Zukunftsperspektiven für Braunschweiger Postfilialen

Am 8. Juli 1999 war in der „Welt" unter der Überschrift „Post muss 12 000 Filialen erhalten" u. a. zu lesen: „Die Deutsche Post AG muss bis 2005 mindestens 12 000 Filialen unterhalten. Dies sieht die Post-Universaldienstleistungs-Verordnung vor, die gestern vom Kabinett in Bonn verabschiedet wurde. Ursprünglich wollte die Post mit 2000 Filialen weniger auskommen. Von den 1000 Einrichtungen müssen bis Ende 2002, wenn das Postmonopol fällt, 5000 mit unternehmenseigenem Personal betrieben werden. Der Rest können Agenturen sein, die sich in Tankstellen oder in Lebensmittelgeschäften befinden. Die Verordnung fußt auf dem Postgesetz, das seit 1. Januar 1998 in Kraft ist.

Darin werden die Mindestanforderungen an den Postdienst festgelegt. (...) In der Verordnung wird auch festgelegt, dass in jeder Gemeinde mit mindestens 4000 Einwohnern eine stationäre Post-Einrichtung vorhanden sein muß. (...) In der Fläche werden diese Aufgaben von mobilen Einrichtungen übernommen. In zusammenhängenden bebauten Gebieten sollte die Entfernung zur nächsten Filiale nicht mehr als 2000 Meter und zum nächsten Briefkasten nicht mehr als 1000 Meter betragen."

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Auswirkung wird die Post-Universaldienstleistungs-Verordnung auf die Postangebotsstruktur in Braunschweig haben?

2. Wie ist die Versorgung der Braunschweiger Bevölkerung zur Zeit mit qualitativ hochwertigen Postfilialen und sogenannten Agenturen, z. B. Tankstellen oder Lebensmittelgeschäften, gewährleistet?

3. Welche Filialen sollen im Rahmen der Anpassung an die o. g. Verordnung umstrukturiert werden?

4. Wie wird diese Umstrukturierung aussehen (Schließung von Postfilialen, Verlagerung von Agenturen, Veränderungen in der Angebotspalette, z. B. Wegfall von örtlichen Schließfächern, Personalplanungen)?

5. Ist in diesen Plänen die sich abzeichnende veränderte Bevölkerungsdichte in entstehenden Baugebieten berücksichtigt worden? Wenn ja, wo und wie? Wenn nein, warum nicht?

Nach § 11 Abs. 1 des Postgesetzes vom 22. Dezember 1997 ist die Gewährleistung einer flächendeckenden Versorgung mit stationären Postfilialen (in verschiedenen Formen einschließlich Agenturen) Bestandteil des Universaldienstes der Deutschen Post AG. § 11 Abs. 2 ermächtigt die Bundesregierung, eine entsprechende Verordnung zu erlassen.

Die Bundesregierung hat daher den Entwurf einer Post-Universaldienstleistungsverordnung vorgelegt. Im September 1999 soll der Entwurf im Bundesrat erörtert werden.

Kernpunkte sind:

­ Bis zum Jahr 2005 bleiben mindestens 12 000 stationäre Posteinrichtungen erhalten, danach ist ihre Anzahl zu überprüfen (zz. gibt es bundesweit noch ca. 14 000).

­ Die Deutsche Post AG wird aufgrund ihrer Exklusivlizenz verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2002 5000 Postfilialen mit unternehmenseigenem Personal zu betreiben (dieses kann auch Personal von Tochterunternehmen der Post AG sein).

­ Alle Gemeinden mit einer Mindestbevölkerungszahl von 4000 Einwohnern haben Anspruch auf eine stationäre Posteinrichtung (hierfür hatte sich insbesondere Niedersachsen eingesetzt).

­ In zusammenhängend bebauten Gebieten sollen stationäre Posteinrichtungen in der Regel in maximal 2000 m zu erreichen sein, Briefkästen in 1000 m.

­ Der Universaldienst umfasst auch die Sendungsarten Infopost, Zeitungen und Zeitschriften.

­ Rassendiskriminierende Sendungen sind von der Beförderungspflicht ausgenommen.

­ Die Brieflaufzeiten werden auf 80 % (einen Tag nach Einwurf) bzw. 95 % (zwei Tage nach Einwurf) ­ ohne Infopost ­ festgelegt.

­ Die Zustellung hat einmal werktäglich (einschl. samstags) zu erfolgen.

­ Es wird ein Passus mit der Möglichkeit zur Bürgereingabe bzgl. möglicher Verletzungen der Universaldienstverpflichtungen (z. B. bzgl. Postfilialen) eingeführt. Die Regulierungsbehörde hat diesen Eingaben nachzugehen.

Die Deutsche Post AG hat zugesichert, dass sie nach In-Kraft-Treten der Verordnung bei ihren Planungen zur zukünftigen Ausgestaltung ihres Filialnetzes diese Maßgaben berücksichtigen wird. Im Vordergrund der Planungen steht auch in Zukunft die langfristige und zukunftsorientierte Sicherung des Filialnetzes als zentraler Eckpfeiler einer kundennahen postalischen Infrastruktur.

Dieses vorausgeschickt beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1: Die Angebotsstruktur der Deutschen Post AG wird sich grundsätzlich an dem von der Post-Universaldienstleistungsverordnung vorgegebenen Rahmen orientieren.

Zu 2: Die postalische Versorgung der Bürgerinnen und Bürger in Braunschweig wird derzeit durch 28 stationäre Posteinrichtungen sichergestellt. Dabei handelt es sich im Einzelnen um 15 eigenbetriebene Filialen, zehn Postagenturen, zwei Mc-Paper-Filialen und eine Post-Plus-Filiale.

Zu 3 und 4: Die Deutsche Post AG überprüft derzeit ihr Filialnetz im Hinblick auf eine ausreichende Kundenorientierung und Wirtschaftlichkeit jeder einzelnen Postfiliale. In Braunschweig ist die Umwandlung von zwei eigenbetriebenen Filialen in eine Postagentur bzw. eine Post-Plus-Filiale geplant. Veränderungen in der Angebotspalette sind nicht beabsichtigt.

Postfächer sollen ­ soweit vorhanden ­ auch in die neuen Filialformen übernommen werden.

Zu 5: Die Deutsche Post AG hat zugesichert, dass sie die Bevölkerungsdichte und deren weitere Entwicklung als wichtigen Faktor der Nachfrage berücksichtigen wird.

Die Filialen „Berliner Platz (Hauptpost)" und „Friedrich-Wilhelm-Straße" sollen zu hochwertigen Center-Filialen umgestaltet werden.

Zudem gibt es in Braunschweig drei so genannte „Schwerpunktfilialen". Dazu zählen die Filialen „Wenden" im Norden von Braunschweig und „Heidberg" im Braunschweiger Süden, die beide in der Nähe von Baugebieten liegen, sowie die Filiale „Jasperallee" in der Innenstadt.