Fortbildungskonzept für niedersächsische Einsatzkräfte

Derzeit umfasst das Fortbildungskonzept für niedersächsische Einsatzkräfte sowie in Teilbereichen für Unterstützungskräfte des Bundesgrenzschutzes und der Länderpolizeien folgende Inhalte und Themen:

­ Zentrale und dezentrale fremdsprachliche Fortbildung (Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Russisch),

­ Fachliche Fortbildung zur Wahrnehmung spezifischer Einsatzaufgaben,

­ Umgang mit Diplomaten und bevorrechtigten Personen,

­ Umgang mit Angehörigen fremder Kulturen zur Verhinderung von Mißverständnissen beim Einschreiten.

Angehörige des Bundesgrenzschutzes und anderer Bundesländer werden mit Besonderheiten des niedersächsischen Landesrechts und der Organisation der niedersächsischen Polizei vertraut gemacht.

Zu 20: Auf dem zentralen Ausstellungsgelände wird ein Polizeikommissariat EXPO mit 248

Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als temporäre Dienststelle im sog. Nordriegel, Europaallee, eingerichtet. Ein Teil der Kräfte wird in drei dezentralen Standorten des Polizeikommissariats an den Hauptbesucherzugängen Dienst verrichten. Die gesamte Dienststelle wird bedarfsgerecht mit Büro- und Kommunikationsmitteln ausgestattet.

Der Kern des Polizeikommissariats ist nach der Weltausstellung zur Nachnutzung für die polizeilichen Aufgaben bei Messeeinsätzen vorgesehen. Die Nachnutzung der weiteren Räumlichkeiten wird durch die Veranstalterin gewährleistet.

Zu 21: Vor dem Hintergrund der bereits zu 18 dargestellten Grundbedingungen für die Unterbringung der Verstärkungskräfte sind in den Landesliegenschaften, aber auch in den von der Bundeswehr genutzten Liegenschaften bauliche Anpassungsmaßnahmen notwendig.

In der Liegenschaft der Bereitschaftspolizei in Hannover, Tannenbergallee, ist die Unterbringung von 300 Kräften vorgesehen. Hier sind Bauunterhaltungsarbeiten mit einem Gesamtvolumen von rund 3,6 Mio. DM erforderlich, die u. a. auch die Herrichtung angemessener sanitärer Einrichtungen umfassen.

Die Unterbringung der Diensthundeführerinnen und Diensthundeführer in der Landesliegenschaft in Ahrbergen bedingt dort die Errichtung zusätzlicher Hundezwinger. Ergänzend zu den vorhandenen 26 Unterbringungsplätzen werden hier zur Aufnahme des zusätzlich eingesetzten Personals auch mobile Wohneinheiten für weitere 34 Kräfte angemietet. Die Gesamtkosten betragen ca. 400 000 DM.

In die Einsatzkonzeption eingebettet ist die Beteiligung von bis zu 200 Polizeiangehörigen ausländischer Staaten, die mit einer entsprechenden Vorlaufphase polizeifachlich fortgebildet werden. Diese Aufgabe wurde dem Bildungsinstitut der Polizei in Hann.

Münden übertragen. Die für die Unterbringung notwendigen Zimmer sind u. a. noch mit Nasszellen auszustatten. Hierfür werden rund 2 Mio. DM erforderlich sein.

Für die dauerhafte Unterbringung von fast 1100 Verstärkungskräften werden mit der Freiherr-von-Fritsch-Kaserne und der Emmich-Cambrai-Kaserne in Hannover auch zwei Bundesliegenschaften in Anspruch genommen. Insbesondere in der Freiherr-von-FritschKaserne besteht erheblicher Renovierungsbedarf für eine angemessene Unterkunft, weil die Bundeswehr diese Kaserne aufgibt und deshalb in den letzten Jahren keine Unterhaltungsarbeiten mehr vorgenommen hat. Für diese Arbeiten sowie als betriebsbedingte Aufwendungen für die Liegenschaften und die Bundeswehrküche werden Gesamtkosten von voraussichtlich bis zu 8 Mio. DM entstehen. Zusätzlich werden die Kasernenräume für ca. 3,6 Mio. DM mit Mobiliar ausgestattet, das dem vorgesehenen Unterbringungsstandard entspricht.

Die Kosten der Anmietung privater Unterkünfte für die Unterbringung weiterer rund 770

Kräfte werden etwa 4,6 Mio. DM betragen.

Zusammen mit weiteren kleineren Maßnahmen werden zur Gewährleistung einer angemessenen Unterbringung voraussichtlich Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt rund 22,5 Mio. DM erforderlich sein. Diese Mittel sind im Haushalt 1999/2000, Titelgruppe 98, veranschlagt.

Die Gesamtkonzeption der Unterbringung berücksichtigt für alle das Land Niedersachsen unterstützenden Polizeikräfte sowie für die Unterstützungskräfte des NLfV einen annähernd gleichen Unterbringungsstandard. Das Innenministerium hat die Planungen darauf abgestellt, dass die zur Bewältigung des Einsatzes in den Landesliegenschaften notwendigen baulichen und sonstigen Maßnahmen eine dauerhafte Nachnutzung durch die Landespolizei erfahren.

Zu 22: Die Polizei im Raum Hannover benötigt zur Bewältigung des Einsatzes aus Anlass der EXPO 2000 zusätzliche Führungs- und Einsatzmittel. Die landesweit anstehenden Ersatzbeschaffungen für die Jahre 1999/2000 werden teilweise der Polizeidirektion Hannover vorübergehend für den EXPO-Einsatz zur Verfügung gestellt. Nach Abschluss des Einsatzes werden diese Führungs- und Einsatzmittel den anderen niedersächsischen Polizeibehörden und -einrichtungen zugewiesen. Dabei handelt es sich um ca. 250 Kraftfahrzeuge mit Funkausstattung sowie ca. 500 Handsprechfunkgeräte in einem Gesamtvolumen von ca. 14,6 Mio. DM.

Im Bereich der Polizeidirektion Hannover werden ein Führungs- und Informationssystem sowie eine notwendige Infrastruktur im IuK- und DV-Bereich errichtet, die bereits für den CeBIT-Einsatz im Frühjahr 2000 genutzt werden sollen. Die Kosten hierfür liegen bei ca. 12,1 Mio. DM. Die Zielrichtung dieser Maßnahmen ist die DV-Unterstützung des polizeilichen Einsatzes über Sonderlagen hinaus.

EXPO-spezifische Zusatzkosten, die im Haushalt 1999/2000 unter Titelgruppe 98 in einem Umfang von ca. 4,2 Mio. DM veranschlagt sind, entstehen im Wesentlichen durch die Anschaffung von Funkgeräten, einer Dokumentationsanlage, Computertechnik, und Rundfunkempfangsanlagen, durch die Anmietung eines Gleichwellen-Funksystems sowie durch den Ausbau der IuK- und DV-Infrastruktur.

Zu 23: Die Polizeidirektion Hannover richtet derzeit unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen ein Führungs- und Informationssystem ein, mit dem während der EXPO und insbesondere später alle polizeilich relevanten Veranstaltungs- und Einsatzdaten zur Bewältigung der Gesamteinsatzlage erfasst und bearbeitet werden sollen.

Zum Zwecke der EXPO-bedingten Personalverwaltung wurde eine PersonalmanagementDatei errichtet. Eine entsprechende Dateibeschreibung liegt vor.

Spurendokumentationssysteme werden nur anlassbezogen eingerichtet. Eine EXPO-bedingte Spudok-Datei ist zur Zeit nicht eingerichtet, da entsprechende konkrete Straftaten, die eine Einrichtung begründen würden, nicht vorliegen.

Den einsatz- und anlassbezogenen datenschutzrechtlichen Erfordernissen wird vor, während und auch nach der EXPO ­ wie im Übrigen bei allen polizeilichen Maßnahmen ­ Rechnung getragen, und zwar personell, materiell und finanziell.

Zu 24: Auf die Antwort zu 1 wird Bezug genommen.

Zu 25: Vorsorglich sind insgesamt 64 Unterstützungskräfte vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sowie den Verfassungsschutzbehörden der anderen Länder angefordert, die sich wie folgt aufgliedern:

­ 54 für Observation, die vom BfV gestellt werden;

­ 10 für Auswertung und Ermittlungen. Diese Kräfte werden sowohl vom BfV als auch von den Verfassungsschutzbehörden der Länder gestellt.

Der Bund trägt für seine Beschäftigten alle anfallenden Kosten. Bis auf die einsatzbedingten Mehrkosten tragen die Länder die Kosten für ihre entsandten Beschäftigten ebenfalls. Die tatsächliche Inanspruchnahme der Unterstützungskräfte durch das NLfV wird lageabhängig entschieden.

Zu 26: Ob für das NLfV aus Anlass der EXPO 2000 die Anschaffung einer zusätzlichen technischen und/oder informationstechnischen Ausrüstung notwendig ist, ergibt sich nach Lagebeurteilung erst relativ kurzfristig vor dem Beginn der Weltausstellung.

Zu 27: EXPO-bedingte Überprüfungen sind insbesondere im Bereich der Polizei absehbar, da hier vermehrt Kräfte einzusetzen sein werden, die Zugang zu entsprechend eingestuften Verschlusssachen haben werden. Die Anzahl der Überprüfungen wird dabei abhängig sein von der Anzahl der Verstärkungskräfte, die aufgrund ihrer bisherigen Tätigkeit noch nicht sicherheitsüberprüft worden sind. Da die Personalplanungen noch nicht abgeschlossen sind, können konkrete Angaben zum Umfang evtl. durchzuführender Sicherheitsüberprüfungen derzeit nicht gemacht werden. Zuständige Behörde für diese Fälle ist die Bezirksregierung Hannover. Die Verfassungsschutzbehörden wirken in diesem Rahmen lediglich mit.

Zu 28: Nach Schätzungen einer Arbeitsgruppe beim Generalstaatsanwalt in Celle kann bei den Ermittlungsverfahren gegen bekannte Täterinnen und Täter mit einer Steigerung von 20 bis 30 % gerechnet werden. In vielen Fällen wird es sich um ausländische Täterinnen und Täter handeln, die mangels Wohnsitz im Bundesgebiet in Untersuchungshaft genommen werden müssten. Daneben ist von einem erhöhten Aufkommen illegal eingereister Prostituierter und anderer Täterinnen und Täter aus dem Rotlichtmilieu auszugehen, die in Abschiebungshaft zu nehmen wären.

Nach bisherigen Schätzungen werden für Untersuchungsgefangene, soweit sie im Raum Hannover unterzubringen sind, etwa 45 Plätze EXPO-bedingt benötigt. Dabei wird von einer Steigerung des Haftplatzbedarfs um 15 % gegenüber einem Anfang 1998 für den Großraum Hannover ermittelten Bedarf ausgegangen. Außerdem werden für Personen, die zu kurzen Freiheitsstrafen verurteilt wurden, bei denen eine Unterbringung im offenen Vollzug aber nicht vertretbar ist, etwa 40 Plätze benötigt.

Für Abschiebungshaft werden während der EXPO voraussichtlich ca. 100 Haftplätze genutzt. Der EXPO-bedingte Anteil umfasst ca. 55 Haftplätze, der insbesondere das erhöhte Aufkommen illegal eingereister Prostituierter berücksichtigt.

Für den Justizvollzug wird in Teilen der ehemaligen Zentralen Anlaufstelle in Langenhagen eine Abschiebungshaftanstalt errichtet. Teile dieser Einrichtung sollen für die Zeit der EXPO als Justizvollzugsanstalt genutzt werden, um den während dieses Zeitraumes aus dem höheren Kriminalitätsaufkommen resultierenden zusätzlichen Haftplatzbedarf auffangen zu können.

Nach der EXPO 2000 wird diese Einrichtung für den Vollzug von Abschiebungshaft landesweit genutzt werden, um die überbelegten Anstalten des geschlossenen Vollzuges von dieser Gefangenengruppe zu entlasten und zugleich diesen Gefangenen eine ihrer besonderen Stellung und Situation angemessene Betreuung bieten zu können.