Im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens wurde intensiv mit regional tätigen Carriern in Niedersachsen verhandelt

Zu 2 (4. Spiegelstrich):

Die Aussage, dass ein Rahmenvertrag nur mit global tätigen Gesellschaften abgeschlossen werden kann, ist nicht zutreffend.

Im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens wurde intensiv mit regional tätigen Carriern in Niedersachsen verhandelt. Diese niedersächsischen Carrier haben ein wirtschaftlich attraktives Angebot abgegeben und diverse sogenannte alternative ­ auch weltweit agierende ­ Carrier in der Rangfolge deutlich auf die Plätze verwiesen. In der Gesamtbewertung nahm das Konsortium den 2. Platz hinter der Fa. DeTeSystem ­ 100 %ige Tochter der Dt. Telekom AG (DTAG) ­ vor fünf anderen namhaften Carriern ein.

Zu 2 (5. Spiegelstrich):

Die Bestrebungen der Hochschulen, die Sprachkommunikation in das vorhandene Datennetz zu integrieren, werden begrüßt. Der Rahmenvertrag behindert dieses Vorhaben im Grundsatz nicht, zumal nicht die gesamte Sprachkommunikation der Hochschulen über das Datennetz abgewickelt werden kann. Ein noch zu bestimmendes Verkehrsvolumen muss nach wie vor in das öffentliche Netz geroutet werden.

Im Übrigen verfolgt das Informatikzentrum Niedersachsen den gleichen Ansatz für das landesweite Wide Area Network (Weitverkehrsnetz) IZN-net. Auch hier soll die Sprache in das bestehende Datennetz integriert werden.

Die großflächige Realisierung eines derartigen Vorhabens durch die Hochschulen und das Informatikzentrum Niedersachsen muss allerdings von einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung abhängig gemacht werden, die den zusätzlichen Sachmittel- und Personalaufwand im Verhältnis zu den möglichen Einsparungen ermittelt.

Zu 2 (6. Spiegelstrich):

Das IZN betreibt das landesweite Weitverkehrsnetz (Wide Area Network, WAN) IZNnet und das Metropolitan Area Network (MAN) IZN-net Hannover (Kommunikationsnetz der Landesregierung). Dem IZN obliegen seit dessen Gründung im Mai 1997 die Koordinierung, die Planung und der Betrieb des IZN-net, des IZN-net Hannover und ggf. weiterer MAN in Niedersachsen.

Das IZN-net ist das landesweite Telekommunikationsnetz der nds. Landesverwaltung.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist das IZN-net ein reines Datenkommunikationsnetz. Im Rahmen des Reformprojektes P53 hat das Netz eine signifikante Erweiterung erfahren.

Das Land Niedersachsen hat im Jahr 1996 die Netze verschiedener Fachverwaltungen (Finanzverwaltung, allgemeine Verwaltung, Polizei) in einem mit der Fa. DeTeSystem GmbH abgeschlossenen „Telekom Designed Network (TDN)"- Vertrag mit verschiedenen Leistungsschienen administrativ zusammengefasst. Es werden durch diesen Vertrag diverse Datennetzanschlüsse (z. B. X.25- und ISDN-Wählanschlüsse, Festverbindungen) realisiert.

Das Reformprojekt P53 (kassenmäßiger Haushaltsvollzug) in der Landesverwaltung führte zu neuen Anforderungen an die Netzinfrastruktur, weil hier rund 600 Dienststellen teilweise erstmalig an das Landesnetz angeschlossen werden. Im Rahmen dieses Projektes findet zur Zeit die Weiterentwicklung des IZN-net zu einem Virtual Private Network (VPN) auf der Basis des IP-Protokolls statt. Die hier eingesetzte Technik hat sich bereits in der Landeshauptstadt Hannover (IZN-net Hannover) bewährt.

Das Netz besteht aus einem Backbone (Core-net) auf der Basis von digitalen Standardfestverbindungen (SFV) mit Bandbreiten von 34 Mbit/s. Die Systeme im BackboneBereich sind modular aufgebaut und lassen auch Schnittstellen für die Sprachübertragung (Voice over IP) zu. Die Netzknoten befinden sich in den Ballungszentren der Landesverwaltung (vier Standorte). Im Access-Bereich des VPN IZN-net kommen digitale SFV mit Bandbreiten von 2 Mbit/s und n64 kbit/s zum Einsatz. Diese SFV werden sternförmig an das Core-net angeschlossen.

Die Migration zu einem Multiservicenetz durch Integration der Sprache ist geplant.

In der Landeshauptstadt Hannover ist seit Mitte 1996 mit dem IZN-net Hannover (früher KOMNET) ein modernes Hochgeschwindigkeitsnetz in Betrieb. Dieses fußt als sogenanntes Metropolitan Area Network (MAN) auf landeseigenen Lichtwellenleitern. Das IZN-net Hannover basiert auf einer breitbandigen, digitalen und herstellerunabhängigen Plattform und dient u. a. der Sprach-, der Daten-, der Bewegtbildkommunikation und dem Nachrichtenaustausch.

Das IZN-net Hannover ist damit hervorragend für die Übertragung auch zukünftiger multimedialer Anwendungen geeignet. Angeschlossen sind neben den Ministerien auch der Landtag sowie weitere Landesbehörden. Aufgrund der positiven technischen und wirtschaftlichen Erfahrungen im IZN-net Hannover ­ MAN bzw. City-Netz auf der Basis der ATM- und SDH-Technik ­ werden in einigen niedersächsischen Städten bedarfsorientiert weitere City-Netze errichtet.

Der Betrieb des IZN-net und des IZN-net Hannover wird durch ein komplexes Netzwerkmanagementsystem unterstützt. Im Bereich der Koordinierung, Planung und des Betriebs wird im Bedarfsfall externes Know-how ­ beispielsweise im Rahmen einer Public-Private-Partnership ­ ergänzend in Anspruch genommen.

Die o. a. Aufgaben (Koordinierung, Planung, Betrieb) dieser Netze werden durch das IZN seit dessen Gründung im Mai 1997 kompetent und erfolgreich wahrgenommen.

Zu 2 (7. Spiegelstrich):

Die Realisierung individueller Telekommunikationslösungen ist zunächst nicht von der Ausdehnung des geographischen Betätigungsfeldes eines Carriers abhängig, sondern in erster Linie von der Unternehmensphilosophie. Zudem hängt die Flexibilität auf diesem Sektor in erheblichem Maße vom Know-how der Mitarbeiter ab. Die Aussage, dass globale Anbieter individuellen Wünschen erfahrungsgemäß nur sehr eingeschränkt nachkommen, kann in dieser Pauschalität nicht bestätigt werden.

Zu 2 (8. Spiegelstrich):

Die bereits mehrfach zitierte Ausschreibung zur Sprachkommunikation belegt, dass regionale Anbieter im Bereich Ortsgespräche wirtschaftlichere Konditionen anbieten können als die meisten globalen Anbieter. Allerdings muss hier deutlich zwischen den globalen Carriern und der Dt. Telekom AG differenziert werden. Die globalen Carrier realisieren ihre Netze primär auf der Basis von Mietleitungen, während die DTAG in Deutschland über ein flächendeckendes Telekommunikationsnetz in der Fern- und Ortsebene verfügt. In der Praxis bedeutet dies, dass die DTAG jede Dienststelle der Landesverwaltung bezüglich der Kabelinfrastruktur erschlossen hat und im Wettbewerb entsprechend offensiv agieren kann.

Zu 3: Die Zuständigkeiten des IZN sind in dem gemeinsamen Runderlass des MF, der Staatskanzlei und der übrigen Ministerien vom 10. Dezember 1997, Nds. MBl. S.408, geregelt.

Die dort aufgestellten Grundsätze für das Tätigwerden des IZN gelten für die Landesverwaltung mit Ausnahme des Bereichs Forschung und Lehre an den Hochschulen und sonstigen Forschungseinrichtungen. Für die Hochschulverwaltungen sind in begründeten Fällen Abweichungen zulässig. Die Grundsätze sind nur auf Vorhaben der IuK-Technik mit Kosten von mehr als 200 000 DM anzuwenden.

Die Beschaffung von Großgeräten im Bereich der wissenschaftlichen Datenverarbeitung und der Verwaltungs-EDV der Hochschulen nach dem Hochschulbauförderungsgesetz (HBFG) erfolgt ausschließlich auf der Grundlage von Empfehlungen des Wissenschaftsrates, die nach Begutachtung durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) ausgesprochen werden. Das IZN ist hieran nicht beteiligt.

Den Anlass zur vorliegenden Frage hat der Ausschuss Haushalt und Finanzen des Niedersächsischen Landtages im Zusammenhang mit der Vorlage des 4. Bauabschnitts des Rahmenplan-Vorhabens „Ausstattung mit Client-Server-Strukturen einschließlich Vernetzung" der MHH nach § 24 LHO gegeben.

Die Beratung der Vorlage wurde zunächst mit der Bitte an das MWK zurückgestellt, eine fachliche Stellungnahme des IZN einzuholen. Auf der Grundlage dieser Stellungnahme nahm der Ausschuss zur Kenntnis, dass die Hochschulen künftig bei der Beschaffung von Arbeitsplatzrechnern und Druckern parallel zu der erforderlichen Ausschreibung auch erfragen, zu welchen Konditionen das IZN Arbeitsplatzrechner und Drucker beschaffen kann.

Der Vergleich des Ausschreibungsergebnisses mit den Möglichkeiten des IZN im Falle des genannten Vorhabens der MHH ergab, dass das IZN nicht die günstigsten Konditionen bieten konnte.

Zu 4: Diese Annahme trifft nicht zu.

Zu 5: Das Angebot der Uni Oldenburg, die Abwicklung der Personalvergütungen für die Fachhochschulen im Nordwesten zu übernehmen, wurde aus folgenden Gründen nicht aufgegriffen:

Mit den Kabinettsbeschlüssen vom 15. April 1997 und 30. September 1997 wurde die Gründung des Niedersächsischen Landesamtes für Bezüge und Versorgung (NLBV) und die Konzentration der Bezügeabrechnung für die Landesbediensteten beim NLBV beschlossen. Ausgenommen wurden ursprünglich aus dem Bereich des MS die Bezügebearbeitung der nach § 26 LHO geführten Landeskrankenhäuser und aus dem Bereich des MWK die Bezügebearbeitung der Modellhochschulen und ­ soweit es sich um Personal handelt, dass aus Drittmitteln bezahlt wird sowie studentische Hilfskräfte ­ die Bezügebearbeitung der Universität Hannover und der TU Braunschweig. Hier wurde eine spätere Eingliederung von wirtschaftlichen Überlegungen abhängig gemacht. Mittlerweile wurden die bei der Universität Hannover und der TU Braunschweig verbleibenden Zahlfälle vom NLBV übernommen. Geplant ist weiterhin die Bearbeitung der Zahlfälle der nach § 26 LHO geführten Landeskrankenhäuser. Letztendlich wird dann bis auf die Bezügeabrechnung der Modellhochschulen sowie der MHH und der Uni Göttingen, die auch in der Vergangenheit schon außerhalb des Bezügeabrechnungsverfahrens abgerechnet wurden, die gesamte Bezügeabrechnung in Niedersachsen vom NLBV bearbeitet. Die von der Universität Oldenburg ermittelten Kosten für die Berechnung und Zahlbarmachung der Bezüge waren lediglich für die Abwicklung der Lehraufträge günstiger als die vom NLBV ermittelten Kosten. Bei der Berechnung der Bezüge für Beamte, Angestellte und Lohnempfänger für die Hochschulen ist das NLBV wirtschaftlicher. Es bestand somit keine Veranlassung, eine originäre Aufgabe des NLBV an eine Hochschule abzugeben, die diese Aufgabe nur nebenbei miterledigen würde.

Zu 6: Die Frage des Software-Einsatzes für die ab 2001 in Landesbetriebe mit kaufmännischer Buchführung umzuwandelnden Hochschulen wurde bereits mit der Antwort des MWK auf die mündliche Anfrage der Abg. Frau Mundlos (CDU) „Einführung von Globalhaushalten an niedersächsischen Hochschulen" am 16. Juli 1999 (Stenographischer Bericht über die 32. Plenarsitzung/14. Wahlperiode, S. 2980) beantwortet.

Die Tatsache, dass an den sog. Modellversuchshochschulen mit einem anderen Software

­ Produkt gute Erfahrungen erzielt worden sind, steht der landesweiten Einführung des nunmehr ausgewählten Produktes BaaN ERP+ nicht entgegen.

Zu 7: Bei der von der Landesregierung am 27. Juli 1999 beschlossenen 1.Stufe zur Errichtung eines integrierten Liegenschafts-, Bau- und Gebäudemanagements des Landes Niedersachsen geht es um folgende Schritte:

1. Schaffung eines „Landesliegenschaftsfonds" als Sondervermögen durch Gesetz.

2. Übertragung der Verwaltung dieses Fonds auf einen noch zu gründenden Landesbetrieb, der zunächst lediglich die reine Eigentümerfunktion wahrnimmt.

3. Bewertung und Festsetzung marktüblicher Nutzungsentgelte für sämtliche Landesliegenschaften.

4. Einstellen der Nutzungsentgelte in den Landeshaushalt.

5. Gründung einer privatrechtlichen Vermarktungsgesellschaft.

Nach Vorstellung der Landesregierung sollen auch die Hochschulen in einer Weise in das Liegenschaftsmanagement einbezogen werden, die den Hochschulen genügend Spielraum belässt, um deren Besonderheiten geltend zu machen. Dies gilt insbesondere für die Entwicklung eigener hochschulbezogener Bedarfsgrößen.

Wenn hinsichtlich der Hochschulliegenschaften die Stufen „Bewertung", „Festsetzung von marktgerechten Nutzungsentgelten" und „Bedarfsbemessung" durchlaufen worden sind, wird zu klären sein, ob es möglich ist, unbeschadet der dem zentralen Liegenschaftsmanagement zugrunde liegenden Gedanken das Eigentum an den Hochschulliegenschaften den Hochschulen oder noch zu gründenden Trägerorganisationen für Hochschulen (z. B. selbständige Stiftungen des öffentlichen Rechts) mit der Konsequenz zu übertragen, dass das Liegenschaftsmanagement den Hochschulen selbst überlassen wird.

Bei der Klärung dieser Fragen sind die rechtlichen Regelungen über die Mitfinanzierung des Hochschulbaus durch den Bund im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau zu berücksichtigen.

Was die Übertragung der uneingeschränkten Bauherreneigenschaften auf die Hochschulen angeht, hat die Landesregierung entsprechend der Landtagsentschließung vom 18. Februar 1998 ­ Drs. 13/3702 - unter dem Stichwort „Neuordnung der Zuständigkeiten für Bauaufgaben der Hochschulen" ein Modellversuchsprogramm in Gang gesetzt, das Aufschluss darüber geben soll, ob die Hochschulen in der Lage sind, Bauunterhaltungsmaßnahmen sowie kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten besser, kostengünstiger und schneller zu planen und durchzuführen als bisher die Staatshochbauverwaltung.

Der Bericht der Landesregierung über den Zwischenstand des Modellversuchsprogramms ist als Drs. 14/660 veröffentlicht.