Lärmschutz im Zuge der BAB 39 im Bereich Salzgitter

Im Zuge der Bundesautobahn 39 in Höhe der Ortschaften Salzgitter-Thiede, SalzgitterÜfingen und Salzgitter-Sauingen kommt es seit vielen Jahren zu Bürgerbeschwerden hinsichtlich der Geräuschimmissionen. Die Bemühungen um entsprechende Lärmschutzmaßnahmen (Wall oder Mauer) wurden bislang abschlägig beschieden. Begründet wurde dies mit dem Hinweis auf das Bundes-Immissionsschutzgesetz, wonach derartige Maßnahmen nur durchgeführt und finanziert werden können, wenn entsprechende Abstände und Lärmwerte vorliegen. Nach Auskunft der Bezirksregierung Braunschweig von 1995 ist dies in diesem Bereich nicht der Fall. Diese ablehnende Haltung führt bei den betroffenen Bürgern zu Unverständnis, da in nächster Nähe im Bereich Braunschweig mit Millionenaufwand Lärmschutzmaßnahmen (auch für Wiesen und Weiden) durchgeführt werden.

Da die BAB 39 in Höhe Thiede saniert und ausgebaut werden soll, bitte ich die Landesregierung um die Beantwortung nachstehender Fragen:

1. Wie sieht der Stand des Planfeststellungsverfahrens BAB 39, Höhe Thiede, aus?

2. Wann wird die Maßnahme voraussichtlich realisiert?

3. Welche Möglichkeiten bestehen, um für die Orte Thiede, Üfingen und Sauingen entsprechende Lärmschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Ausbau der A 39 zu realisieren?

Dem Schutz gegen Verkehrslärm dienen Maßnahmen der Lärmvorsorge und der Lärmsanierung.

Lärmvorsorge wird nur bei Neubauten von Straßen und bei wesentlichen Änderungen durchgeführt.

Für die Lärmsanierung besteht keine gesetzliche Verpflichtung des betreffenden Baulastträgers. Sie wird freiwillig im Rahmen haushaltsrechtlicher Vorgaben erbracht.

Dies vorausgeschickt beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu 1: Das Planfeststellungsverfahren ist von der Bezirksregierung Braunschweig am 14. Januar 1999 eingeleitet worden. Der Planfeststellungsbeschluss wird voraussichtlich im Juni 2000 vorliegen.

Zu 2: Nach heutigem Stand ist der Beginn der Baumaßnahme für das Jahr 2001 vorgesehen.

Zu 3: Für das in der Frage 1 angesprochene Planfeststellungsverfahren wurde eine schalltechnische Untersuchung erstellt. Nur an zwei Wohnhäusern in Steterburg/Thiede wurden unter den Voraussetzungen einer wesentlichen Änderung Grenzwertüberschreitungen festgestellt. Für diese Wohnhäuser liegt im Rahmen der Lärmvorsorge dem Grunde nach ein Anspruch auf passiven Lärmschutz vor. Die Kosten aktiver Lärmschutzmaßnahmen für zwei Gebäude stehen außer Verhältnis zum Schutzzweck.

Die Stadtteile Salzgitter-Üfingen und Salzgitter-Sauingen liegen außerhalb der Baustrecke der Maßnahme. Es kommen deshalb keine Maßnahmen der Lärmvorsorge sondern allenfalls der Lärmsanierung in Betracht. Die Voraussetzungen für eine Lärmsanierung wurden geprüft. Danach hat eine vom Niedersächsischen Landesamt für Straßenbau vorgenommene überschlägige Ermittlung ergeben, dass aufgrund des Abstandes der Bebauung von der BAB 39 die für eine Lärmsanierung geltenden Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden. Es können daher an diesen Abschnitten keine Lärmschutzmaßnahmen vorgenommen werden.