Flächendeckende Ausstattung mit Bildschirmarbeitsplätzen für das Mehrplatzsystem MIKADO bei der Nds. Landespolizei

Im Bereich der Nds. Landespolizei wurden 1997/1998 insgesamt 550 Bildschirmarbeitsplätze des Herstellers Fujitsu zur weiteren Ausstattung des Mehrplatzsystems MIKADO beschafft, um den dringenden Bedarf an Bildschirmarbeitsplätzen zumindest teilweise abzudecken.

Bei Inbetriebnahme der Bildschirmarbeitsplätze kam es innerhalb der Garantiezeit zu einer Ausfallrate von ca. 10% der beschafften Geräte. Diese Bildschirmarbeitsplätze wurden bisher nicht durch andere Geräte ersetzt.

Deshalb frage ich die Landesregierung:

1. Trifft es zu, dass es sowohl seitens des Herstellers als auch seitens der Lieferfirma bisher zu keinerlei Garantieleistungen gekommen ist? Wenn ja, warum nicht?

2. Trifft es zu, dass es aus diesem Grund zwischen der Lieferfirma und dem Land Niedersachsen zu einem Rechtsstreit gekommen ist? Wenn ja, wie ist der gegenwärtige Stand dieses Rechtsstreits?

3. Trifft es zu, dass bisher noch original verpackte und somit nicht eingesetzte Bildschirmgeräte auch weiterhin nicht eingesetzt werden sollen, obwohl die Geräte dringend benötigt werden? Wenn ja, warum?

4. Was gedenkt die Landesregierung zu tun, um den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern die ausgefallenen, aber erforderlichen Bildschirmarbeitsplätze zu ersetzen?

Zu dem in der Kleinen Anfrage angesprochenen Sachverhalt habe ich mir vom dafür zuständigen Polizeiamt für Technik und Beschaffung Niedersachsen berichten lassen.

Danach stellt sich die Angelegenheit wie folgt dar:

Im Rahmen einer Beschaffungsmaßnahme des Polizeiamtes für Technik und Beschaffung Niedersachsen ­ PATB NI ­ (Lieferzeitraum 10/97 bis 3/98) kam es bereits bei den Niedersächsischer Landtag - 14. Wahlperiode Drucksache 14/963 ersten Auslieferungen durch die Lieferfirma Intertronic Computer GmbH wegen falsch gelieferter Tastaturen zu Beanstandungen, so dass eine Inbetriebnahme der gelieferten Bildschirmgeräte bei der Polizei erst Anfang 12/97 nach der Ersatzlieferung der richtigen Tastaturen erfolgen konnte.

Bei der Nutzung dieser neuen Bildschirme im Polizeibetrieb traten dann Mängel auf wie ungleichmäßige Helligkeit, Randunschärfen, Focusunterschiede vom Randbereich zur Bildmitte sowie Flackern, über die das Landeskriminalamt Niedersachsen das PATB NI im März 1998 unterrichtete.

Weiterhin fielen bei anderen Polizeidienststellen im Lande bis Mai 1998 ca. 10 % der gelieferten Geräte durch technische Defekte wie Trafo-Brand, Netzteil- und Hochspannungsfehler u.a.m. aus, so dass zu diesem Zeitpunkt von den insgesamt in Betrieb befindlichen 499 Geräten 49 Geräte durch die o. a. technischen Defekte völlig unbrauchbar waren. Dieses geschah alles noch in der mit der Lieferfirma vertraglich vereinbarten Gewährleistungsfrist. In dieser Situation befanden sich 51 Geräte noch originalverpackt im Lager des PATB NI.

In den mit der Lieferfirma daraufhin geführten Gesprächen und Schriftverkehr wurden im Rahmen der Garantie die notwendigen Reparaturen bzw. technischen Nachbesserungen eingefordert. Dies lehnte die Lieferfirma schriftlich gegenüber dem PATB NI ab und verwies darauf, dass nach ihrer Auffassung der Hersteller der Geräte, die Firma Fujitsu Computer GmbH, in der Pflicht sei, die Gerätemängel zu beheben.

Demgegenüber vertrat die Firma Fujitsu Computer GmbH die Auffassung, dass zwischen ihr und der Polizei kein Liefervertrag bestehen würde und demzufolge auch die Lieferfirma als Vertragspartner für die Mängelbehebung verantwortlich sei.

Dennoch erklärte sich die Herstellerfirma Fujitsu Computer GmbH im Rahmen dieser Verhandlungen mit dem PATB NI ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bereit, die oben genannten 51 original verpackten Geräte gegen zuverlässigere andere Geräte für die Polizei kostenlos auszutauschen.

Diese Geräte erwiesen sich nach ihrer Inbetriebnahme als technisch einwandfrei.

Da im Verhandlungswege keine Lösung für die mangelhaften Gerätelieferungen erzielt werden konnte, musste das für die Beschaffung zuständige PATB NI die Lieferfirma Intertronic Computer GmbH letztlich vor dem Landgericht Hannover verklagen. Aufgrund der zahlreichen Mängel bei allen ausgelieferten Geräten richtet sich die Klage auf Rückgängigmachung des Kaufes (Wandlung). Die erste Verhandlung in dieser Angelegenheit fand am 19. Mai 1999 statt. Am 18. Juni 1999 erging ein Auflagen- und Beweisbeschluss durch das LG Hannover; wonach Beweis erhoben werden soll über die Behauptung des klagenden Landes durch Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens. Das Ergebnis ist abzuwarten.

Die Vergabe der Beschaffung von 550 Bildschirmgeräten an die Firma Intertronic Computer GmbH erfolgte aufgrund einer Ausschreibung nach VOL durch das PATB NI. Vor Vergabe lagen weder Erfahrungen über technische Mängel bei Fujitsu-Geräten noch über vertragliche Unzuverlässigkeiten der Lieferfirma vor, die beim Zuschlagsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.

Dieses vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Bei den angesprochenen original verpackten Bildschirmgeräten handelt es sich um die 51

Geräte, die aus der Gesamtlieferung von 550 Geräten stammen und wegen der o. a. Mängel nicht ausgepackt wurden.

Diese 51 Geräte wurden zwischenzeitlich kostenlos von der Herstellerfirma Fujitsu Computer GmbH gegen zuverlässigere Geräte ausgetauscht und in Betrieb genommen.

Zu 4: Die 49 ausgefallenen Bildschirmeinheiten sind ebenfalls bereits gegen mangelfreie Geräte aus der Landesreserve der Polizei des Landes Niedersachsen ausgetauscht worden.