Ausbildung

Einordnung und besondere Aspekte (Serienstraftat, hoher Ermittlungsaufwand usw.) eine spezialisierte Sachbearbeitung geboten ist.

Die entsprechende Zuordnung erfolgt grundsätzlich auf der Ebene der Polizeiinspektionen.

Landkreisübergreifende Funktionen nehmen die ZKD der Polizeiinspektionen mit Zusatzaufgaben insoweit wahr, als dies aus kriminalgeografischen, logistischen oder aus betriebswirtschaftlichen Gründen geboten ist. Dies gilt, was die Fachkommissariate 1 bis 3 anbelangt, allgemein für die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität und in anderen Deliktsbereichen in Fällen, in denen die Bearbeitung bestimmter Sachverhalte einer Ermittlungsgruppe, Sonderkommission oder Mordkommission übertragen worden ist. In diesem Zusammenhang stehen den ZKD der PI (Z) Weisungsbefugnisse zu.

Zu 14: Die Behauptung, die Kritik der Staatsanwaltschaft an der Qualität polizeilicher Ermittlungstätigkeit habe sich seit der Polizeireform verstärkt, ist falsch. Von den Staatsanwaltschaften nach der Organisationsreform zunächst angesprochene Probleme hatten sich lediglich als zwangsläufig mit einer umfassenden Neuorganisation verbundene, vorübergehende Begleiterscheinungen herausgestellt. Diese „normalen" Anlaufschwierigkeiten sind im Rahmen der im Interesse einer effektiven Strafverfolgung unerlässlichen und praktizierten vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft überwunden.

Ein wesentliches Ziel der Polizeireform war und ist es, durch die organisatorische Zusammenführung von Schutz- und Kriminalpolizei Kriminalitätsbekämpfung zu effektivieren. Das bedeutet zum einen eine Steigerung der Qualität der Bearbeitung von Massendelikten, auch unter Einbindung kriminalpolizeilicher Erfahrungen und Kenntnisse; zum anderen sollen in zentralen Kriminaldiensten Spezialistinnen und Spezialisten zur Bekämpfung schwererer Delikte effizient wirken. Dieses Konzept, begleitet durch entsprechende Ausbildung und zielgruppenorientierte zentrale und dezentrale Fortbildung, hat sich zwischenzeitlich hervorragend bewährt.

Zu 14.1: Erhoben wurde die Anzahl aller im Beamtenverhältnis stehenden Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten zum Stichtag 01.10.1999.

Kriminalitätsverhütung und -verfolgung ist gemeinsame Aufgabe der Beamtinnen und Beamten der Kriminalpolizei und der Schutzpolizei. Beamtinnen und Beamte der Schutzpolizei sind überwiegend in den Kriminal- und Ermittlungsdiensten, aber auch in den Zentralen Kriminaldiensten tätig.

Zu 14.2:

Laut Polizeilicher Kriminalstatistik (KPS) Niedersachsen wurden den Polizeiinspektionen im Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Weser-Ems im Jahr 1998 insgesamt 172 957 Straftaten gemeldet. Für die einzelnen Polizeiinspektionen ergibt sich folgendes Bild: Polizeiinspektion gemeldete Straftaten 1998 lt.06.1999): Polizeiinspektion Zuständigkeitsbereich Einwohnerzahl am 30.06.

PI (Z) Aurich Landkreis Aurich 185 102

PI Emden Kreisfreie Stadt Emden 51 376

PI Leer Landkreis Leer 159 337

PI Wittmund Landkreis Wittmund 57 086

PI (Z) Delmenhorst Kreisfreie Stadt Delmenhorst 77 155

PI Oldenburg-Land Landkreis Oldenburg 118 266

PI Wesermarsch Landkreis Wesermarsch 94 254

PI (Z) Emsland Landkreis Emsland 299 889

PI Grafschaft Bentheim Landkreis Grafschaft Bentheim 128 422

PI (Z) Oldenburg-Stadt Kreisfreie Stadt Oldenburg 154 099

PI Ammerland Landkreis Ammerland 108 694

PI Cloppenburg Landkreis Cloppenburg 147 296

PI Vechta Landkreis Vechta 123 842

PI (Z) Osnabrück-Stadt Kreisfreie Stadt Osnabrück 164 942

PI Osnabrück-Land Landkreis Osnabrück 350 605

PI (Z) Wilhelmshaven Kreisfreie Stadt Wilhelmshaven 87 261

PI Friesland Landkreis Friesland 99 888

Zu 15: Die Neuorganisation im Jahre 1994 war ein tiefgreifender Einschnitt in die Ablauf- und Aufbauorganisation der Landespolizei. Um den Leitgedanken und Ansprüchen der Polizeireform gerecht zu werden, muss eine derart umfassende Organisationsreform selbstverständlich Nachsteuerungen dort zulassen, wo sie erforderlich sind. Die Polizeibehörden und -einrichtungen legten zur Durchführung eines entsprechenden OrganisationsControllingverfahrens zum 31.12.1995 Erfahrungsberichte vor, denen zum Teil umfangreiche Organisationsuntersuchungen vorangegangen waren.

Auf der Grundlage dieser Erfahrungsberichte erfolgten im Einvernehmen mit den betroffenen Polizeibehörden und -einrichtungen verschiedene organisatorische Anpassungen.

So wurde z. B. die Regelung zu den Lage- und Führungszentralen neu gefasst, im weiteren Verlauf wurde die polizeiliche Aufbauorganisation der Polizeidirektion Hannover neu strukturiert. Diese Verfahren werden fortgesetzt. Zurzeit wird die Organisation des Landeskriminalamtes und des Bildungsinstitutes der Polizei überprüft.

Diese Maßnahmen bilden die erste Ebene eines Organisationscontrollings, das in der Tradition der eher klassischen Organisationsuntersuchung steht. Aus dem Grundverständnis der Polizeireform werden die Maßnahmen der Organisationsreform als Ausgangspunkt eines andauernden Veränderungsprozesses mit Beteiligung der Beschäftigten verstanden. Dieses Controllingverständnis ist vor allem geprägt von der laufenden Gewinnung strukturierter, entscheidungsrelevanter Informationen über Ziele, Werte und innere Zustände der Organisation und von der Steuerung organisatorischer Veränderungs