut werden. So entfallen im NLStB eine von vier Abteilungen und elf Dezernate (von 26); ferner entfällt die Hierarchieebene der Sachgebietsleiter. In den SBÄ werden fünf Fachbereiche ohne zusätzliche hierarchische Unterteilung gebildet. Die bestehenden vier Dezernate mit elf Sachgebieten entfallen.

4. Durch den Abbau von Hierarchieebenen, die Bündelung und konsequente Delegation von Zuständigkeiten, ist eine schnellere und wirtschaftlichere Aufgabenerledigung zu erwarten.

5. Daneben wird die Projektgruppenarbeit intensiviert. Mit der Methode des Projektmanagements werden Kernaufgaben erledigt, die nach Teilen der Zeit, des Aufwands und des Inhalts klar definiert sind. Geeignet als Projekt sind z. B. Planungsleistungen, Bauvorbereitung und -abwicklung. Bei großen Vorhaben könnten einzelne Stadien mittels Projektmanagement bearbeitet werden (Teilprojekte). Mit einer straffen Steuerung der Projekte, der flachen Hierarchie und dem frühen Einbinden der Genehmigungsinstanzen wird eine wesentliche Beschleunigung in der Bearbeitung erreicht werden.

6. Leistungen des Straßenunterhaltungs- und Betriebsdienstes für Landesstraßen werden verstärkt an Privatunternehmen vergeben. Das gilt insbesondere für Räum- und Streudienste, Brückenunterhaltungsarbeiten, Mäh- und Reinigungsarbeiten.

7. Über den Vorschlag des LRH, die Aufgaben im Bereich „Grunderwerb" künftig durch Vergabe an Dritte zu erledigen, wird entschieden, nachdem anhand folgender Projekte geprüft werden kann, welches Verfahren für das Land am wirtschaftlichsten ist:

- In einer Region (drei bis vier der neuen SBÄ) wird die Baufeldbeschaffung nach Ausschreibung an einen Dritten vergeben.

- In einer weiteren Region (ebenfalls drei bis vier SBÄ) wird der Grunderwerb als „Vor Ort-Aufgabe" von einem Straßenbauamt übernommen.

- In den übrigen Gebieten verbleibt es bei der bisherigen Verfahrensweise.

In allen Bereichen werden die anfallenden Leistungen und Kosten entsprechend den Grundsätzen der Kosten- und Leistungsrechnung ermittelt. Nach fünf Jahren erfolgt eine Evaluation aufgrund der dann vorliegenden Erfahrungen und ein Vergleich der Modelle. Auf der Grundlage der sich daraus ergebenden Erkenntnisse wird entschieden, in welcher Form der Grunderwerb künftig betrieben wird.

8. Zur Vorbereitung der Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung in der Straßenbauverwaltung ist eine Projektgruppe eingerichtet worden. Der Projektbericht wird im 3. Quartal 1999 vorliegen.

9. Nach dem heutigen Erkenntnisstand ergibt sich für die Straßenbauverwaltung eine Personalbedarfzahl von rund 3 301 Bediensteten, die im Jahre 2005 erreicht werden soll. Dies bedeutet, bezogen auf den Stand vom 31.12.1995, eine Reduzierung des Personals um 1 044 Beschäftigte, und zwar

- im Bereich des Innendienstes (NLStB/SBÄ) durch Synergieeffekte um 316 Bedienstete,

- in der Bauvorbereitung und -durchführung von Bundesmaßnahmen (ebenfalls Innendienst) um ca. 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (nach dem Jahr 2003) unter der realistischen Annahme einer Reduzierung von Bundesmitteln in Höhe von ca. 450 Mio. DM um ca. 250 Mio. DM auf 200 Mio. DM bei den Hauptbautiteln,

- im Straßenwartungsdienst um 428 Lohnempfängerinnen und Lohnempfänger (Bundesautobahnen = 149, Bundesstraßen = 91, Landesstraßen = 188) mit Einverständnis des Bundes.

In diesem Rahmen wird versucht, insbesondere bei den Straßenwärtern, einen Einstellungskorridor frei zu halten.

10. Künftig können aufwendigere Bearbeitungen, z. B. Verbesserungen der Standards, Verfeinerung der Bearbeitungstiefe, die aus Vorgaben der Legislative resultieren (Baustellenrichtlinie, Abnahmegriffigkeit, EU-Prüfverfahren etc.), nur dann ohne quantitative Auswirkungen für die Bauindustrie bzw. das Baugewerbe als Dienstleistung realisiert werden, wenn entsprechende Ressourcen in Form von Mitteln für Dienstleistungen Außenstehender zur Verfügung stehen. Das gilt insbesondere für den Bereich der Auftragsverwaltungen der Bundesfernstraßen.