Umstufungen von Kreis- bzw. Landesstraßen im Bereich der Stadt Salzgitter

In der Ausgabe der „Salzgitter-Zeitung" vom 25. März 2000 wurde mit dem Hinweis auf das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr bekanntgegeben, dass voraussichtlich im April die „Nord-Süd-Straße" zur Landesstraße hochgestuft wird. Dafür sollen die Landesstraßen 636, 670 und 472 zu Kreisstraßen abgestuft werden.

Insbesondere bei der Nord-Süd-Straße wurde darauf hingewiesen, dass damit der vierspurige Ausbau schneller realisiert werden kann.

Vor dem Hintergrund der knappen Haushaltsansätze für den Landesstraßenbau frage ich die Landesregierung:

1. Treffen die in dem angesprochenen Artikel gemachten Aussagen zu?

2. Wenn ja, wann ist mit einer Finanzierung des Ausbaus der Nord-Süd-Straße zu rechnen?

3. Welche Netzkonzeption für Landesstraßen steht hinter der Aufstufung?

4. Sind diese Umstufungen mit der Verwaltung Salzgitters abgestimmt?

5. Wie hoch sind die Kosten für den vierspurigen Ausbau der Nord-Süd-Straße in Salzgitter?

Im Zusammenhang mit der Neuorganisation der Nieders. Straßenbauverwaltung ändern sich Zuständigkeiten im Bereich der Straßenbauämter Goslar und Wolfenbüttel. Dies gab den Anstoß, u. a. auch die Straßennetzstruktur im Gebiet der Stadt Salzgitter zu erörtern und ggf. neu zu ordnen.

Im Ergebnis der bisherigen Überlegungen sollen

­ zwischen Gebhardshagen und nördlich Broistedt die K 12, K 30, K 10 und K 50 (im Landkreis Peine K 74) zur L 472 sowie

­ die K 30 zwischen der AS Salzgitter-Watenstedt und Immendorf (B 248) zur L 495 aufgestuft werden.

Im „Gegenzug" sollen

­ die zwischen Gebhardshagen, Lebenstedt und nördlich Broistedt verlaufende L 472,

­ die zwischen Barum und Salder gelegene L 636 sowie

­ die L 670 zwischen Heerte und Gebhardshagen zu Kreisstraßen abgestuft werden.

Die vorbereitenden Schritte für diese Umstufungen sind im April angelaufen.

Ob und wann nach den frühestens Ende dieses Jahres vollzogenen Umstufungen ein 4-spuriger Ausbau der Nord-Süd-Straße (L 472) realisiert werden kann, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abschätzbar.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu 1:

Siehe Einleitung.

Zu 2: Siehe Antwort zu 1.

Zu 3: Maßgebend für die Einteilung der öffentlichen Straßen ist deren Verkehrsbedeutung. Die angesprochenen Umstufungen vollziehen die im Gebiet der Stadt Salzgitter „gewachsene" verkehrliche Funktionalität im Sinne des Niedersächsischen Straßengesetzes.

Zu 4: Ja.

Zu 5: Siehe Antwort zu 1.