Unter diesem Aspekt sollte die berufliche Bildung Hörgeschädigter an einem Standort zusammengefasst werden

Schulzweig erreicht, wird sich die Anzahl der Berufsschüler an den LBZH verringern.

Unter diesem Aspekt sollte die berufliche Bildung Hörgeschädigter an einem Standort zusammengefasst werden. Ergänzend könnte auf bereits bestehende Einrichtungen der beruflichen Bildung für Hörgeschädigte außerhalb Niedersachsens zurückgegriffen werden.

Internate

Alle LBZH halten Internate zur Unterbringung der Schülerinnen und Schüler und Auszubildenden vor, denen eine tägliche Anreise wegen zu langer Fahrzeiten nicht zugemutet werden kann. Die Kosten für die stationäre Unterbringung werden zu einem großen Teil vom Land im Rahmen der Eingliederungshilfe für Behinderte nach dem BSHG getragen.

Die Internate sind mit Ausnahme des Standorts in Hildesheim - dort sind viele Auszubildende und Berufsschüler untergebracht - nicht annähernd ausgelastet.

Die Auslastung wird zudem wegen der sinkenden Schülerzahlen weiter abnehmen.

Zukünftige Organisation

Der Aufgabenbestand und die Auslastung der LBZH werden zurückgehen.

Die Hausfrühförderung und der Betrieb der Beratungsstellen sind langfristig an die zuständigen Stellen abzugeben, Sonderkindergärten für Hörgeschädigte können von anderen Trägern übernommen werden und werden von diesen schon jetzt ergänzend betrieben.

Die Zahl der gehörlosen Schüler wird sich so verringern, dass eine sinnvolle Beschulung an vier Standorten nicht mehr möglich ist. Eine Konzentration auf weniger Standorte oder die Zusammenlegung mit der Schule für Schwerhörige könnten dem abhelfen. Dort ist ebenfalls ein Rückgang der Zahlen zu erwarten, sodass langfristig eine Konzentration sinnvoll erscheint. Dies gilt bereits jetzt für den berufsbildenden Bereich in Hildesheim und Osnabrück, der durch eine starke Zersplitterung und viele Kleinklassen gekennzeichnet ist. Die Auslastung der Internate wird noch unter den jetzigen Stand sinken.

Aufgrund dieser Feststellungen hält es der LRH für sachgerecht, die LBZH mittelfristig auf zwei Standorte zu konzentrieren. Im berufsbildenden Bereich ist zukünftig sogar ein Standort ausreichend.

11. Fehlende Reaktionen auf Veränderungen in der Schülerschaft des Landesbildungszentrums für Blinde Kapitel 05 23

In den letzten zwanzig Jahren hat sich die Zusammensetzung der Schülerschaft im Landesbildungszentrum für Blinde erheblich verändert. Während sich die Zahl der blinden Schüler ohne weitere wesentliche Behinderung mehr als halbiert hat, erhöhte sich die Zahl der mehrfachbehinderten blinden Schüler beträchtlich. Diese Veränderung hat nachhaltigen Einfluss auf die innere Struktur des Landesbildungszentrums. Der allgemeinbildende Bereich ist in seiner Existenz gefährdet, auch der Bereich der beruflichen Bildung wird in Zukunft an Bedeutung verlieren. Es sind bisher keine Anstrengungen unternommen worden, dieser Entwicklung zu begegnen.

Der LRH hat im Rahmen einer Querschnittsprüfung neben den vier Landesbildungszentren für Hörgeschädigte auch das Landesbildungszentrum für Blinde (LBZB) in Hannover untersucht. Es ist zuständig für die Betreuung von blinden und hochgradig sehgeschädigten Kindern und Jugendlichen. Daneben finden Umschulungsmaßnahmen für Späterblindete statt. Das LBZB ist in Niedersachsen die einzige Sondereinrichtung für Blinde und schwer Sehgeschädigte.

In Hannover existiert ferner eine von der Stadt getragene Sehbehindertenschule. Ebenfalls in Hannover hat das Deutsche Taubblindenwerk seinen Sitz.

Das LBZB besteht in seinen wesentlichen Teilen aus einem allgemeinbildenden und einem berufsbildenden Bereich.

Primar- und Sekundarstufe I der Schule für Blinde

Das LBZB verfügt im allgemeinbildenden schulischen Bereich über eine Primarstufe, eine Sekundarstufe I und eine Abteilung für Mehrfachbehinderte. Es wurden im Schuljahr 1998/99 (Stichtag 01.09.1998) 107 Schülerinnen und Schüler betreut. Davon besuchten 49 die Primar- und die Sekundarstufe I sowie 58 den Bereich für Mehrfachbehinderte.

Die vom LRH vorgefundene Situation - sehr kleiner Primar- und Sekundarbereich, größerer Bereich der Mehrfachbehinderten - ist das vorläufige Ergebnis einer Entwicklung, die sich schon seit Jahren abzeichnet. Die Zahl der im LBZB betreuten blinden und schwer sehgeschädigten Schülerinnen und Schüler ohne weitere wesentliche Behinderungen geht zurück, während die Zahl der mehrfachbehinderten Schülerinnen und Schüler steigt.

Der Primar- und Sekundarbereich I hat inzwischen eine kritische Größe erreicht. In den beiden letzten Jahren konnten mangels Schülern keine Eingangsklassen gebildet werden und auch die Schülerzahl in anderen Jahrgängen reichte nicht immer für die Bildung von Jahrgangsklassen.

Die geringe Schülerzahl führt außerdem dazu, dass bei der Klassenbildung nicht mehr nach Leistungsstärken differenziert werden kann. Da im Primar- und Sekundarbereich I Hauptschulabschlüsse nach der 9. und 10. Klasse, der Realschulabschluss nach der 10.

Klasse und ein erweiterter Sekundarabschluss nach der 10. Klasse erworben werden können, ferner auch lernbehinderte Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden und zusätzlich nicht nur nach Leistungsstärken, sondern auch nach Jahrgang differenziert werden muss, kann es so viele Leistungsstufen wie Schülerinnen und Schüler geben. Die Lehrkräfte müssen im Rahmen einer inneren Differenzierung versuchen, den unterschiedlichen Leistungsprofilen gerecht zu werden. Auch das größte pädagogische Engagement kann jedoch nicht verhindern, dass bei einer derartigen Struktur der Schule die Lerninhalte nicht optimal vermittelt werden.

Für das Absinken der Schülerzahlen des Primar- und Sekundarbereichs I dürften in erster Linie zwei Gründe maßgeblich sein:

Zum einen nimmt die Zahl der integrativ beschulten Blinden immer mehr zu. Eine Beschulung in Regelschulen wird im Vergleich zur Vergangenheit erleichtert durch verbesserte technische Hilfsmittel und durch die verstärkt bereitgestellten Mobilen Dienste und Förderunterricht. Auch sind die Eltern von blinden Schülerinnen und Schülern immer weniger bereit, ihre Kinder auf wohnortferne Schulen zu schicken. Sie tragen daher nachdrücklich den Wunsch an die Schulbehörden heran, technisch und personell die Beschulung ihrer Kinder an Regelschulen zu ermöglichen. Da der integrativen Beschulung nach § 4 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) ein hoher Stellenwert zukommt, werden sie in diesem Wunsch von der Schulverwaltung auch zunehmend unterstützt.

Zum anderen hat der medizinische Fortschritt auch bewirkt, dass es im Kleinkindalter kaum noch zu Erblindungen kommt. Stattdessen hat sich in den letzten Jahren die Zahl der Neugeborenen erhöht, die als Folge frühgeburtlicher Schäden neben der Blindheit noch weitere Behinderungen haben. Dies hat zur Folge, dass die Kinder in einer Einrichtung für Mehrfachbehinderte beschult werden müssen.

Die dargestellten Ursachen lassen erwarten, dass die aufgezeigte Entwicklung sich fortsetzen, möglicherweise sogar noch verstärken wird.

Bereich für Mehrfachbehinderte

Die Kinder im Bereich für Mehrfachbehinderte haben neben der Blindheit und einer geistigen Behinderung vielfach noch weitere Behinderungen. Hierzu gehören Sprachstörungen, Diabetes, Epilepsie, Verhaltensauffälligkeiten, fehlendes Tastvermögen etc.. Zudem sind etliche Kinder so stark körperbehindert, dass sie auf den Rollstuhl angewiesen sind. Es sind auch Kinder darunter, die mit Sonden ernährt werden müssen.

In den Klassen für Mehrfachbehinderte werden die Schülerinnen und Schüler nach den Richtlinien für geistig Behinderte unterrichtet. Sie sollen Fähigkeiten in den verschiedenen alltäglichen Situationen erwerben sowie in soziale Bezüge und Normen hineinwachsen. Ein bestimmter Bildungsabschluss ist nicht vorgesehen. Die durchschnittliche Schülerzahl liegt bei fünf pro Klasse.

Die Entwicklung der vergangenen Jahre, dass die Schule für Blinde stetig kleiner wird und der Bereich Mehrfachbehinderter kontinuierlich zunimmt, hat die Arbeit im LBZB erheblich verändert. Der Versuch, die Behinderung Blindheit auszugleichen und damit eine Laufbahn im üblichen schulischen Rahmen zu ermöglichen, tritt immer mehr in den Hintergrund gegenüber der Förderung von Mehrfachbehinderten, von denen auch ohne die Blindheit eine übliche schulische Karriere nicht erwartet werden kann.

Im LBZB wird die Arbeit mit den blinden Mehrfachbehinderten mit großem Engagement und nach dem im Rahmen der Prüfung gewonnenen Eindruck mit gutem Erfolg geleistet.

Gleichwohl ist zu fragen, ob es Aufgabe des Landes als Schulträger sein sollte, junge Menschen, deren entscheidende, die schulische Entwicklung steuernde Behinderung nicht die Blindheit, sondern die geistige Behinderung ist, in einem LBZB zu betreuen.