Gastronomie

Diese Bedenken teilt der LRH nicht. Die notwendigen Anforderungen lassen sich auch nach den Erfahrungen anderer Bundesländer vertraglich vereinbaren und durch eine hinreichend sorgfältige Auswahl der Anbieter sicherstellen. So sind beispielsweise private Pächter der Polizeiküchen anderer Länder in der Lage, die erforderliche Einsatzverpflegung innerhalb der in Niedersachsen üblichen Vorlaufzeit von zwei bis drei Stunden bereitzustellen. Die Qualität und Quantität ist anhand entsprechender Standards festzulegen und war auch nach den überwiegenden Erfahrungen anderer Bundesländer nach einer Privatisierung des Verpflegungswesens trotz der deutlich kostengünstigeren Preisgestaltung nicht zu beanstanden. Schließlich ist es üblich, bei einer Verpachtung das vorhandene Personal zu übernehmen.

Unwirtschaftliche Betriebsführung

Die Betriebsführung der Polizeiküchen ist weitgehend darauf ausgerichtet, den entsprechend den Verpflegungsbestimmungen Pol. Nds. für die Beschaffung der Lebensmittel festgesetzten Betrag nicht zu überschreiten. Darüber hinausgehende Wirtschaftlichkeitsüberlegungen zum Personalbedarf, zum Lebensmitteleinkauf oder zur optimalen Ausgestaltung der Betriebs- und Verwaltungsabläufe wurden überwiegend nicht angestellt.

Dem jeweiligen Personaleinsatz in den unterschiedlichen Küchen lag keine konkrete Personalbedarfsbemessung zugrunde, obwohl der LRH dies bereits im Jahr 1975 gefordert hatte.

Die der Verwaltung vom LRH im Einzelnen dargelegten Möglichkeiten für eine kostengünstigere Selbstbewirtschaftung wurden bisher nicht genutzt, wie beispielsweise:

- Optimierung der Küchenbewirtschaftung durch Vereinfachung der Arbeitsabläufe in den Küchen sowie Einsatz vorgefertigter Lebensmittel (so genannte ConvenienceProdukte) und Einführung professioneller Fertigungsmethoden,

- Verbesserung der Verwaltungsabläufe, insbesondere des Anschreibungs- und Abrechnungsverfahrens durch Verwendung einer computergesteuerten Software und eines elektronischen Kassensystems.

Aufzeichnungen über die betriebswirtschaftlichen Ergebnisse der Küchen wurden nicht geführt, sodass auch eine Vielzahl von Einzelkosten sowie die Gesamtkosten nicht bekannt waren und vom LRH nur mit erheblichem Aufwand annähernd ermittelt werden konnten. Entsprechend sind bisher auch noch keine betriebswirtschaftlichen Steuerungsinstrumente, wie etwa eine Kosten- und Leistungsrechnung und ein darauf aufbauendes Controllingsystem, eingeführt worden. Nach den Feststellungen des LRH verfügen die Küchendienstleiter überwiegend nicht über die für den Betrieb von Großküchen erforderliche fachspezifische und betriebswirtschaftliche Ausbildung. Auch entsprechende in der Gemeinschaftsgastronomie übliche Fortbildungsmaßnahmen über kostengünstige Fertigungsmethoden waren nicht vorgesehen. Für eine professionelle Betriebsführung fehlte daher jede Grundlage.

Von einer weiteren Selbstbewirtschaftung der Küchen, nunmehr mit dem Ziel einer Kostendeckung, sollte abgesehen werden. Dies erforderte nicht unerhebliche Investitionen für die Sachausstattung, insbesondere aber einen unverhältnismäßig hohen Aufwand für die fachspezifische und betriebswirtschaftlich ausgerichtete Aus- und Fortbildung der Bediensteten, ohne dass abzusehen wäre, inwieweit sich ein derartiger Aufwand zeitnah lohnte. Der Polizeibereich sollte sich vielmehr grundsätzlich auf die ureigenen hoheitlich ausgerichteten Aufgaben beschränken und unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten Servicetätigkeiten Dritten überlassen, die hierfür ausgebildet und geschult sind. Zu diesem Ergebnis gelangte der LRH in früheren Prüfungen schon mehrfach; insoweit wird beispielhaft verwiesen auf die Jahresberichtsbeiträge über die „Fernmeldewerkstätten der Polizei" und „Schuhmacher-, Schneider- und Tischlerwerkstätten der Polizei" (Jahresbericht 1996, Drs. 13/1900, Abschnitt V, Nrn. 3 und 4, S. 21 bzw. 25) sowie insbesondere auf die „Mangelhafte Steuerung der Arbeiten in einer Werft der Wasserschutzpolizei"

(Jahresbericht 1999, Drs. 14/750, Abschnitt V, Nr. 3, S. 47), bei der auch ein jahrzehntelanger Versuch, eine wirtschaftliche Betriebsführung zu erreichen, erfolglos war.

Folgerungen

Die Polizeiküchen sollten wegen der erheblichen Einsparmöglichkeiten unverzüglich privatisiert werden. Im Hinblick auf die erhöhten Anforderungen an die Polizei im Rahmen der EXPO in Hannover erscheint es vertretbar, die hiervon betroffenen Küchen erst mit Ablauf des Jahres 2000 umzustrukturieren.

5. Unwirtschaftlich betriebene Fortbildungseinrichtung der Polizei Kapitel 03 20

In der Fortbildungsstätte Braunlage des Bildungsinstituts der Polizei betrugen im Jahre 1998 die Kosten für die Unterbringung und Verpflegung der Landespolizei mehr als 300 DM pro Tag und Teilnehmer. Der weitere Betrieb dieser Fortbildungsstätte in Eigenregie erscheint aufgrund der geringen Auslastung und der offenbar nicht bestehenden Möglichkeit, eine wirtschaftliche Nutzung zu erreichen, nicht mehr vertretbar.

Die Liegenschaft in Braunlage wurde bis 1995 durch das Kultusministerium als Lehrerfortbildungsheim genutzt. Seither dient die Einrichtung der Fortbildung der Landespolizei und der Lehrer; gleichzeitig wurde die Landespolizeischule in Braunlage, Ortsteil Hohegeiß, aufgegeben. Die Zuständigkeit für die Liegenschaft ging am 01.01.1997 auf das Innenministerium über.

Kapazitätsauslastung

Als die Veränderungen in der Nutzung vorbereitet wurden, war geplant, die Bettenkapazität von 52 Plätzen (32 Einzel- und 10 Doppelzimmer) in einem Umfang von 30 Plätzen durch die Landespolizei und von 22 Plätzen für die Lehrerfortbildung in Anspruch zu nehmen. Bei einer erreichbaren (Soll-)Belegung von 9 600 Übernachtungen - ohne Wochenendnutzung - (48 Wochen x 4 Übernachtungen x 50 Betten) errechnete sich ein Tagessatz von rund 70 DM.

Nach der Aufstellung „Übernachtung Lehrerfortbildung 1998" übernachteten Lehrer im Jahre 1998 tatsächlich nur 2 309-mal in der Einrichtung. Die übrigen Übernachtungen im Jahre 1998 hat der LRH wegen nicht vorhandener Aufzeichnungen über die amtlich gewährte unentgeltliche Unterkunft anhand der ausgegebenen 5 456 Frühstücksportionen (davon Lehrer: 2 437 Portionen) auf rund 3 000 geschätzt. Die Sollbelegung ist damit für 1998 mit rund 5 300 Übernachtungen (55 v. H.) auch nicht annähernd erreicht worden. Sie wird sich aller Voraussicht nach weiter verschlechtern, da die geänderten Rahmenbedingungen für die Lehrerfortbildung u. a. vorgeben, Kurse grundsätzlich in der unterrichtsfreien Zeit durchzuführen. So verringerte sich die Anzahl der Übernachtungen von Lehrern in den Monaten Januar bis August von 1 567 im Jahre 1998 auf 694 im Jahre 1999.

Diesen Rückgang konnte die Polizei zwar noch nahezu ausgleichen. Die nach der oben genannten vorbereitenden Planung für die Landespolizei vorgesehene Hauptnutzung mit Kursen zur „Stress-Konflikt-Bewältigung" dürfte aber weiter abnehmen, da diese Kurse in immer größerem Umfang dezentral (ohne Unterbringung) und damit nicht mehr in Braunlage durchgeführt werden. Hinzu kommt die für zentrale Fortbildungsveranstaltungen ungünstige Lage mit zeitaufwendigen Anfahrten.

Kosten der Übernachtung mit Vollverpflegung

Die Gesamtkosten der Einrichtung beliefen sich 1998 nach Ermittlungen des LRH auf rd. 1 060 000 DM. Davon entfielen auf die Fortbildung der Landespolizei - nach Abzug der Einnahmen für die Lehrerfortbildung und die entgeltliche Verpflegung Anderer Kosten in Höhe von 923 186 DM, die bei 3 000 Übernachtungen der Landespolizei Kosten pro Tag und Teilnehmer von rund 307 DM ergeben.

Der überaus hohe für die Polizei verbleibende Tagessatz beruhte auch auf den nicht kostendeckenden Entgelten. So erhob die Fortbildungsstätte bei in Rechnung zu stellender Unterbringung und Verpflegung lediglich Tagessätze von 25 DM für Teilnehmer budgetierter Polizeidienststellen, von 30 DM für Kinder, von 49 DM für Lehrer und von 72 DM für externe Gäste. Auch die Mittagsverpflegung für Bedienstete, z. B. für Küchenkräfte mit 2,50 DM, war nicht kostendeckend.

Aber selbst bei Berücksichtigung aller Übernachtungs- und Verpflegungsteilnehmer betrug der durchschnittliche Tagessatz im Jahre 1998 für eine Übernachtung mit Vollverpflegung noch 200 DM pro Teilnehmer, und zwar 114 DM für die Unterbringung und 86 DM für die Tagesvollverpflegung.

Neben der geringen Auslastung trägt hierzu insbesondere der Anteil der Personalkosten an den Gesamtkosten (rd. 76 v. H.) bei. Der Personalbestand dürfte immer noch zu hoch sein, auch wenn die frühere Stellenausstattung mit 16,5 Stellen derzeit auf 11,9 besetzte Stellen zurückgeführt worden ist. Nach Erklärungen des Innenministeriums kann erwartet werden, dass in den nächsten zwei Jahren weitere drei Stellen abgebaut werden können.

Dann würde der durchschnittliche Tagessatz immer noch 165 DM betragen.

Würdigung

Die geringe Auslastung der Fortbildungsstätte, die noch weiter sinken dürfte, und die offenbar nicht bestehende Möglichkeit, eine wirtschaftliche Nutzung zu gewährleisten, führt zu inakzeptablen Belastungen des Landeshaushalts. Der LRH hält den weiteren Betrieb der Fortbildungsstätte in Eigenregie durch das Bildungsinstitut der Polizei nicht mehr für vertretbar. Die Einrichtung sollte geschlossen und die Liegenschaft mangels anderweitiger Nutzung veräußert werden. Das Ministerium kann noch nicht abschließend beurteilen, ob es diese Folgerung ziehen wird.

Finanzministerium Einzelplan 04

6. Arbeitsweise der Vollstreckungsstellen in den Finanzämtern Kapitel 04 06

Die Vollstreckungsstellen einiger Finanzämter ließen ein erhebliches Vollstreckungspotential ungenutzt, weil sie die Vollstreckungsfälle vielfach nicht effektiv bearbeitet, sondern lediglich „verwaltet" haben.

Die Finanzbehörden können Steuerforderungen im Verwaltungsweg vollstrecken (§ 249 Abs. 1 Abgabenordnung). Die zwangsweise Durchsetzung der nicht fristgerecht beglichenen Steuerforderungen obliegt den bei den Finanzämtern eingerichteten Vollstreckungsstellen. In Niedersachsen wurden in den Jahren 1996 bis 1998 Rückstände von jährlich etwa 1,5 Milliarden DM eingezogen. Die nicht eingezogenen (vollstreckbaren) Rückstände betrugen zum Schluss dieser Jahre jeweils annähernd 1,2 Milliarden DM,