Feuerwehr

In Berlin arbeitet der aus Verden an der Aller stammende Rechtsanwalt Dr. Eckhard Bremer im Auftrag von 17 nicht bundeseigenen Eisenhahnunternehmen seit Monaten an einem kartellrechtlichen Verfahren wegen Wettbewerbsmissbrauchs der DB-Cargo.

In Verden ist vor kurzem ein privates Unternehmen (die Firma Projektzug GmbH), das Container von der Straße auf die Schiene brachte, an den Preisen der DB-Cargo gescheitert und musste Konkurs anmelden. Die Projektzug GmbH hatte noch ein Kartellverfahren angestrengt wegen des wettbewerbswidrigen und monopolmissbräuchlichen Verhaltens der DB-Cargo als Betreiberin der HafenBahnen in den Seehäfen Bremen, Bremerhaven und Hamburg.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

Was tut sie eigentlich, die ihren Unmut verbal bekundet hat, um ihren Einfluss zur Korrektur dieser offensichtlichen Missstände geltend zu machen und darüber hinaus zu gewährleisten, dass unternehmerische Initiativen mit dem Ziel, mehr Verkehr auf die Schiene zu bringen, nicht durch das Monopolunternehmen Bahn AG unterlaufen werden?

19. Abgeordneter Ehlen (CDU) Zuschüsse für Seminarveranstaltungen des Vereins Land-Bildung e. V.

Der Verein Land-Bildung e. V. führt im Rahmen von Bauern- und Unternehmerschulungen Seminare für Landwirtinnen und Landwirte, Lehrer, Berater und Führungskräfte in ländlichen Unternehmen durch. In diesen Seminaren wird unternehmerisches Denken und Handeln vermittelt.

Die Arbeit dieser Schulungen ist anerkannt, und insbesondere jüngere Landwirte versuchen, an diesen Seminaren teilzunehmen, um ihren landwirtschaftlichen Betrieb noch marktgerechter auszurichten. Die Gesamtkosten eines solchen Seminars belaufen sich auf 4.500 DM. Da viele interessierte Bewerber finanziell nicht in der Lage sind, den Seminarbeitrag zu leisten, wünsche sie sich, dass das Land hier eine entsprechende Unterstützung gewähren kann.

Ich frage die Landesregierung:

1. Teilt sie die Auffassung, dass in den Seminarveranstaltungen des Vereins Land-Bildung e. V. eine anerkannte Arbeit geleistet wird, die den Teilnehmern wertvolle Hilfestellungen für eine qualifizierte Leitung ihrer landwirtschaftlichen Betriebe gibt?

2. Welche Möglichkeiten sieht sie, im Rahmen des im nächsten Jahr anlaufenden Programms „ProLand" Zuschussmittel zur Unterstützung der Seminarteilnehmer zur Verfügung zu stellen?

3. Ist sie bereit, diese Thematik gemeinsam mit den Landwirtschaftskammern, dem Nds. Landvolkverband und dem Verein Land-Bildung e. V. mit dem Ziel zu erörtern, ein geeignetes Verfahren zur finanziellen Unterstützung von Seminarteilnehmern zu erreichen?

20. Abgeordneter Eveslage (CDU) Feuerwehrschutzkleidung

Mit Datum vom 25. Oktober 1999 hat der Innenminister eine „Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Dienstkleidung, die Dienstgradabzeichen und die persönliche Ausrüstung der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren im Lande Niedersachsen" erlassen.

Diese Verordnung ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt am 11. November 1999 bekanntgegeben worden und am Tage nach der Bekanntmachung, also am 12. November 1999, mit den Anlagen in Kraft getreten.

In der Anlage 3 „Feuerwehrschutzkleidung der Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren" wird bestimmt, dass die Feuerwehr-Einsatzüberjacken von orangeroter Farbe sein müssen. Weiter werden so beschrieben: „Hochgeschlossene Jacke mit ausreißbarem Futter und hochstellbaren Umlegekragen, mit teilbaren Metall-Reißverschlüssen. Zwei Seiten- und zwei Brusttaschen mit Patten, die linke Brusttasche als Funkgerätetasche gestaltet. Zwei horizontale Reflexstreifen umlaufend am unteren Jackenrand, vier vertikale Reflexstreifen auf dem Rücken, zwei vertikale Reflexstreifen auf der Vorderseite, je ein umlaufender Reflexstreifen an den Ärmeln, retroreflektierendes silberfarbenes Rückenschild mit der Aufschrift „FEUERWEHR".

Weiter wird bestimmt: „Vorhandene FeuerwehrÜberjacken nach der Anlage 3 dieser Verordnung in der Fassung vom 21. September 1993 dürfen nur noch als Wetterschutzjacken verwendet werden; eine Verwendung im unmittelbaren Brandstellenbereich ist nicht zulässig."

Es ist allgemein, also wohl auch dem Innenministerium, bekannt, dass kaum eine Freiwillige Feuerwehr in Niedersachsen mit den neuen Feuerwehr-Einsatzjacken ausgerüstet ist, vor allem auch deshalb, weil die Freiwilligen Feuerwehren und die Kommunen zunächst die am 11. November 1999 veröffentlichte Verordnung abwarten mussten, um keine Fehlbeschaffung vorzunehmen. Die ab dem 12. November 1999 anlaufenden Beschaffungen können sich noch über Monate hinziehen. Den Freiwilligen Feuerwehren aber ist mit der Verordnung seit dem 12. November 1999 ein Einsatz im unmittelbaren Brandstellenbereich ohne die neuen Feuerwehr-Einsatzjacken verboten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie sollen die Freiwilligen Feuerwehren im Lande Niedersachsen in dem Zeitraum zwischen dem 12. November 1999 und dem Eintreffen der neuen FeuerwehrEinsatzjacken erfolgreiche Brandbekämpfung leisten?

2. Aus welchen Gründen dürfen die FeuerwehrEinsatzjacken für die freiwilligen Feuerwehren in Niedersachsen nur von orangeroter Farbe sein, während die Berufsfeuerwehren und Betriebsfeuerwehren in Niedersachsen und alle anderen Freiwilligen Feuerwehren in Deutschland und der Europäischen Union mit Ausnahme von Baden-Württemberg auch schwarze FeuerwehrEinsatzjacken verwenden dürfen?

3. Ist die Verordnung vom 11. November 1999 eventuell als ein Beitrag zur Karnevalseröffnung anzusehen?

21. Abgeordnete Frau Steiner (GRÜNE) Landesförderung des schienengebundenen Personennahverkehrs

Aufgrund der unbestreitbaren Vorteile und der größeren Akzeptanz von Stadt- und Regionalbahnen gegenüber Bussen im öffentlichen Nahverkehr unternehmen größere Städte erhebliche Anstrengungen, vorhandene Stadtbahnnetze auszubauen beziehungsweise neue Stadtbahnlinien einzurichten. Dies wird durch Bundes- und Landesmittel gefördert. Am Ausbau der Stadtbahn in Braunschweig beteiligen sich Bund und Land mit 90,6 %, obwohl andere Regionen in der Regel nur 75 % erhalten. Von den benötigten 22 Mio. DM für den Ausbau der Strecke nach Wenden wurden vom Land 19 Mio. DM zur Verfügung gestellt.

Die Stadt Osnabrück betreibt die Wiedererrichtung einer Stadtbahn und forciert gemeinsam mit dem Landkreis Osnabrück die Wiederinbetriebnahme der Regionalbahnstrecke Haller Willem von Dissen am Teutoburger Wald nach Osnabrück. Auf nordrhein-westfälischer Seite ist der Haller Willem als EXPO-Projekt bereits im Betrieb.

Im Juli 1999 hatte der damalige Ministerpräsident Glogowski in Braunschweig bekanntgegeben, er werde 200 Mio. DM für eine Regionalbahn besorgen, wenn Braunschweig schnell zugreife. Wenn nicht, würde dieses Geld Osnabrück zugute kommen, und er werde sich dort zum Ehrenbürger ernennen lassen. („Neue Osnabrücker Zeitung" Juli und November 1999)

Ich frage die Landesregierung:

1. Kann die Stadt Osnabrück mit einer Landesbeteiligung in Höhe von 90 % an den Planungs- und Investitionskosten für den Bau der ersten Stadtbahnstrecken rechnen?