Tourismus

ßen zeitlich nachvollzogen werden kann ­ als Mittel zur Glaubhaftmachung nur sehr bedingt geeignet gewesen.

2. Entstehung und Weitergabe der Fotografien

Zu diesem Gegenstand hat der Ausschuss insbesondere Ministerpräsident a.D. Glogowski, Pressesprecher Benke und die Angestellte Weickum sowie von der TUI-Group deren PR-Direktor Ortlepp als Zeugen vernommen.

Ministerpräsident a.D. Glogowski hat ausgeführt, er habe - wie immer nach Reisen Urlaubsbilder, und zwar Fotos, die mit dem Apparat seiner Frau aufgenommen worden seien, und zusammenhängende Negative, die mit dem Apparat der Familie Ortlepp oder einem anderen geknipst worden seien (20/5a, 11b, 13a, anders 5/35a-b), für die Zeitungen herausgegeben und dabei darauf vertraut, dass man damit sorgfältig umgehen würde (5/29a-b). Wie dieses Material genau an die Pressestelle weitergegeben worden sei, wisse er nicht (20/5a, 11b; 23/4a). Nach seinen Unterlagen und seinem Wissen könne es nicht sein, dass er dem Zeugen Benke die Bilder persönlich gegeben habe, denn er sei erst am 14.04.99 nachts von einer Reise zurückgekehrt. Als er danach in die Staatskanzlei gekommen sei, habe die Presse schon Bilder bekommen gehabt (23/3b, 4a).

Zu der Frage, ob die Negative insgesamt oder in Auswahl an die Pressestelle weitergegeben worden seien, hat der Zeuge im Wesentlichen geäußert, diese seien „in Gänze" weitergegeben worden (20/5a, 11b, 13a; offen 23/4b).

Er habe keinen Arg dabei gehabt, dass das Foto mit der TUI-Flagge dabei gewesen sei.

Er sei natürlich vor allen möglichen Dingen geknipst worden, so offensichtlich auch vor einer Fahne (5/29b und Schreiben v. Fromberg vom 4.4.2000, S. 3). Er hätte es nicht für möglich gehalten, dass ein Journalist ein solches Foto nehme, um es zu einem späteren Zeitpunkt gegen ihn zu verwenden (5/29a-b). Er könne auf dem Foto nicht sehen, dass da jemand die Fahne spanne; für eine weitere Person sei dort auch kein Platz gewesen (5/36a-b).

Ob die Pressestelle der Staatskanzlei das Foto zur Veröffentlichung freigegeben habe, wisse er nicht (5/30a). Ihm sei nicht bekannt, wer es weitergeben habe (20/5a, ähnlich 11b, 13a).

Der Zeuge Ortlepp hat ausgesagt, das Foto mit der TUI-Flagge sei an dem Tag aufgenommen worden, als sein ältester Sohn mit dem Ehepaar Glogowski einen Tauchgang auf demselben Tauchschiff unternommen habe. Es seien dabei Fotos unter Wasser und auch an Bord des Schiffes entstanden, die mit ihrem, Ortlepps, vielleicht aber auch mit dem Fotoapparat des Tauchlehrers aufgenommen worden seien (15/5a-b). Das Foto mit der Flagge sei wohl von seinem - des Zeugen Ortlepp - Sohn aufgenommen worden (offen insoweit Glogowski 5/35a, 20/4b, 14a). Da das Tauchschiff, auf dem das Foto entstanden sei, von der TUI für Ausflüge benutzt werde, habe dort ein TUI-Wimpel geweht.

Auf dem Rückflug habe er dem ehemaligen Ministerpräsidenten diesen Film auf dessen Wunsch übergeben (15/5a; offen insoweit Glogowski 20/13b, 14a).

Der Zeuge Benke hat ausgesagt, die Pressestelle habe nach der Hochzeitsreise ­ vom ehemaligen Ministerpräsidenten oder seiner Frau (15/11a) - eine Auswahl von acht Bildern bekommen (15/10a-b). Die Fotos habe die Pressestelle an dpa weitergegeben, wo davon Abzüge gemacht und diese Abzüge weiter verbreitet worden seien. Die acht Bilder, unter denen sich das Foto der Eheleute Glogowski mit der TUI-Fahne befunden habe, seien offensichtlich schon von diesen selbst ausgewählt worden (15/10b, 11a). Nach seiner Erinnerung habe eine Zeitung diese Bilder schon vorab erhalten (15/10b, 11a); es habe daher kein Anlass mehr bestanden, diese Fotos zurückzuhalten (15/10b).

Würdigung durch den Ausschuss

Die Aussagen des ehemaligen Ministerpräsidenten Glogowski und des Pressesprechers widersprechen sich zwar in einigen Punkten. Es kann allerdings offengelassen werden, wie und in welcher Form ­ als Fotos oder als unentwickelter Film - die Fotos tatsächlich an die Pressestelle gelangt sind. Der Ausschuss ist der Frage nachgegangen, ob ein Zusammenhang des Fotos, auf dem die TUI-Fahne zu sehen ist, und der Hochzeitsreise besteht, und dadurch eine Vergünstigung oder ein geldwerter Vorteil beim ehemaligen Ministerpräsidenten entstanden ist. Die Beweisaufnahme hat zweifelsfrei ergeben, dass die Reise nicht durch Vergünstigungen unterstützt worden ist noch mit einem geldwerten Vorteil verbunden war. Damit steht für den Ausschuss fest, dass das Foto nicht mit der Absicht an die Öffentlichkeit gegeben wurde, um der TUI - als Gegenleistung - Vorteile durch Werbung zu verschaffen.

Abweichende Würdigung der Fraktion der CDU und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Die wiederholten Aussagen Glogowskis, er habe das in Rede stehende Bild der Eheleute Glogowski mit der TUI-Flagge nicht ausgewählt, stehen im klaren Widerspruch zur Aussage des Zeugen Benke, er habe nach der Hochzeitsreise vom ehemaligen Ministerpräsidenten oder seiner Frau eine Auswahl von 8 Bildern, darunter auch das TUI-Foto, erhalten.

Auch wenn sich demnach nicht eindeutig feststellen lässt, ob der ehemalige Ministerpräsident Glogowski tatsächlich an der Auswahl der Fotos mitgewirkt hat, sprechen die Umstände, wie das Foto zustande gekommen ist, und insbesondere das Motiv des Fotos eindeutig dafür, dass das Foto nicht nur als bloße Urlaubserinnerung gedacht, sondern zur Veröffentlichung bestimmt war. Hierfür spricht insbesondere, dass das Ehepaar Glogowski eine TUI-Flagge ihres Urlaubsveranstalters gespannt in den Händen hält, um den TUI-Wimpel zu präsentieren. Der damit eindeutig positive werbliche Charakter des Fotos für das TUI-Unternehmen konnte durch eine Veröffentlichung des Fotos in zahlreichen niedersächsischen Zeitungen als Werbeeffekt für das Unternehmen TUI verwirklicht werden.

II.3.c) Reise nach Kairo zur Aufführung der Oper „Aida" „inwieweit die Reise des ehemaligen Ministerpräsidenten Glogowski zur Aufführung der Oper „Aida" bei Kairo durch Vergünstigungen (z. B. geldwerte Vorteile oder Zuwendungen sonstiger Art von Dritten) unterstützt worden ist,"

Die Landesregierung hat in ihrem Bericht vom 18.02.2000 folgendes ausgeführt (S. 7 ff.):

Die Landesregierung macht die Sachverhaltsermittlungen der Sonderermittler H. Herbst und G. Räcker zum Gegenstand dieses Berichts: „Die Fa. TUI unterhält als Reiseunternehmen vielfältige Verbindungen und Engagements in Ägypten. In diesem Zusammenhang war von der Spitze der Preussag AG, der Eignerin von TUI, und dem Vorstand der TUI beabsichtigt, im Oktober 1999 Gespräche in Kairo zu führen.

Herr Dr. Frenzel - der Vorstandsvorsitzende der Preussag AG - hat den damaligen Ministerpräsidenten Glogowski gebeten, ihn bei diesen Gesprächen zu begleiten. Herr Glogowski hat sich dazu nur in der Lage gesehen, wenn er eine offizielle Einladung des ägyptischen Tourismusministers erhalte. Offenbar auf

Veranlassung der TUI haben dann Ministerpräsident Glogowski und seine Frau unter dem 21.09.1999 ein Einladungsschreiben erhalten, das diesem Bericht als Anlage in Fotokopie beigefügt ist.

Die Einzelheiten sind dann von der Sekretärin im Büro des Ministerpräsidenten, Frau Monika Weickum, geregelt worden. Bei der Klärung von Zweifelsfragen hat sie sich nicht an den damaligen Leiter des Persönlichen Büros - Herrn Römisch -, sondern an Herrn Matthias Wehrmeyer, den früheren Leiter des Persönlichen Büros und damaligen Abteilungsleiter 2 gewandt. Herr Römisch hat von der beabsichtigten Reise nur am Rande und auch nur bruchstückhaft Kenntnis erhalten. Das Haushaltsreferat - 208 - ist von der Reise nicht informiert worden. Das für Wirtschaftskontakte zuständige Referat - 107 - der Staatskanzlei ist nicht eingeschaltet worden. Rückfragen aus dem Referat sind mit dem Hinweis beschieden worden, es handele sich um eine private Reise. Eine Dokumentation über das Landesinteresse an der Reise ist nicht vorhanden.

Außer der erwähnten Einladung vom 21.09.1999 sind an schriftlichen Unterlagen nur ein kurzes Schreiben an das Auswärtige Amt in Bonn und eine kurze handschriftliche Notiz des Herrn Wehrmeyer mit Datum 28.09.1999 für die Zeit vor Antritt der Reise vorhanden.

Am 08.10.1999 hat Herr Glogowski seinen geplanten Urlaub auf der Insel Mallorca angetreten, und zwar ohne seine Frau. Am 11.10. hat er diesen Urlaub unterbrochen und ist in Begleitung von zwei Sicherheitsbeamten von Palma nach Hannover geflogen. In Hannover (Ankunft 12.40 h) ist er in ein Flugzeug des Reiseunternehmens TUI umgestiegen. Diese Maschine sollte Herrn Dr. Frenzel - den Vorsitzenden des Vorstandes der Preussag AG - und Herrn Dr. Corsten - den Vorsitzenden des Vorstandes der TUI - nach Kairo fliegen.

Bei dieser Gelegenheit ist Herr Glogowski mit seiner Ehefrau zusammengetroffen. Beide sind gemeinsam in dem Flugzeug der TUI nach Kairo geflogen, um der Einladung des ägyptischen Tourismusministers nachzukommen.

Nach der Ankunft in Kairo (ca. 17.20 h) hat noch am Abend ein Gespräch bei dem Tourismusminister stattgefunden - es ging dabei um Visafragen und um Hotelinvestitionen der TUI in Kairo und Hurghada. Das Gespräch ist inhaltlich im Einzelnen von den Herren Dr. Frenzel und Dr. Corsten geführt worden. Der damalige Ministerpräsident Glogowski hat sie dabei begleitet. Am 12.10. haben während des Tages Gespräche mit ägyptischen Touristikunternehmen über Einzelprojekte stattgefunden; auch an diesen Gesprächen hat Herr Glogowski teilgenommen.

Am Abend des 12.10. hat er dann gemeinsam mit seiner Ehefrau - wie in der Einladung vorgesehen - die Opernaufführung „Aida" am Fuße der Pyramiden von Giza besucht. Am Morgen des 13.10. ist mit der Maschine der TUI der Rückflug von Kairo nach München erfolgt. In München sind Herr Glogowski und seine Ehefrau mit zwei Sicherheitsbeamten in eine Maschine der Span Air umgestiegen und nach Palma/Mallorca geflogen. Auf Mallorca hat das Ehepaar Glogowski noch bis zum 18.10. gemeinsam Urlaub gemacht.

Mit Schreiben vom 21.10.1999 hat sich Ministerpräsident Glogowski beim ägyptischen Innenminister für die hervorragenden Sicherheitsvorkehrungen bedankt.

In diesem Brief heißt es: