Beamte

Rettungshubschraubern in der Region im bisherigen Umfang zu sichern. Als Ergebnis ist dabei festgestellt worden, dass die Versorgung mit Rettungshubschraubern an der niedersächsischen Küste in der Region Friesland künftig gewährleistet sei.

Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass der ehemalige Ministerpräsident Einfluss auf Ausschreibung und Vergabe des Auftrags für den sechsten Rettungshubschrauber für das Land Niedersachsen genommen hat.

Der Ausschuss hat zu diesem Sachverhalt insbesondere die Ministerin Merk, die Staatssekretärin Witte und den Landtagsabgeordneten Dr. Schultze sowie aus dem Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales den Abteilungsleiter Dr. Sporn und den Referenten Volkmann und aus der Staatskanzlei die Referentin Zinram als Zeuginnen oder Zeugen vernommen. Hinweise auf eine Einflussnahme des ehemaligen Ministerpräsidenten Glogowski auf die Ausschreibung und die Vergabe des Auftrags für den Rettungshubschrauber haben sich aus diesen Aussagen nicht ergeben (Glogowski 5/20a-b, 22b; Schneider 7/6b-7a; Merk 16/4a, 8b; Witte 16/14a, 16a; Dr. Schultze 16/42b und 44a; Volkmann 16/36a-b; Zinram 16/40a, 41a-b; vgl. auch Dr. Sporn 16/20b, 26a-b sowie derselbe bzgl. Beteiligung des Abgeordneten Dr. Schultze ­ 16/31a-b, 32a-33a). Lediglich der Zeuge Dr. Sporn hat - unter Hinweis auf Umstände, die der Zeit vor der Amtsübernahme von Ministerpräsident Glogowski zuzurechnen sind (Dr. Sporn 16/24b-25a), sowie auf Gespräche über eine Presse-Erklärung der Staatskanzlei zum Standort des Ersatzhubschraubers (Dr. Sporn 16/20b-24a, 27b-29a; dazu Glogowski 5/21b-22a; Merk 16/5a-b; Schneider 7/7a-8b) - bekundet, aus all diesen Umständen habe er im Nachhinein ein Interesse der Staatskanzlei daran erkannt, welche Unternehmen an der Luftrettung beteiligt werden (Dr. Sporn 16/20b, 24b-26a; auch 33b). Ob daraus tatsächlich auf Einfluss der Staatskanzlei auf die Vergabe geschlossen werden müsse, hat der Zeuge offengelassen (Dr. Sporn 16/20b, 24b-27a).

Nach Aussage der Zeugin Zinram sind zwar im Vorfeld der Ausschreibung und Vergabe zu diesen Themen aus der Staatskanzlei zwei- oder dreimal ­ und auch schon vor Amtsantritt des ehemaligen Ministerpräsidenten Glogowski - Sachstandsberichte angefordert worden (16/40b; vgl. Dr. Sporn 16/25a-b), die zumindest dem Staatssekretär in der Staatskanzlei vorgelegt worden seien (16/41a; hierzu Schreiben der StK vom 30.7. nebst Anlagen). Die Vorlage der Berichte sei aber ­ so die Zeugin weiter - nicht aus dem Ministerbüro, etwa von Frau Weickum oder Herrn Wehrmeyer, erbeten worden (dazu auch Dr. Sporn 16/33b); ihr sei nicht erinnerlich, ob die dem Staatsekretär vorgelegten Berichte auch dem Ministerpräsidenten zugeleitet worden seien (Zinram 16/41a).

Soweit der Vorstand der Fraktion der SPD im Niedersächsischen Landtag während der Angebotsprüfung und noch vor der Vergabeentscheidung um Unterrichtung über das Verfahren gebeten hatte, ist von Ministerin Merk über Staatssekretär Schneider beim Fraktionsvorstand die Verschiebung des entsprechenden Tagesordnungspunktes auf den Montag nach der Vergabeentscheidung erbeten - und erreicht - worden (Schneider 7/9a; Merk 16/8b; Witte 16/15b).

Der in den Akten über das Vergabeverfahren enthaltene Vermerk des Abteilungsleiters Sporn vom 29.04.99, der mit den Sätzen beginnt „Frau Staatssekretärin! Hierneben lege ich die aktualisierte Fassung der Entscheidungsunterlagen vor. Anhand der ausgetauschten Blätter können Sie ersehen, dass alle Passagen, die auf eine Ministerin-Entscheidung hinweisen, herausgenommen worden sind.", diente der Korrektur eines früheren Aktenvermerks, in dem in einer Einzelfrage des Vergabeverfahrens ausdrücklich von einer Entscheidung der Ministerin die Rede war; Mi nisterin Merk hat insoweit darauf verwiesen, dass sie sich ­ wie der Vermerk im Folgenden auch erkennen lasse - nur eine dementsprechende Mehrheitsmeinung zu Eigen gemacht habe (16/10b-12a; dazu auch Witte 16/14b-15a, 18a-19a; Dr. Sporn 16/29b-30b; vgl. auch Volkmann 16/38a).

Die endgültige Entscheidung über die Vergabe ist von der Ministerin Merk auf der Grundlage eines dementsprechenden, ihr telefonisch übermittelten Vorschlages der Wertungskommission am Rande einer Bundesratssitzung am 30.04.99 telefonisch gegenüber der Staatssekretärin Witte getroffen worden (Merk 16/7b-8a, 9b; Witte 16/14a). Der frühere Ministerpräsident Glogowski war bei dieser Bundesratssitzung nicht zugegen (Merk 16/8a). Würdigung durch den Ausschuss

Die Beweisaufnahme hat keine Anhaltspunkte für eine Einflussnahme des ehemaligen Ministerpräsidenten Glogowski auf die Auftragsvergabe ergeben. Eine in diese Richtung gehende Vermutung hat lediglich der Zeuge Sporn für möglich gehalten. Diese ist von den anderen Bediensteten des Ministeriums in ihren Zeugenaussagen nicht bestätigt worden.

Es steht für den Ausschuss fest, dass der ehemalige Ministerpräsident Glogowski auf die Ausschreibung und Vergabe des 6. Rettungshubschraubers keinen Einfluss genommen hat.

Abweichende Würdigung der Fraktion der CDU und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Die Beweisaufnahme hat keine konkreten Anhaltspunkte für eine Einflussnahme des ehemaligen Ministerpräsidenten auf die Auftragsvergabe ergeben. Eine in diese Richtung gehende Vermutung hat lediglich der Zeuge Dr. Sporn für möglich gehalten. Der PUA hat die von ihm als Belege angegebenen Umstände nicht weiter aufgeklärt. Sie betreffen entweder Nachfragen der StK aus der Zeit vor der Amtsübernahme von Ministerpräsident Glogowski oder den späteren Vorgang betreffend den Standort des Ersatzhubschraubers.

Diese Umstände zeigen, dass auch der Vergabevorgang selbst politisches Interesse der StK bzw. des ehemaligen Ministerpräsidenten ausgelöst haben könnte, führen darüber aber nicht hinaus. Dass nach Auffassung der Verwaltungsgerichte im Verfahren um vorläufigen Rechtsschutz die Vergabeentscheidung ermessensfehlerhaft war, bildet insoweit ebenfalls keinen Beleg für eine Einflussnahme. Ein solcher Beleg könnte hier, da die von der Kommission vorgeschlagene Entscheidung in der Hierarchie des Ministeriums nicht geändert worden ist, wohl nur darin liegen, dass die mit der Sache befassten Beamten selbst eine solche Einflussnahme verspürt hätten. Hierzu ergeben aber die Aussagen der Beamten selbst ­ einschließlich des zuständigen Abteilungsleiters Dr. Sporn ­ keine Anhaltspunkte.

II.3.a) Hochzeitsfeier im Altstadtrathaus in Braunschweig „inwieweit die Hochzeitsfeier des ehemaligen Ministerpräsidenten Glogowski am 15.05.1999 im Altstadtrathaus der Stadt Braunschweig, (...) durch Vergünstigungen (z. B. geldwerte Vorteile oder Zuwendungen sonstiger Art von Dritten) unterstützt worden ist,"

Die Landesregierung hat in ihrem Bericht vom 18.02.2000 Folgendes ausgeführt (S. 4 f.):

Die Landesregierung macht die Sachverhaltsermittlung der Sonderermittler H. Herbst und G. Räcker zum Gegenstand ihres Berichts: „Zum 15. Mai 1999 haben der damalige Ministerpräsident Glogowski und seine Ehefrau Dr. Marianne Glogowski-Horstkötter eine große Schar von Gästen zu ihrer privaten Hochzeitsfeier in das Altstadtrathaus in Braunschweig eingeladen. Der Kaufmann Richard Hartwig aus Braunschweig - ein Freund des Herrn Glogowski - hat von sich aus angeboten, für das Bestellen der Speisen und Getränke zu sorgen.

Für die Speisen in Form eines Buffets hat Herr Hartwig Angebote bei dem Restaurant „Grüner Jäger" Raffaele Desogus und bei dem Stadthallenrestaurant Frohreich eingeholt. Außerdem hatte sich die Sekretärin im Büro des Ministerpräsidenten, Frau Weickum, nach einem Angebot bei der Firma Karstadt in Braunschweig erkundigt. Dieser Weg ist jedoch auf Veranlassung von Frau Dr. Glogowski-Horstkötter nicht weiter verfolgt worden.

Das Angebot der Firma „Grüner Jäger" hat zuerst vorgelegen. Der Gastwirt Frohreich vom Stadthallenrestaurant ist zu den Bedingungen dieses Angebots eingestiegen. Er hat den Auftrag zu diesen Bedingungen zur Lieferung des Buffets bekommen. Das Stadthallenrestaurant hat für das Buffet unter dem 18.05.1999 eine Rechnung über 7.000 DM erstellt. Diese Rechnung ist nach schriftlicher Mahnung vom 22.06.1999 am 09.07.1999 von dem damaligen Ministerpräsidenten privat bezahlt worden.

Mit den Getränken verhält es sich wie folgt:

a) Den Wein hat Herr Hartwig geliefert. Er hat als Speditionskaufmann direkten Kontakt zu Weinfirmen. Den in Rechnung gestellten Betrag von 2.372,34 DM hat Herr Glogowski am 14.07.1999 auf das Konto des Herrn Hartwig überwiesen. Fotokopie eines Kontoauszuges vom 14.07.1999 hat uns vorgelegen.

b) Wegen des Kaffees hat Herr Hartwig von sich aus die Braunschweiger Firma Heimbs angesprochen. Sie hat sich bereit erklärt, den Kaffee ausschankbereit und kostenlos anzuliefern. Die Firma Heimbs hat das als Werbeveranstaltung betrachtet.

Der Wareneinsatz hat 2,5 kg Kaffee á 30 DM = 75 DM betragen.

c) Wegen der übrigen Getränke wie Bier, Mineralwasser pp. hat sich Herr Hartwig - wieder von sich aus - mit den Braunschweiger Brauereien Feldschlößchen und Hofbrauhaus Wolters in Verbindung gesetzt. Auch den beiden Brauereien schien die Hochzeitsfeier als Werbeveranstaltung geeignet. Sie haben deshalb Bier, alkoholfreies Bier, Mineralwasser und Orangensaft kostenlos angeliefert und ausgeschenkt. Im Einzelnen ist folgender Wareneinsatz erfolgt: