Sicherheitskonzept an der deutschen Nordseeküste - Folgerungen aus dem Schiffsunglück „Pallas"

Der Landtag hat in seiner 35. Sitzung am 10.11.1999 folgende Entschließung angenommen: Sicherheitskonzept an der deutschen Nordseeküste - Folgerungen aus dem Schiffsunglück „Pallas"

1. Der Landtag stellt fest:

Die Havarie des Frachters „Pallas" hat deutlich gemacht, dass die Nordseeküste und das Wattenmeer durch die Transportschifffahrt massiv gefährdet sind. Das betrifft die sensiblen natürlichen Ökosysteme dieses Bereiches ebenso wie die ökonomischen Grundlagen der Küstenregion, in der jeder vierte Arbeitsplatz im Tourismus und in der Fischerei verankert ist.

Ablauf und Ergebnis des Unfall- und Bergungsgeschehens haben eine intensive Diskussion um Fragen des Küsten- und Nordseeschutzes, um Schiffsicherheits- und Ausbildungsstandards, um internationale Seerechtsfragen und um das bestehende deutsche Sicherheits- und Notfallkonzept bei Schiffshavarien ausgelöst. Eine fachliche Beurteilung möglicher Mängel, Fehler und Versäumnisse sollte den angelaufenen Untersuchungen vorbehalten bleiben. Den Besatzungen aller an den Bergungsversuchen beteiligten Schiffe gebührt für ihren mutigen, häufig unter Lebensgefahr geleisteten Einsatz größte Anerkennung und Dank.

2. Der Landtag begrüßt, dass die neue Bundesregierung

­ unmittelbar nach Amtsantritt den Chartervertrag mit der „Oceanic" verlängert hat,

­ ferner veranlasst hat, dass ein Chartervertrag für die weitere Stationierung eines Hochseeschleppers in der Deutschen Bucht ausgeschrieben worden ist,

­ aufgrund der europaweiten Ausschreibung den Chartervertrag mit der „Oceanic" zwischenzeitlich nochmals bis Oktober 1999 verlängert hat und

­ beabsichtigt, über eine weitere dauerhafte Stationierung auf der Grundlage der Vorschläge der Expertenkommission zu entscheiden,

­ bereits im Januar d. J. eine unabhängige Expertenkommission eingesetzt hat, die den Auftrag hat, die Havarie der „Pallas" auszuwerten, das bisherige Notfallkonzept zu bewerten, weiterzuentwickeln und dabei Vorschläge zur Optimierung der Zusammenarbeit sowohl von Bund und Küstenländern als auch im internationalen Bereich zu erarbeiten.

3. In Anlehnung an die bereits eingeleiteten Maßnahmen hält es der Landtag für erforderlich, dass die Bundesregierung die Maßnahmen und Initiativen zur Vermeidung von Seeunfällen und deren Folgen, die sie auf der Grundlage der von der Expertenkommission gemachten Vorschläge zu ergreifen beabsichtigt, mit den Küstenländern abstimmt.

4. Der Landtag fordert die Bundesregierung auf, unverzüglich Schritte zur Erweiterung der internationalen Vereinbarungen über Maßnahmen und Haftung bei Schiffshavarien einzuleiten. Der Landtag begrüßt den entsprechenden Beschluss des Bundesrates vom 19.03.1999 aufgrund der gemeinsamen Initiative des Hamburger und Bremer Senats und der Schleswig-Holsteinischen und Niedersächsischen Landesregierung.