Mangelnde Eignung des Bergwerkes Riedel in Uetze als Untertagedeponie (UTD)

Die Bürgerinitiative Umwelt Uetze hat gegenüber den im Landtag vertretenen Parteien und der Öffentlichkeit auf neuere Erkenntnisse zur mangelnden Eignung des Bergwerkes Riedel als Untertagedeponie für Sonderabfälle aufmerksam gemacht.

Unter Verweis auf eine vom Geologen Dr. Ralf Krupp vorgelegte Auswertung macht die Bürgerinitiative darauf aufmerksam, dass offensichtlich das Deckgebirge des Salzstockes Verbindungen zu wasserführenden Schichten hat. Die unter Tage austretenden Laugen unterliegen hinsichtlich des Chemismus erheblichen Schwankungen. Etwa zur Hälfte sind diese Laugen nicht gesättigt und befinden sich damit nicht im chemischen Gleichgewicht mit dem umgebenden Gestein. Würde es sich dagegen um geschlossene „Nester" von erdhistorisch eingeschlossenen Wässern handeln, wären Wässer konstanter Zusammensetzung zu erwarten.

Auch die große Menge der bis zum Jahresende 1999 ausgetretenen Wassermengen von ca. 1657 m³ spricht dafür, dass es sich bei diesen Wassermengen nicht um geologische eingeschlossene „Laugennester", sondern um von außen eintretende Wasserzuflüsse handelt.

Der sichere Nachweis, dass das Deckgebirge einen dauerhaften Schutz gegenüber der Biosphäre garantieren kann, wäre aber eine zwingende Genehmigungsvoraussetzung für eine UTD.

Weiterhin macht die Bürgerinitiative darauf aufmerksam, dass die im Berg vorhandenen chemischen Substanzen zur Herstellung von Kampfstoffen und deren Produkte erheblich größere Gefährdungspotenziale beinhalten als bisher von den Antragstellern angegeben.

So reagieren die vorhandenen Organo-Arsen-Verbindungen mit Wasser nicht zu harmlosen Arsenverbindungen, sondern zu Diphenylarsinclorid, einem hochgefährlichen Kampfstoff.

Die Bürgerinitiative fordert daher, dass das UTD-Projekt aufgegeben wird und anstelle dessen ein Sicherungs- und Sanierungskonzept entwickelt wird, das auch eine Verfüllung des Grubengebäudes mit Haldensalz beinhaltet.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie bewertet sie die vorliegenden Erkenntnisse zur konkreten geologischen Eignung des Bergwerkes Riedel als Sonderabfalldeponie?

2. Welche Erkenntnisse liegen ihr zur Dichtheit des Deckgebirges insbesondere unter den Gesichtspunkten der Langzeitsicherheit vor?

3. Wie beurteilt sie die von Dr. Ralf Krupp vorgenommenen Bewertungen hinsichtlich der in das Grubengebäude eintretenden Wässer?

4. Wie wird von ihr das Risikopotential bewertet, das sich aus den Rüstungsaltlasten im Bergwerk Riedel ergibt?

5. Welche Gefahren ergeben sich aus der Möglichkeit, dass sich im Bergwerk Wasser mit Organo-Arsen-Verbindungen zu Diphenylarsinchlorid verbindet?

6. Wie bewertet die Landesregierung die Forderung der Bürgerinitiative, zur Sicherung der Standsicherheit des Grubengebäudes dieses mit Salz aus der vorhandenen Salz halde zu verfüllen und vorher die vorhandenen Rüstungsaltlasten sicher einzukapseln?

Am 04.12.1998 ist von der „Arbeitsgemeinschaft Untertage-Deponie Niedersachsen" (ARGE), zu der sich die Firmen Kali und Salz Entsorgung GmbH sowie die Niedersächsische Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH (NGS) zusammengeschlossen haben, beim Oberbergamt in Clausthal-Zellerfeld die Errichtung und der Betrieb einer Untertagedeponie (UTD) im Steinsalzrevier Riedel des ehemaligen Kali- und Steinsalzbergwerkes Niedersachsen beantragt worden. Hierfür bedarf es gemäß § 31 Abs. 2 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens mit Umweltverträglichkeitsprüfung.

Das Oberbergamt hat das Vorhaben anschließend nach § 73 Abs. 3 und 5 des Verwaltungsverfahrensgesetzes durch Bekanntmachung vom 22.12.1998 (Nds. MBl. 1999 S. 12), Aushang in den betroffenen Gemeinden sowie Veröffentlichung in den örtlichen Tageszeitungen u. a. mit den Hinweisen öffentlich bekannt gemacht, dass

- Einwendungen gegen das Vorhaben bis zum 15.03.1999 erhoben werden können,

- rechtzeitig erhobene Einwendungen am 17.05.1999 und ggf. den folgenden Tagen in der Aula der Grund- und Hauptschule Hänigsen erörtert werden.

Sowohl die Bürgerinitiative Umwelt Uetze als auch deren Gutachter Dr. Krupp haben neben weiteren 1 040 Personen/Institutionen - Einwendungen erhoben, diese auf dem Erörtertungstermin am 17./.18.05.1999 vertreten und entsprechende Anträge gestellt.

Zu der von Dr. Krupp mit Datum vom 16.02.2000 im Auftrag der Bürgerinitiative Umwelt - Uetze erstellten Ausarbeitung „Geologische Barriere, Kali- und Steinsalzbergwerk Riedel: Aktueller Erkenntnisstand im Januar 2000" hat das Oberbergamt zwischenzeitlich die Antragstellerin, das Niedersächsische Landesamt für Bodenforschung und Prof. Lux vom Institut für Aufbereitung und Deponietechnik der Technischen Universität Clausthal um Stellungnahme gebeten. Rückmeldungen liegen noch nicht vor.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:

Die gestellten Fragen sind sämtlichst Gegenstand des in dieser Angelegenheit laufenden Planfeststellungsverfahrens. Ihre Klärung und Beurteilung im Einzelnen erfolgt unter Einbeziehung von Sachverständigen, Gutachtern und Stellungnahmen der Fachbehörden.

Der Ausgang des mit einem Planfeststellungsbeschluss endenden Verfahrens bleibt somit abzuwarten.