In der Stadt Bremerhaven ist die Förderung einer Beratungsfachkraft beim Sozialamt der Stadt Bremerhaven

Zu zwei: In der Stadtgemeinde Bremen wird die Zahl der durch das Sofortprogramm geförderten Beratungsfachkräfte von fünf auf zwei reduziert, die bei der Werkstatt Bremen beschäftigt werden. Die Reduzierung der Beratungsfachkräfte ist notwendig, weil dem Arbeitsamt Bremen im Rahmen des Sofortprogramms 2000 weniger Mittel als 1999 zur Verfügung stehen. Sie ist nach Auffassung des Arbeitsamtes Bremen und des Senators für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales auch vertretbar, da die Beratung jugendlicher Arbeitsloser in der Stadtgemeinde Bremen durch zusätzliche Beratungs- und Jugendberufshilfeprojekte, zum Beispiel Zentrum für Schule und Beruf, Beratungsstelle zur Qualifizierung ausländischer Nachwuchskräfte, BQN, und Bürgerhaus Obervieland, gewährleistet werden kann.

In der Stadt Bremerhaven ist die Förderung einer Beratungsfachkraft beim Sozialamt der Stadt Bremerhaven vorgesehen.

Zu drei: Die Programmplanung des Sofortprogramms zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit erfolgt im Rahmen der Selbstverwaltung der örtlichen Arbeitsämter unter Einbeziehung des Senators für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales. Darüber hinaus erfolgt eine bilaterale Abstimmung zwischen den örtlichen Arbeitsämtern und der Werkstatt Bremen beziehungsweise dem Sozialamt Bremerhaven hinsichtlich der Nutzung des Programms durch jugendliche Sozialhilfeempfänger.

Die Träger der Jugendhilfe, zum Beispiel BRAS, Bremer Verein für Jugendhilfe, Wohlfahrtsverbände et cetera, werden hierbei mit ihren spezifischen Leistungsprofilen einbezogen. - Soweit die Antwort des Senats!

Präsident Weber: Haben Sie eine Zusatzfrage, Frau Kollegin? - Bitte!

Abg. Frau Stahmann (Bündnis 90/Die Grünen):

Wie werden die Träger der Jugendhilfe über den Paragraphen 11 und die Möglichkeit der Zusammenarbeit mit den Beschäftigungsträgern informiert?

Gibt es da gesondertes Informationsmaterial, und wer sind die Ansprechpartner?

Präsident Weber: Bitte, Frau Senatorin!

Ansprechbar sind hier die Werkstatt Bremen und das Arbeitsamt als diejenigen, die es fördern, und es gibt gerade in diesem Bereich ein sehr gutes Netzwerk aller Beteiligten. Das zeigt auch, wie gut wir umgesetzt haben, was im letzten Jahr ja ziemlich ad hoc an Mitteln in die Stadt kam, um Jugendlichen Chancen zu eröffnen. Das hat in Bremen sehr gut geklappt, in Bremerhaven genauso gut geklappt. Von daher ist die Information gesichert.

(Abg. Frau Stahmann [Bündnis 90/Die Grünen]: Danke schön!) Präsident Weber: Zu einer weiteren Zusatzfrage die Abgeordnete Frau Dreyer! - Bitte, Frau Kollegin!

Abg. Frau Dreyer (CDU): Frau Senatorin, ist es richtig, dass die Bundesregierung die Mittel gekürzt hat, und wie machen sich die Mittelkürzungen im Arbeitsamtsbereich Bremen und Bremerhaven deutlich?

Präsident Weber: Bitte, Frau Senatorin!

Senatorin Adolf: Es ist im Bereich dieser Beratungsfachkräfte jetzt ersichtlich, dass wir weniger Beratungsfachkräfte über das Arbeitsamt gefördert bekommen, aber mit dem übrigen Netz, das wir in Bremen unterhalten, die Beratung der Jugendlichen sehr wohl aufrecht erhalten können. Die Programmmittel werden uns in die Lage versetzen, ähnliche gute Dinge zu machen wie 1999.

Präsident Weber: Eine weitere Zusatzfrage? -Bitte!

Abg. Frau Dreyer (CDU): Das habe ich nicht ganz genau gefragt, Frau Senatorin. Ich bin gern bereit zu wiederholen: Ist es richtig, dass die Bundesregierung die Mittel gekürzt hat und in welcher Höhe?

Präsident Weber: Bitte, Frau Senatorin!

Senatorin Adolf: In welcher Höhe, kann ich Ihnen jetzt im Detail nicht sagen. Es gibt eine Kürzung in diesem Bereich JUMP 2000, das ist richtig, aber es sind immer noch erhebliche Mittel, die wir vor 1999 nicht zur Verfügung hatten für diesen Bereich. Präsident Weber: Haben Sie eine weitere Zusatzfrage, Frau Kollegin? - Bitte sehr!

Abg. Frau Dreyer (CDU): Können Sie mir zusichern, Frau Senatorin, dass Sie die Höhe der Kürzungen uns schriftlich nachreichen werden?

Präsident Weber: Bitte, Frau Senatorin!

Senatorin Adolf: Das will ich gern tun!

(Abg. Frau Dreyer [CDU]: Ich bedanke mich!) Präsident Weber: Zu einer weiteren Zusatzfrage der Abgeordnete Zachau! - Bitte! Abg. Zachau (Bündnis 90/Die Grünen): Frau Senatorin, würden Sie mir zustimmen, dass die CDU dieses JUMP-Programm immer abgelehnt hat und deswegen die Frage nach der Mittelkürzung irgendwie etwas merkwürdig ist?

(Beifall bei der SPD - Zuruf des Abg. Karl Uwe Oppermann [CDU]) Präsident Weber: Bitte, Frau Senatorin!

Ich bin der Meinung, dass JUMP als Sonderprogramm in 1999 sehr gut ausgestattet war und sehr viele Möglichkeiten geboten hat, in Bremen und Bremerhaven Jugendlichen Perspektiven zu schaffen. Es gibt jetzt dort eine leichte Kürzung dieses Sonderprogramms, das aber immer noch weiter besteht, und ich bin entschlossen, das auch im Sinne der Jugendlichen hier im Land weiter zu nutzen.

(Beifall bei der SPD - Abg. Zachau [Bündnis 90/Die Grünen]: Wir werden Ihnen dabei helfen! Vielen Dank!) Präsident Weber: Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die zehnte Anfrage steht unter dem Betreff Pathologische Fehldiagnosen und Brustamputationen. Die Anfrage ist unterzeichnet von den Abgeordneten Frau Dreyer, Eckhoff und Fraktion der CDU. Bitte, Frau Kollegin!

Abg. Frau Dreyer (CDU): Wir fragen den Senat:

Welche Erkenntnisse liegen dem Senat über falsche pathologische Befunde vor, die zu Brustamputationen oder Teilamputationen geführt haben?

Inwieweit werden die betroffenen Frauen durch Beratungsangebote und eventuell rechtliche Hilfen durch den Senat oder andere Einrichtungen beziehungsweise Verbände unterstützt?

Welche Schlüsse zieht der Senat aus den pathologischen Falschbefundungen und der geplanten Reihenuntersuchung für gesunde Frauen beim geplanten Mammascreening-Programm in Bremen?

Präsident Weber: Die Anfrage wird beantwortet durch Frau Senatorin Adolf.

Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu eins: Dem Senat liegen keine Erkenntnisse über falsche pathologische Befunde im Land Bremen vor, die zu Brustamputationen oder Teilamputationen geführt haben. In den beiden pathologischen Instituten der kommunalen Krankenhäuser, ZKH Bremen-Nord und ZKH Sankt-Jürgen-Straße, gehört es zum Standard, dass bei Problemfällen mehrere Fachärzte die Befunde gemeinsam begutachten, so dass mögliche Fehlbefundungen weitestgehend auszuschließen sind.

Zu zwei: Betroffene Frauen haben verschiedene Möglichkeiten, sich beraten und unterstützen zu lassen. Ihnen stehen unter anderem die Verbraucherschutzzentrale, die auch rechtliche Beratungen anbietet, die unabhängige Patientenberatungsstelle sowie die Ärztekammer als Ansprechpartner zur Verfügung. Den genannten Stellen sind keine Fälle bekannt, in denen bei Frauen aufgrund einer pathologischen Fehldiagnose Brustamputationen oder Teilamputationen vorgenommen wurden.

Zu drei: Auch wenn es keine gesicherten Erkenntnisse über Brustamputationen gibt, die auf falsche pathologische Befunde zurückzuführen sind, bedarf die Diagnostik zur Früherkennung von Brustkrebs im Übrigen dringend der Qualitätsverbesserung.

Diese ist mit dem geplanten Screening-Programm verbunden, weil es eine höchstmögliche technische Qualität mammographischer Aufnahmen, ein intensives Schulungsprogramm für diejenigen, die die Mammographien durchführen und beurteilen, sowie die von zwei Radiologen unabhängig voneinander durchzuführende Doppelbefundung der Aufnahmen bedeutet.

Daneben ist die Bildung von so genannten Mamma-Teams vorgesehen, die bei Verdachtsbefunden eine verbindliche Zusammenarbeit zwischen dem Operateur, Gynäkologen, Radiologen und Pathologen vorsieht. Mit diesen Maßnahmen wird eine den europäischen Richtlinien entsprechende größtmögliche Qualität in der Diagnostik und Behandlung von Brustkrebserkrankungen etabliert werden. - Soweit die Antwort des Senats!

Präsident Weber: Zusatzfrage? - Bitte sehr!

Abg. Frau Dreyer (CDU): Frau Senatorin, am 21. Februar berichtete die Tageszeitung. Die Welt unter dem Titel Missstände bei Krebsvorsorge aufklärend Folgendes, ich zitiere ganz kurz: Gegen die vier Krankenhäuser, mit denen der Mediziner zusammenarbeitete, (Abg. Frau Jansen [SPD]: Das war aber nicht in Bremen!) sowie gegen drei Ärzte der Ärztekammer Nordrhein und den Bremer Senat liegen 62 Strafanträge von Opfern bei der Staatsanwaltschaft vor. Professor K., um diesen geht es, hat früher in Bremen gearbeitet.

Können Sie mir, Frau Senatorin, bestätigen, dass der Artikel der Zeitung. Die Welt falsch ist, es sich hier also um eine Zeitungsente handelt?

Präsident Weber: Bitte, Frau Senatorin!

Senatorin Adolf: Ich habe diesen Artikel nicht recherchiert. Ich kann Ihnen nur sagen, bezogen auf die pathologischen Untersuchungen in Bremen liegen nach Erkenntnissen des Senats keine Falschbefundungenvor.

Präsident Weber: Zusatzfrage? - Bitte sehr!

Abg. Frau Dreyer (CDU): Würden Sie es begrüßen, wenn ich Ihnen diesen Artikel zur Verfügung stelle, so dass Sie eventuell noch einmal recherchieren könnten?

Präsident Weber: Bitte, Frau Senatorin!

Senatorin Adolf: Ich kann mich über Lesestoff nicht beklagen, aber ich nehme das gern entgegen! Präsident Weber: Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die elfte Anfrage trägt die Überschrift Präsenzpflicht für Richter. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Dr. Kuhn, Zachau und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Herr Kollege!

Abg. Dr. Kuhn (Bündnis 90/Die Grünen): Wir fragen den Senat:

Welche Initiativen zur Änderung gesetzlicher Normen wird der Senat ergreifen, um eine Präsenzpflicht für Richter einzuführen, wie dies der Senator für Justiz und Verfassung Dr. Scherf als seine Absicht erklärt hat?

Präsident Weber: Die Anfrage wird beantwortet durch Herrn Staatsrat Mäurer.

Staatsrat Mäurer: Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Der Senat beabsichtigt nicht, Initiativen zur Änderung gesetzlicher Normen zur Einführung einer Präsenzpflicht für Richter zu ergreifen. Richter sind bereits nach geltendem Recht verpflichtet, im Gericht anwesend zu sein, wenn dies zur Erfüllung ihrer richterlichen Aufgaben erforderlich ist. Der Richter hat seine Anwesenheit im Gericht so einzurichten, dass er sein Richteramt ordnungsgemäß wahrnehmen, die anberaumten Termine durchführen, bei neu eingegangenen Sachen und Schriftsätzen die erforderlichen Verfügungen ohne Verzögerung treffen, Eilsachen sofort behandeln und an den Beratungen teilnehmen kann.

Der Senator für Justiz und Verfassung beabsichtigt, im Dialog mit den Gerichten und den Richtern Organisationsformen zu entwickeln, die sowohl innerhalb des Gerichts die Zusammenarbeit zwischen Richtern und Service-Einheiten weiter verbessern als auch die Kommunikation zwischen Gerichten und Verfahrensbeteiligten, insbesondere den Rechtsanwälten,erleichtern.DazubedarfeskeinerÄnderung bestehender gesetzlicher Regelungen.

Präsident Weber: Zusatzfrage? - Bitte sehr!

Abg. Dr. Kuhn (Bündnis 90/Die Grünen): Herr Staatsrat, der Senator für Justiz und Verfassung hat in der Zeitung. Die Zeit vom 24. Februar geschrieben, ich darf zitieren: Wir brauchen eine Präsenzpflicht für Richter, also eindeutig in dem Sinne, dass sie eingeführt werden soll. Er hat doch damit nicht gemeint, dass der Richter bei der Befragung von Zeugen, bei der Verhandlung und bei der Verkündung seiner Urteile präsent sein soll. Die Beteiligten in Bremen haben es doch richtig verstanden, dass er gemeint hat, er wolle feste Dienst- und Bürozeiten für Richter einführen? Können Sie das bestätigen?

Präsident Weber: Bitte, Herr Staatsrat!

Staatsrat Mäurer: Herr Abgeordneter, es geht um etwas anderes! Es geht hier um die Sanierung unseres Landes.

(Lachen beim Bündnis 90/Die Grünen)

Dass Sie das nicht zu Ihrem Thema machen, überrascht mich keineswegs! Ich sage Ihnen aber in aller Deutlichkeit, dass wir die Justiz bei diesen Fragen nicht außen vor lassen können. Das heißt, uns geht es darum, die Justiz leistungsfähiger und kostengünstiger zu machen. Dazu sind viele Maßnahmen notwendig, und die Einführung der Präsenzpflicht ist ein Beitrag dazu. Es ist mit Sicherheit nicht der einzige Weg. Vor diesem Hintergrund sind die Fragen gestellt worden.

Präsident Weber: Wünschen Sie eine weitere Zusatzfrage? - Bitte sehr!

Abg. Dr.Kuhn (Bündnis 90/Die Grünen): Ich darf wiederholen, Herr Staatsrat, das Ressort will die von mir so beschriebene Präsenzpflicht für Richter, als Pflicht der Richter zu festen Dienst- und Bürozeiten im Gericht anwesend zu sein, einführen?

Präsident Weber: Bitte, Herr Staatsrat!

Staatsrat Mäurer: Es geht nicht um feste Bürozeiten, das ist eine Erfindung Ihrerseits. Es geht darum, dass wir in der eingerichteten Sachverständigenkommission uns darüber unterhalten, wie wir die Leistungsfähigkeit der Gerichte verbessern können.