Förderung

12. Abgeordneter Schröder (GRÜNE) Geplante Fusion der Landessozialgerichte Niedersachsen und Bremen

In der gemeinsamen Kabinettssitzung Niedersachsen/ Bremen im Mai diesen Jahres wurde die Zusammenlegung der beiden Landessozialgerichte beschlossen. Konkret ist offenbar geplant, dass das Landessozialgericht Celle zwei seiner zehn Senate an die künftige Außenstelle Bremen (bisher zwei Senate) zusätzlich abgibt und Bremen auch für Verfahren aus Stade, Oldenburg und Aurich zuständig wird.

Wirtschaftliche Vorteile für das Land Niedersachsen durch eine Zusammenlegung der beiden Landessozialgerichte sind bisher nicht erkennbar. Geringeren Reisekosten in Verfahren aus dem nordwestlichen Niedersachsen stünden die Kosten für Stellenanhebungen der Präsidentin von R 6 auf R 8 und der Vizepräsidentenstelle von R 3 auf R 4, Reise- und Umzugskostenerstattungen sowie zusätzliche Kosten für die Verwaltung eines Gerichts mit zwei Standorten und zweierlei Landesrecht gegenüber. Hinzu kommt, dass die Stadt Celle, die mit dem Neuzuschnitt der OLGBezirke bereits 25 Stellen abgegeben hat, voraussichtlich einschließlich des nichtrichterlichen Folgepersonals erneut rund 15 Arbeitsplätze verliert.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche finanziellen Einsparungen erzielt das Land Niedersachsen durch eine Fusion der beiden Landes sozialgerichte?

2. Welche Auswirkungen hat die geplante Fusion für die Stadt Celle?

3. In welchem Umfang sieht sich die Landesregierung an Wahlversprechen gebunden, das Justizzentrum Celle nicht weiter durch Stellenverlagerungen zu schwächen?

13. Abgeordneter Jansen (CDU) Gefährdung der Betreuungsarbeit in Niedersachsen

Durch drastische Einsparmaßnahmen der Landesregierung ist die Betreuungsarbeit in Niedersachsen gefährdet. Ab dem Jahr 2000 soll der Zuschuss zur Förderung von Betreuungsvereinen nach dem Betreuungsgesetz nur noch 1 Mio. DM betragen, nachdem er 1999 1,29 Mio. DM und 1998 1,5 Mio. DM betrug. Die Förderung des Landes erfolgte im Rahmen einer Ergänzungsförderung in Höhe eines Drittels der notwendigen laufenden Personal- und Sachkosten von anerkannten Betreuungsvereinen. Zukünftig reichen die Mittel nicht mehr aus, um den Betreuungsvereinen Förderungen in der bisherigen Höhe zu gewähren. Auch soll nur noch ein Betreuungsverein je Landkreis bzw. kreisfreier Stadt gefördert werden. Dies sind einschneidende Veränderungen für die Betreuungsvereine und auch für die Kommunen, die voraussichtlich Betreuungen durch ihre Betreuungsstellen übernehmen müssen, was sich personell auswirkt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Betreuungsvereine werden mit welcher Gesamtförderung in Niedersachsen zur Zeit gefördert?

2. Wie viele Vereine werden nach den Neuregelungen voraussichtlich mit welcher Gesamtförderung in Niedersachsen gefördert werden?

3. Wie viele Betreuungsvereine müssen voraussichtlich nach der Neuregelung ihre Arbeit einstellen?

14. Abgeordnete Frau Pawelski (CDU) Honorarverteilungsmaßstab für die niedersächsischen Zahnärzte

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Niedersachsen (KZVN) hat zu Beginn des Jahres einen Honorarverteilungsmaßstab (HVM) beschlossen, der nach ihrer Ansicht sowohl für die Zahnärzte in Niedersachsen unter den Bedingungen der Budgetierung gerecht ist als auch dem bundesgesetzlichen Auftrag nachkommt, das Honorar über das gesamte Jahr gleichmäßig auf die Zahnärzte zu verteilen.

Dies hätte den Vorteil eines festen Punktwertes gehabt, der den Zahnärzten Planungssicherheit gegeben hätte. Die Kostenträgerseite hat allerdings ein Schiedsverfahren anberaumt, woraufhin das Landesschiedsamt für einen variierenden Punktwert entschied. Die KZVN hat gegen den Schiedsamts-HVM Klage erhoben, die aufschiebende Wirkung hatte. Dagegen hat das Land Niedersachsen beantragt, die aufschiebende Wirkung aufzuheben. Diesem Antrag hat das Sozialgericht stattgegeben. Die Landesregierung hat im Zuge der Anordnung die KZVN aufgefordert, den Schiedsamts-HVM anzuwenden, wozu sich die KZVN aus mathematischen und rechtlichen Gründen nicht in der Lage sieht.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wieso ist sie der Überzeugung, dass der von der KZVN beschlossene HVM nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht?

2. Die KZVN sieht sich nicht in der Lage, den Schiedsamts-HVM korrekt umzusetzen. Wie beurteilt die Landesregierung die mathematischen und rechtlichen Gründe dafür, welche die KZVN anführt?

3. Hält die Landesregierung es für gerecht, dass bei Anwendung des Schiedsamts-HVM etwa 80 % derjenigen Zahnärzte, die mit ihren Leistungen unterhalb der

HVM-Höchstbeträge liegen, mit Rückforderungen zu rechnen haben, wobei die zurückgeforderten Beträge auf ein Anordnungl der niedersächsischen Zahnärzteschaft verteilt würde, dessen Leistungen deutlich oberhalb der HVM-Höchstbeträge liegen?

15. Abgeordnete Frau Stokar von Neuforn (GRÜNE) Gefährliche Schutzwesten „Wie gefährlich sind die Schutzwesten der Polizei?" Dies fragen sich nach den jüngsten Presseberichten über Krebs erzeugende Folien in Schutzwesten nicht nur die Polizeibeamten. Zwischen 1993 und 1997 sind beim SEK vier Fälle von Hodenkrebs aufgetreten, eine auffällige Häufung. Die bisherigen arbeitsmedizinischen Untersuchungen sind zu keinem eindeutigen Ergebnis gekommen. In Verdacht geraten sind allerdings die Schutzwesten der Polizei.

In den dienstlich gelieferten Schutzwesten sind Folien verarbeitet, die sowohl Bleicromat als auch den Weichmacher DEHP enthalten ­ beides Stoffe, die als Krebs erzeugend bekannt sind und seit Jahren in vielen Produkten wie Kinderspielzeug und Haushaltswaren keine Verwendung mehr finden. Innenminister Heiner Bartling hat angeordnet, die Folien vom Typ 3/02, die in den Schutzwesten der Firma Sitek verarbeitet sind, auszutauschen. Ob diese Maßnahme ausreicht, muss bezweifelt werden. Über 2 000

Schutzwesten wurden in den vergangenen Jahren von Polizeibeamten von unterschiedlichsten Herstellern eigenständig beschafft. Weder Bleicromat noch DEHP sind bisher als Gefahrstoffe erfasst, die in Textilien nicht verarbeitet werden dürfen. Es ist nicht auszuschließen, dass weitere Schutzwesten, die von den Polizeibeamten im Dienst getragen werden, diese gesundheitsschädlichen Substanzen ausdünsten. Bekanntermaßen dauert es Jahre, bis ein Stoff als Gefahrstoff deklariert ist und in bestimmten Produkten nicht mehr verwendet werden darf. Der Verdacht der Gesundheitsgefährdung sollte nach Auffassung der Betroffenen ausreichen, alle Schutzwesten zu untersuchen und gegebenenfalls auszutauschen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Seit wann hat sie Kenntnis davon, dass dienstlich gelieferte Schutzwesten möglicherweise gesundheitsschädliche Substanzen ausdünsten?

2. Welche Maßnahmen sind bisher ergriffen worden, um Polizeibeamte vor möglichen gesundheitlichen Gefährdungen durch Krebs erzeugende Stoffe in Schutzwesten zu schützen?

3. Erwägt die Landesregierung, alle Schutzwesten, auch die eigenbeschafften, auf Krebs erzeugende Stoffe zu untersuchen und gegebenenfalls auszutauschen?