Treibselproblematik lösen

Der Landtag fordert die Landesregierung auf, nach Abschluss der Beratungen der Arbeitsgruppe „Deichvorlandmanagement" zum Thema Treibselverminderung/Treibselbeseitigung so schnell wie möglich die Ergebnisse vorzulegen und vor dem Hintergrund der zunehmenden Treibselmengen insbesondere folgende Maßnahmen umzusetzen:

1. Die extensive Pflegenutzung der Außendeichsflächen ist wieder zu ermöglichen, um den ansteigenden Treibselmengen entgegenzuwirken.

2. Ausnahmegenehmigungen für das Verbrennen des Treibsels sind unbürokratisch zu erteilen, wenn das Treibselaufkommen über die durchschnittlich anfallenden Mengen hinausgehen.

3. Das Verkuhlen von Treibsel, der Einsatz von Treibsel im Wegebau sowie im Rahmen des Küstenschutzes muss auch auf Nationalparkflächen zugelassen werden. Begründung

Die Landesregierung hat erneut eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich u. a. wieder mit der Thematik Treibselverminderung und Treibselbeseitigung befasst. Vor dem Hintergrund, dass es in einigen Deichverbänden und auch auf einigen Inseln zu einer erheblichen Zunahme der Treibselmengen gekommen ist, müssen die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe so schnell wie möglich vorgelegt und umgesetzt werden.

Durch die Unterschutzstellung von immer mehr Flächen wurden die herkömmlichen Nutzungen ständig eingeschränkt. So ist z. B. auf den Nationalparkflächen des Salzwiesenprojektes Wurster Küste die Beweidung drastisch begrenzt worden. Auf anderen Flächen ist überhaupt keine Beweidung mehr zugelassen. Aufgrund der eingeschränkten Beweidung und der zunehmenden Häufigkeit von Sturmfluten in den letzten Jahren haben auch die aus Teek und Abfällen bestehenden Treibselmengen erheblich zugenommen. Um diese Mengen nicht noch weiter zu vergrößern, ist es notwendig, dass eine extensive Pflegenutzung der Außendeichsflächen wieder ermöglicht wird. Dies gilt auch bzw. gerade für den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer.

Durch entsprechende Ausnahmegenehmigungen der unteren Abfallbehörden ist es den Deichverbänden zum Teil erlaubt, über das normale Maß hinausgehende Treibselaufkommen zu verbrennen. Aber vor dem Hintergrund, dass der Treibselanfall in Niedersachsen in einigen Deichverbänden und auf einigen Inseln erheblich zugenommen hat, muss diesen Verbänden in einem deutlich größeren Umfang als bisher in derartigen Ausnahmesituationen unbürokratisch das Verbrennen des Treibsels ermöglicht werden. Dabei kommt u. a. auch der Gesichtspunkt der Deichsicherheit zum Tragen, da die Treibselmengen zum Teil nicht abgefahren werden können.

Falls weder eine Verminderung des Treibselanfalls durch die Pflegenutzung erreicht wird noch in Ausnahmefällen großzügiger und unbürokratischer das Verbrennen erlaubt wird, ist den Deichverbänden und Inselkommunen ein angemessener Zuschuss zur Verfügung zu stellen. Etliche Deichverbände haben bereits sehr hohe Deichbeiträge, die sie nicht weiter anheben können. Diese Deichverbände, deren eigentliche Aufgabe in der Unterhaltung der Deiche und Verbandsanlagen sowie in der Vorsorge der Deichverteidigung zu sehen ist, sind mit der Treibselbeseitigung finanziell zum Teil völlig überfordert. So verfügt z. B. der Deichverband Osterstader Marsch über ein Haushaltsvolumen von 660 000 DM, allein die Aufwendungen für die Treibselentsorgung belaufen sich hier aber bereits auf 620 000 DM.