Sumpf im Staatsbad Nenndorf endlich trockenlegen

Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

1. im Management der Betriebsgesellschaft einen grundlegenden Neuanfang zu starten;

2. arbeitsrechtliche Schritte gegen den früheren Kurdirektor Wähling einzuleiten;

3. den Pachtvertrag mit Herrn Dirk Busch für das Hotel „Esplanade" zu kündigen;

4. Schadensersatzansprüche gegen den ehemaligen Geschäftsführer der NBG Kutzer, den ehemaligen Kurdirektor Wähling und den ehemaligen Hoteldirektor Busch durchzusetzen;

5. die Aufsichtsstruktur über die Staatsbäder im Finanzministerium neu zu ordnen;

6. sicherzustellen, dass die Wettbewerbsgleichheit zwischen den gastronomischen Betrieben in Bad Nenndorf nicht durch das Staatsbad verzerrt wird.

Begründung:

1. Kurdirektor Wähling ist nicht zum Geschäftsführer der Betriebsgesellschaft bestellt worden. In einem etwas undurchsichtigen Verfahren ist Herr Manthey zum neuen Kurdirektor ernannt worden. Herr Manthey war bis zuvor Prokurist in der NBG. Nach wie vor tritt Herr Wähling jedoch als Verhandlungsführer für das Staatsbad auf. So in Verhandlungen mit dem Fußballverein 96. Auch nach außen repräsentiert er offenbar noch immer das Staatsbad, so z. B. beim Besuch des Bischofs Hohmeyer. Auch in betrieblichen Besprechungen und Personalangelegenheiten soll Herr Wähling weiterhin maßgeblich den Ton angeben. Herr Manthey gehörte ebenso wie Herr Wähling vor dem 1. Juli 1999 zur Geschäftsführung der Niedersächsischen Bädergesellschaft und war an den vom Landesrechnungshof und vom Prüfbericht des Finanzministeriums kritisierten Entscheidungen um das Hotel Esplanade beteiligt. Hinzu kommt, dass Beschäftigte des Staatsbades von einem unerträglichen Betriebsklima berichten.

Mobbing sei an der Tagesordnung. Die Beschäftigten seien zum Teil Drohungen der Geschäftsführung ausgesetzt. Es besteht die akute Gefahr, dass die Qualität insbesondere auch im Pflegebereich der Rheumaklinik unter diesen Zuständen leidet und letztendlich Belegungsverträge gekündigt werden. Mitarbeiter können nur dann qualitativ hochwertige Leistungen erbringen, wenn ein entsprechendes Betriebsklima herrscht und sie sich auf die Fürsorgepflicht ihres Dienstherrn verlassen können. Alles dies scheint zurzeit unter dem gegenwärtigen Management nicht gewährleistet zu sein.

So soll in einzelnen Abteilungen die Krankheitsquote Rekordstände erreicht haben.

Ein grundlegender personeller Neuanfang im Management der Betriebsgesellschaft scheint daher dringend geboten.

2. Der Prüfbericht des Landesrechnungshofes hat eindeutig empfohlen, dass die Verfehlungen des ehemaligen Kurdirektors Wähling es nahelegen, dass das Land Schadensersatzansprüche geltend macht. Darüber hinaus ist der ehemalige Kurdirektor Wähling nicht nur aufgrund seiner Verfehlungen während seiner Zeit als Kurdirektor, sondern auch aufgrund seines internen und öffentlichen Gebarens seit dem 1. Juli 1999 untragbar geworden. Die Zusammenarbeit mit dem früheren Kurdirektor ist in Bad Nenndorf niemandem mehr zuzumuten. Arbeitsrechtliche Schritte wie die Entlassung oder zumindest die Versetzung aus Bad Nenndorf scheinen dringend geboten.

3. Der Bericht des Landesrechnungshofes als auch der Prüfbericht des Finanzministeriums empfehlen, mit der Agricola GmbH in naher Zukunft in Nachverhandlungen wegen des Pachtzinses mit dem Ziel einzutreten, die Pachtkonditionen bereits ab

1. Januar 2000 an übliche Bestimmungen anzupassen. Dies ist schon deshalb geboten, weil andernfalls bei Erhebung eines Schadensersatzanspruchs der Einwand der nicht wahrgenommenen Schadensminderungspflicht aufkommen könnte. Die GutachterFirma BTG hat insbesondere die Unüblichkeit der Pachtzinsvereinbarung herausgestellt. Die bisher geltenden Konditionen sind für das Land nachteilig.

4. Der Prüfbericht des Finanzministeriums empfiehlt eindeutig, Schadensersatzansprüche gegen die Herren Wähling, Kutzer und Busch zu erheben. Dazu bedarf es eines Gesellschafterbeschlusses, für dessen Herbeiführung die Landesregierung zügig sorgen sollte.

5. Die bisherige Aufsichtsstruktur über die Staatsbäder im Finanzministerium hat vollkommen versagt. Andernfalls wären die Vorgänge um die Verpachtung des Hotels Esplanade, der Abschluss von Cateringverträgen, die Einstellung von Hoteldirektoren u.v.a.m. nicht so erfolgt, wie sie erfolgt sind. Das Finanzministerium muss jetzt zügig ein Konzept vorlegen, das ausschließt, dass die bisher für die Aufsicht zuständigen Personen nicht wieder in diese Verantwortung eingebunden werden.

6. Unabhängig von der Frage, ob das Hotel Esplanade unter der Regie des Staatsbades „Dumpingpreise" genommen hat, wirbt das Staatsbad nach wie vor für das Hotel Esplanade, obwohl es verpachtet ist. Außerdem ist nicht auszuschließen, dass in Angebote des Hotels Esplanade die Benutzung von Staatsbad-eigenen Einrichtungen einbezogen wird. Hier existieren Wettbewerbsverzerrungen fort, die so nicht hinnehmbar sind.