Immobilie

Präsident Weber: Zusatzfrage? - Bitte sehr!

Abg. Herderhorst (CDU): Ist es vielleicht aber auch denkbar, dass, weil ja mehrere Juristen immer mehrere Meinungen haben oder es häufig so ist, möglicherweise die Staatsanwaltschaft zu einem anderen Erkenntnisstand kommt und sich von daher schon veranlasst fühlt, einen solchen Haftbefehl zu beantragen?

Präsident Weber: Bitte, Herr Staatsrat!

Staatsrat Mäurer: Nein, gehen Sie einmal davon aus, dass diese engagierten Staatsanwältinnen sich das wirklich nicht leicht machen und, wenn die Kripo sich an sie wendet, einmal so locker darüber hinweggehen, sondern das ist eine sehr bewährte Praxis, und wenn ein Haftbefehl nicht beantragt wird, müssen dafür auch massive Gründe vorliegen.

Präsident Weber: Zusatzfrage? - Bitte, Herr Tittmann!

Abg. Tittmann (DVU): Herr Staatsrat, würden Sie mir zustimmen, wenn ich sagen würde, dass das keine Einzelfälle sind? Würden Sie mir zustimmen, dass die Gesellschaft verantwortlich sein muss, dass zuerst die Opfer geschützt werden müssen und nicht die Täter und dass es in diesem Fall in keinem Fall zutrifft, dass Opferschutz vor Täterschutz gegangen ist? Würden Sie mir zustimmen, dass, wie ich das gestern hier schon erwähnt habe, es keine Einzelfälle sind und dass es eigentlich unhaltbare Zustände in unserer Gesellschaft sind, dass so etwas möglich ist?

Präsident Weber: Bitte, Herr Staatsrat!

Staatsrat Mäurer: Auf diese Frage eine kurze Antwort: Es sind in der Tat extreme Ausnahmefälle, und was unsere Linie angeht, empfehle ich Ihnen einen Blick in die Koalitionsvereinbarung. Da steht sehr deutlich zu lesen, dass der Schutz der Bevölkerung für uns oberste Priorität hat.

(Beifall bei der SPD - Abg. Tittmann [DVU]: Es wäre ganz nett, wenn man mir die zur Verfügung stellen würde!) Präsident Weber: Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die sechste Anfrage trägt die Überschrift Verpflichtung auf Koalitionsvereinbarung in Arbeitsverträgen. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Mützelburg, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Ich bitte die Fragestellerin, die Anfrage vorzutragen!

Abg. Frau Linnert(Bündnis 90/Die Grünen): Wir fragen den Senat: Erstens: In wie vielen Fällen wurden seit 1995 Arbeitsverträge des Landes oder der Stadtgemeinde Bremen, ihrer Eigenbetriebe oder Gesellschaften mit Beschäftigten abgeschlossen, die einen Hinweis auf die Koalitionsvereinbarung enthalten?

Zweitens: Welche Einschätzung über die Funktion von Koalitionsverträgen liegt diesen Vertragsgestaltungen zugrunde? können aus einem Verstoß gegen die Verpflichtung auf die Koalitionsvereinbarung erfolgen?

Präsident Weber: Die Anfrage wird beantwortet durch Herrn Staatsrat Dr. Dannemann.

Staatsrat Dr. Dannemann: Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu eins: Mit einem Beschäftigten eines Eigenbetriebes wurde ein Arbeitsvertrag abgeschlossen, der einen Hinweis auf den Koalitionsvertrag 1999 bis 2003 enthält.

Zu zwei: Es geht um die Umsetzung eines in der Koalitionsvereinbarung und der Regierungserklärung vorgegebenen Leistungsziels im Rahmen eines befristeten Arbeitsvertrages.

Zu drei: keine!

Präsident Weber: Zusatzfrage? - Bitte, Frau Linnert!

Abg. Frau Linnert (Bündnis 90/Die Grünen): Kann ich aus Ihrer Antwort schließen, dass sichergestellt ist, dass solche sonderbaren Arbeitsvertragsgestaltungen in Zukunft nicht mehr vorkommen werden?

Präsident Weber: Bitte, Herr Staatsrat!

Staatsrat Dr. Dannemann: Frau Abgeordnete, Sie wissen, dass wir die Verantwortung für diese Bereiche delegiert haben auf die Ressorts. Dies ist eine Verantwortung des betreffenden Ressorts, und ich habe auch dem Kollegen empfohlen, solch einen Hinweis nicht in Arbeitsverträge aufzunehmen, weil dies eine Ebene ist, die nicht hinein gehört.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen) Präsident Weber: Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die siebte Anfrage trägt den Titel Hansestadt Bremisches Hafenamt Bremerhaven kauft Häuser?.

Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Schramm, Frau Dr. Trüpel und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Ich bitte den Fragesteller, die Anfrage vorzutragen!

Abg. Schramm (Bündnis 90/Die Grünen): Wir fragen den Senat: Erstens: Trifft es zu, dass das Hansestadt Bremische Hafenamt Bremerhaven direkt oder über Fremdfirmen in Weddewarden Häuser und/oder Grundstücke aufkauft?

Zweitens: Wenn ja, woher stammen die finanziellen Mittel?

Drittens: Stehen diese Ankäufe im Zusammenhang mit der Erweiterung des Containerterminals IV nach Norden?

Präsident Weber: Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Dr. Färber.

Staatsrat Dr. Färber: Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu eins: Aufgrund der politischen Absichtserklärungen zu CT IV in den Koalitionspapieren für die fünfzehnte Wahlperiode der Bremischen Bürgerschaft 1999 bis 2003 sowohl auf Landes- wie auch auf kommunaler Ebene, der Berichterstattung hierzu in der örtlichen Presse, CT IV, Jadeport, und des Aufstellungsbeschlusses der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bremerhaven zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bremerhaven, das Aussendeichsgelände vor Weddewarden planungsrechtlich als Sondergebiet Hafen auszuweisen, sind dem Hansestadt Bremischen Hafenamt - Bezirk Bremerhaven - eine Vielzahl von Objekten in Weddewarden zum Kauf angeboten worden. Das Hansestadt Bremische Hafenamt - Bezirk Bremerhaven - hat den Anbietern mitgeteilt, dass Bremen bei einer Realisierung von CT IV grundsätzlich Interesse an dem Erwerb der angebotenen Immobilien habe, wenn aus planungsrechtlichen Gründen Abstandsflächen zwischen dem beabsichtigten Hafenausbau und der Wohnbebauung erforderlich werden. Weiter wurde mitgeteilt, dass die Planungsdaten frühestens bis Ende 2000 erarbeitet werden können und man dann gegebenenfalls auf die Verkaufsangebote zurückkommen werde.

Konkret verhandelt wird zurzeit ausschließlich mit Anbietern von Grundstücken, bei denen sich eine Betroffenheit aus der planfestgestellten Maßnahme CT III und der Weiterführung dieser Maßnahme, CT III a, Senatsbeschluss vom 20. April 1999 zur Vorlage 198/99, ergibt.

Zu zwei: Die finanziellen Mittel stammen aus den für die planfestgestellte Maßnahme CT III und den für die Weiterführung dieser Maßnahme bereitgestellten Mitteln CT III a. Der Senat hat mit Beschluss vom 23. Juni 1992 zur Vorlage 318/92 zur Durchführung von Grunderwerb für CT III dem Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages zwischen der Stadtgemeinde Bremen und der Niedersächsischen Landgesellschaft zugestimmt.

Präsident Weber: Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die achte Anfrage trägt die Überschrift Containerdepot auf dem CT-III-Gelände. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Schramm, Frau Dr. Trüpel und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Ich bitte den Fragesteller, die Anfrage vorzutragen!

Abg. Schramm (Bündnis 90/Die Grünen): Wir fragen den Senat: Erstens: Ist dem Senat bekannt, dass die Firma Eurogate im Bereich des CT III ein großes Containerdepot und eine Containerreparaturwerkstatt errichten möchte?

Zweitens: Werden für dieses Projekt öffentliche Mittel für die Supra- oder die Infrastruktur bereitgestellt?

Drittens: Welche ökonomischen Auswirkungen sieht der Senat für die in diesem Bereich tätigen mittelständischen Containerdepot- und -reparaturfirmen, die nicht über den Standortvorteil am Wasser verfügen können?

Präsident Weber: Die Anfrage wird beantwortet von Staatsrat Dr. Färber.

Staatsrat Dr. Färber: Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu eins: Es ist dem Senat bekannt, dass die Firma Eurogate zurzeit Überlegungen anstellt, im Bereich des Containerterminals CT III ein Containerdepot mit Reparaturwerkstatt anzusiedeln.

Zu zwei: Nein!

Zu drei: Die Firma Eurogate verfügt mit ihrer Tochter Depot 2000 in Bremen über einen Containerdepot- und -reparaturbetrieb, der schon heute in Bremerhaven mit der Firma Addicks und Kreye auf deren Gelände kooperiert. Es gibt bei der Firma Eurogate Überlegungen, diese Tochter verstärkt in Bremerhaven einzusetzen. Im Vorfeld dieser Überlegungen beabsichtigt die Firma Eurogate, mit den übrigen in Bremerhaven ansässigen Unternehmen Gespräche zu dieser Problematik zu führen. Ziel dieser Gespräche soll es sein, gegebenenfalls eine Kooperation der in diesem Geschäft tätigen Firmen zu bewirken.

Präsident Weber: Wünschen Sie eine Zusatzfrage? - Bitte sehr!

Abg. Schramm (Bündnis 90/Die Grünen): Herr Staatsrat Dr. Färber, mich würde interessieren, wie Ihre Meinung oder die Meinung des Ressorts ist zu dieser Absicht von Eurogate, auf dem wertvollen Umschlagsgelände eine Containerreparaturwerkstatt zu errichten.

Präsident Weber: Bitte, Herr Staatsrat!

Staatsrat Dr. Färber: Hier ist zu bewerten, wo der genaue Platz dieser Reparaturwerkstatt vorgesehen ist. Nach dem, was wir wissen, wie die Überlegungen im Moment aussehen, befinden sich diese Flächen sehr weit weg von der Kaje. Im Einzelnen kann ich Ihnen das hier anhand von Plänen im Moment nicht erläutern.

Präsident Weber: Eine weitere Zusatzfrage? -Bitte!

Abg. Schramm (Bündnis 90/Die Grünen): Doch noch eine Frage! Herr Dr. Färber, wenn das Containerreparaturdepot von Eurogate eben nicht direkt am Wasser etabliert werden soll, sondern weiter weg, wie Sie eben ausgeführt haben, frage ich mich natürlich, wo dann der ökonomische Vorteil liegt gegenüber den Standorten, die andere Firmen in der Nähe des Umschlagterminals bereits haben und wo sie erhebliche Summen investiert haben.

Präsident Weber: Bitte, Herr Staatsrat!

Staatsrat Dr. Färber: Diesen ökonomischen Vorteil kann ich Ihnen nicht bewerten. Das ist eine

Präsident Weber: Eine weitere Zusatzfrage? -Bitte!

Abg. Schramm (Bündnis 90/Die Grünen): Sie sind doch Mehrheitsgesellschafter dieser Firma, haben sozusagen auch politischen Einfluss auf die Entscheidungen dieser Firma. Ist es nicht sinnvoll, auch hier Entscheidungen im Einvernehmen mit der vorhandenen Situation vor Ort zu treffen, die gleichzeitig auch Effizienz zum Inhalt haben?

Präsident Weber: Bitte, Herr Staatsrat!

Staatsrat Dr. Färber: In diesem Sinne werden wir uns in Gesprächen mit der BLG und Eurogate bemühen.

(Abg. Schramm [Bündnis 90/Die Grünen]: Dann wünsche ich Ihnen viel Erfolg!) Präsident Weber: Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die neunte Anfrage in der Fragestunde befasst sich mit dem Thema JUMP2000. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Frau Stahmann, Frau Linnert, Zachau und Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Frau Kollegin!

Abg. Frau Stahmann (Bündnis 90/Die Grünen):

Wir fragen den Senat: Erstens: Welche Maßnahmen sind im Rahmen des JUMP-Programms nach Paragraph 11 Soziale Betreuung und Hinführung an Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen im Jahr 1999 in Bremen durchgeführt worden, und wie viele Jugendliche waren jeweils daran beteiligt?

Zweitens: Welche Angebote nach Paragraph 11 sind für das Jahr 2000 angelaufen beziehungsweise geplant?

Drittens: Wie werden die Träger der Jugendhilfe in die Maßnahmeplanung und -durchführung eingebunden?

Präsident Weber: Die Anfrage wird beantwortet durch Frau Senatorin Adolf.

Senatorin Adolf: Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu eins: Nach Artikel 11 des Sofortprogramms zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit kann die Bundesanstalt für Arbeit Zuschüsse an Träger von Beschäftigungs- und Qualifizierungsprojekten für Jugendliche gewähren, um mit Hilfe zusätzlicher sozialer Betreuungsmaßnahmen besonders benachteiligten Jugendlichen die Eingliederung in das Ausbildungs- und Beschäftigungssystem zu erleichtern. Gefördert werden zusätzliche Maßnahmen im Vorfeld der Berufsvorbereitung, beruflichen Bildung und Beschäftigung. Insbesondere sollen passive Jugendliche durch Vor-Ort-Beratung und Einbindung von Jugendberatern in das Umfeld der Jugendlichen erreicht werden, um sie dem Bildungs- und Beschäftigungssystemzuzuführen.

Von den Arbeitsämtern Bremen und Bremerhaven werden im Rahmen der Förderung nach Artikel 11 des Sofortprogramms Beratungsfachkräfte finanziert. In der Stadtgemeinde Bremen sind 1999 im Rahmen dieser Förderung fünf Beratungsfachkräfte gefördert worden, die nach Auskunft des Arbeitsamtes Bremen insgesamt 325 Jugendliche beraten haben. Träger dieser Maßnahmen waren die Werkstatt Bremen mit vier Stellen und das Institut für Berufs- und Sozialpädagogik e. V. mit einer Stelle.

In der Stadtgemeinde Bremerhaven wurde 1999 eine Beratungsfachkraft nach Artikel 11 gefördert, die nach Auskunft des Arbeitsamtes Bremerhaven zirka 40 Jugendliche beraten hat. Träger dieser Maßnahme ist das Jugendamt der Stadt Bremerhaven.