Ausbau der K 321 in der OD Westfeld

Im Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der K 321 in der OD Westfeld mit Datum vom 31. Mai 1989 wurde ausgeführt, dass der Ausbau der K 321 in der OD Westfeld als eine vordringliche Maßnahme im Bauprogramm des Landkreises Hildesheim enthalten ist.

Die K 321 ist als Hauptverkehrsstraße für die Ortslage Westfeld die einzige Anbindung an das überörtliche Straßennetz und hat daher eine maßgebliche Verbindungsfunktion.

Dieses hat dazu geführt, dass eine Förderung des Ausbaues durch das Land Niedersachsen nach dem GVFG-R erfolgt.

Aus der straßenbaulichen Beschreibung geht hervor, dass der vorhandene Fahrbahnaufbau nicht frostsicher ist und keine Tragfähigkeit besitzt. Die Fahrbahndecke ist daher stark gewölbt und stellenweise stark zerstört. Hochborde und Gossen sind größtenteils abgängig. Durch die teilweise bis an die Gosse gehenden Stufen der Hauseingänge besteht eine starke Verkehrsgefährdung für die Anwohner. Durch das Gefälle der Straße kommt es zu erheblichen Problemen.

Dies vorausgeschickt, frage ich die Landesregierung:

1. Wie ist der aktuelle Sachstand hinsichtlich der Förderung aus GVFG-Mitteln und des Ausbaues der K 321 in der OD Westfeld?

2. Wann und in welcher Höhe wird die Landesregierung die GVFG-Mittel zur Verfügung stellen?

Der Ausbau der K 321 in der OD Westfeld ist als nach §2 Abs.1 Nr.1a GVFG förderbar anerkannt und in das Mehrjahresprogramm eingestellt worden.

Dieses vorausgeschickt beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu 1:

Mit Erlass vom 25. August 1999 wurde das Vorhaben zur Förderung freigegeben.

Zu 2: Die Bezirksregierung Hannover als Bewilligungsbehörde wird kurzfristig einen Bewilligungsbescheid erteilen und damit die erforderlichen Zuwendungsmittel in Höhe von 60 % der zuwendungsfähigen Kosten der Maßnahme zur Verfügung stellen, damit die Baumaßnahme in den Haushaltsjahren 1999 und 2000 durchgeführt werden kann.