Aufsichtsrat der Bremer Landesbank, Kreditanstalt Oldenburg - Girozentrale BLB

Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 13.08.1991 zugelassen, dass der damalige Minister Glogowski für die Amtszeit bis zum 20.06.1995 dem Aufsichtsrat der BLB angehört. Nach einem weiteren Zulassungsbeschluss der Landesregierung vom 16.07.1996 für die Amtszeit bis zum 30.06.1999 hat Herr Glogowski sein Mandat im November 1996 niedergelegt. Bei dieser Mitgliedschaft handelte es sich nicht um Mandat im Zusammenhang mit der Zugehörigkeit von Herrn Glogowski zur Landesregierung.

Über Einnahmen und sonstige materielle Vergünstigungen liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.

Aufsichtsrat der Braunschweiger Kohlebergwerke (BKB)

Mit Schreiben vom 19.02.1993 hat der damalige Innenminister Glogowski mitgeteilt, dass die Industriegewerkschaft Bergbau und Energie beabsichtige, ihn in den Aufsichtsrat der BKB zu entsenden, und darum gebeten, die gemäß Art. 25 Abs. 3 VNV erforderliche Ausnahmegenehmigung der Landesregierung zu erteilen. Diese ist mit Beschluss vom 23.02.1993 erfolgt. Herr Glogowski hat dieses Mandat nicht im Zusammenhang mit seiner Zugehörigkeit zur Landesregierung erlangt.

Über Einnahmen und sonstige materielle Vergünstigungen liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.

Weitere Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und Beiräten

Auf Grund eines Schreibens des damalige Innenministers Glogowski vom 4.12.1990 hat die Landesregierung mit Beschluss vom 5.03.1991 im Wege der Ausnahme von Artikel 25 Abs. 3 VNV zugelassen, dass dieser den Aufsichtsräten der Stadtwerke Braunschweig GmbH und deren Tochtergesellschaften Braunschweiger VersorgungsAG und Braunschweiger VerkehrsAG, in Ausübung dieser Mandate dem Beirat der Ferngas Salzgitter GmbH sowie auf Grund der Beteiligung der Braunschweiger VersorgungsAG dem Aufsichtsrat der Niedersächsischen Verfrachtungs-GmbH angehört. Herr Glogowski gehörte diesen Aufsichtsräten und dem genannten Beirat als Vertreter des Rats der Stadt Braunschweig an.

Über Einnahmen und sonstige materielle Vergünstigungen liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.

Andere Ehrenämter und vergleichbare Funktionen

Neben den im Handbuch des Niedersächsischen Landtages wiedergegebenen Tätigkeiten und Funktionen sind hier weiter bekannt:

- Vorsitzender des Vorstandes der Stiftung der Nord/LB und der Öffentlichen Versicherung Braunschweig,

- Mitgliedschaft im Vorstand der Stiftung Sport und Kultur für Braunschweig als im ehemaligen Land Braunschweig ansässige und von der NORD/LB und der Volkswagen AG vorab berufene Persönlichkeit,

- Vorsitzender des Vorstandes der Erich-Mundstock-Stiftung in Vechelde-Wedtlenstedt.

Ob für die Tätigkeit in den Vorständen der Stiftungen Vergütungen oder Aufwandsentschädigungen gezahlt werden, ist der Landesregierung nicht bekannt.

3. Mögliche materielle Vergünstigungen für Ministerpräsident a.D. Glogowski aus der verzögerten Abführung von Aufsichtsratsvergütungen an die Niedersächsische Landeskasse

Es wird noch zu prüfen sein, ob der damalige Ministerpräsident möglicherweise dadurch materielle Vergünstigungen erlangt hat, dass er Abschläge auf zugeflossene Aufsichtsratsvergütungen zeitlich verzögert an die Landeskasse abgeführt hat.

Die Landesregierung hat dazu folgende Erkenntnisse:

Für die Abrechnungen der gemäß § 5 Abs. 3 des Ministergesetzes an das Land abzuführenden Vergütungen für die Kalenderjahre 1998 und 1999 waren diejenigen Aufsichtsratsvergütungen in Betracht zu ziehen, die in diesen beiden Jahren tatsächlich Herrn Glogowski zugeflossen sind. Nach der für die Abrechnung von Aufsichtsratsvergütungen auf der Grundlage des Ministergesetzes heranzuziehenden „Zuflusstheorie" ist es nicht entscheidend, für welches Geschäftsjahr die Vergütungen gezahlt wurden, sondern welche Beträge dem Vergütungsempfänger im jeweiligen Kalenderjahr tatsächlich zugeflossen sind (vgl. insoweit die Kommentierung von Kümmel zum Nds. Beamtengesetz zu § 75 a Erl. 9 und § 75 d Erl 4).

Dies waren Aufsichtsratsvergütungen für die Geschäftsjahre 1997 und 1998, da die VW AG die Vergütungen für 1997 nachträglich in 1998 und die Vergütungen für 1998 in 1999 an Herrn Glogowski geleistet hat. Die NORD/LB hat die Jahresvergütung für 1998 im Dezember 1998 und die Jahresvergütung für 1999 im Dezember 1999 gezahlt. Die Jahresvergütung 1998 der PreussenElektra wurde im Dezember 1998 und diejenige für 1999 im Dezember 1999 geleistet. Im Einzelnen hat Herr Glogowski erhalten:

IV. von der EXPO 2000 GmbH sind keine Vergütungen gezahlt worden.

Für den Zeitpunkt der Ablieferung von Vergütungen hat die Vorprüfungsstelle des ehemaligen Landesverwaltungsamtes die obersten Landesbehörden mit Schreiben vom 27.06.1995 darauf hingewiesen, dass sie im Hinblick auf die Finanzlage des Landes und unter besonderer Beachtung des § 34 der Landeshaushaltsordnung (Erhebung von Einnahmen) eine rechtzeitige Erhebung der Einnahmen aus Nebentätigkeiten für erforderlich halte. Es solle daher u. a. darauf hingewirkt werden, dass bei Überschreiten der Höchstgrenzen nach § 75 a NBG bzw. § 5 Abs. 3 Ministergesetz bereits vor Ablauf des Jahres Abschläge geleistet werden. Die Niedersächsische Staatskanzlei hat sich in einem Schreiben vom 06.09.1995 mit diesem Verfahren grundsätzlich einverstanden erklärt.

Auch die übrigen obersten Landesbehörden haben sich dem angeschlossen, wie aus einem Schreiben der Vorprüfungsstelle vom 07.11.1995 hervorgeht.

Danach erfolgte im Innenministerium im Frühjahr 1998 die Abrechnung der Aufsichtsratvergütung für das Geschäftsjahr 1996, die im Kalenderjahr 1997 geflossen ist.

Grundlage hierzu waren die nach mündlicher Anfrage seitens des Personalreferats erteilten Angaben aus dem Vorzimmer des Ministers. Die Höhe der Aufsichtsratsvergütung der VW AG war dem Personalreferat nicht bekannt, insbesondere auch nicht die Überlassung eines VW Golf Cabriolets. Zur Arbeitserleichterung wurde eine Bearbeitungsgrundlage aus der Staatskanzlei mit beigezogen, da mit dem Staatssekretär und dem Leiter der Referatsgruppe L abgestimmt war, dass das Abrechnungsverfahren entsprechend der Handhabung beim damaligen Ministerpräsidenten Schröder erfolgen sollte.

Die Abrechnung gliederte sich in ein Anschreiben an den Minister persönlich sowie drei Anlagen. Diese wurden als Originalentwurf in die Unterakte „Aufsichtsratsvergütung Glogowski" abgeheftet. Nach der Erinnerung der damals zuständigen Sachbearbeitung wurde lediglich mündlich gegenüber der Sekretärin des Ministers, Frau Monika Weickum, auf die bestehende Rechtslage nach dem Ministergesetz und die grundsätzliche Verfahrensweise bei Aufsichtsratsvergütungen (Zahlung von Abschlägen) hingewiesen.

Auf Grund einer telefonischen Nachfrage aus dem Vorzimmer des damaligen Ministers Glogowski wurden Ablichtungen des Ministergesetzes und des Schreibens der Vorprüfungsstelle zur Erläuterung nachgereicht.

Im Laufe des Jahres 1998 erfolgte eine zweimalige telefonische Erinnerung an das Vorzimmer bezüglich der Zahlung von Abschlägen für das Geschäftsjahr 1997. Bis zum Wechsel von Herrn Glogowski in die Staatskanzlei sind dort keine Abschläge gezahlt worden. Die Abrechnung über die im Kalenderjahr 1998 zugeflossenen Aufsichtsratsvergütungen für 1997 erfolgte erst in der Staatskanzlei mit Schreiben vom 22.07.1999. Die Sekretärin des damaligen Ministerpräsidenten, Frau Weickum, hat gegenüber dem Sonderermittler H. Herbst angegeben, dass sie von der Pflicht zur Zahlung von Abschlägen