Empfangsmöglichkeiten des Dritten Fernsehprogramms des Norddeutschen Rundfunks

Nutzer einer Fernseh-Satellitenschüssel beklagen, dass es zur Zeit nicht möglich ist, das Norddeutsche Fernsehen N3 ab 19.30 Uhr werktags uns sonntags ab 19.45 Uhr über Satellitenschüssel zu empfangen.

Dagegen ist das Nordmagazin aus Mecklenburg-Vorpommern über Satellit zu empfangen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Müssen nicht alle in den Staatsvertragsländern durchgeführten Länderprogramme bei einer zeitgleichen Auseinanderschaltung terrestrisch bzw. über die Kabelnetze und über Satellit auch in den 4 Staatsvertragsländern mit ihren für sie eigens produzierten Landesprogrammen empfangen werden können?

2. Wie sieht die Empfangsmöglichkeit in der Bundesrepublik bei den anderen öffentlich-rechtlichen Anstalten aus?

3. Welche Initiativen hat die Landesregierung in der Vergangenheit ergriffen, um zu einer einheitlichen Empfangsmöglichkeit des N3-Programms in allen 4 Staatsvertragsländern zu kommen?

4. Welche politischen Möglichkeiten bestehen, um dem NDR zusätzliche Kapazitäten für den Satelliten-Empfang des N3-Programms für Niedersachsen zu verschaffen?

5. Wenn ja, welcher Zeitplan ist mit welchem technischen Aufwand vorgesehen?

Die in den Staatsvertragsländern des Norddeutschen Rundfunks veranstalteten Landesprogramme werden zeitgleich innerhalb des 3. Fernsehprogramms N3 verbreitet. Bei der terrestrischen Verbreitung werden dafür die Sender ländergerecht auseinandergeschaltet, sodass in jedem Staatsvertragsland das jeweils „richtige" Landesprogramm zu empfangen ist. Die Deutsche Telekom befolgt bei der Weiterverbreitung in den von ihr betriebenen Kabelanlagen dieses Prinzip und speist das 3. Fernsehprogramm N3 mit dem jeweils „landesrichtigen" Landesprogramm ein. Soweit in Grenzgebieten mehrere Landespro gramme terrestrisch empfangen werden können, werden in der Regel - gegebenenfalls zeitpartagiert zusammen mit anderen Programmen - auch die ortsüblich empfangbaren Landesprogramme der benachbarten Länder von der Deutschen Telekom in den von ihr betriebenen Kabelanlagen weiterverbreitet.

Das 3. Fernsehprogramm N3 wird allerdings nicht nur terrestrisch und über Kabel, sondern auch über einen direkt empfangbaren ASTRA-Satelliten ausgestrahlt. Leider ist es technisch nicht möglich, das über Satellit ausgestrahlte Programm „auseinander zu schalten" und parallel vier unterschiedliche, in den Staatsvertragsländern direkt empfangbare Landesprogramme auszustrahlen.

Bei der Frage, welches Landesprogramm über Satellit ausgestrahlt wird, hat sich der Norddeutsche Rundfunk Anfang der 90er Jahre für das Landesprogramm von Mecklenburg-Vorpommern entschieden, weil der Satellitendirektempfang in diesem Bundesland eine bedeutend größere Rolle spielt als in den „alten" Bundesländern mit gut ausgebauten Kabelnetzen.

In die Kabelnetze in Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein wird, soweit sie von der Deutschen Telekom betrieben werden, das jeweils terrestrisch zu empfangende

3. Fernsehprogramm N3 eingespeist, sodass auch die Kabelhaushalte in diesen Ländern, wie oben beschrieben, mit dem „richtigen" Landesprogramm versorgt werden. Außerdem werden am Vormittag des folgenden Tages alle Landesprogramme nacheinander im

3. Fernsehprogramm N3 ausgestrahlt und können damit auch über den direkt empfangbaren ASTRA-Satelliten gesehen werden.

Zu 2: Die beschriebenen technischen Rahmenbedingungen treffen für andere Landesrundfunkanstalten, die - als Mehrländeranstalt wie MDR und SWR - mehrere Landesprogramme verbreiten, ebenso zu wie für den WDR, der parallel unterschiedliche regionale Angebote ausstrahlt.

Zu 3: Die Niedersächsische Landesregierung ist zusammen mit den Regierungen der drei anderen Staatsvertragsländer, dem Norddeutschen Rundfunk und den Landesmedienanstalten in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein im Gespräch darüber, wie dieses Problem gelöst werden kann.

Eine Lösung, wonach das 3. Fernsehprogramm N3 in herkömmlicher (analoger) Technik insgesamt viermal mit jeweils dem einzelnen Landesprogramm über Satellit verbreitet würde, erforderte insgesamt vier Satellitenkanäle. Unabhängig davon, dass entsprechend viele freie Satellitenkanäle nicht zur Verfügung stehen, wären die für deren Anmietung aufzuwendenden Kosten mit den Grundsätzen möglichst sparsamer und wirtschaftlicher Verwendung der dem Norddeutschen Rundfunk zufließenden Rundfunkgebühren nicht in Übereinstimmung zu bringen.

Zu 4: Die Anmietung zusätzlicher Satellitenkapazitäten würde erhebliche Kosten verursachen.

Eine - befriedigende - Lösung des Problems wird es wohl erst mit dem Übergang von der herkömmlichen analogen zur digitalen Verbreitung von Fernsehprogrammen geben können. Der am 01.04. dieses Jahres in Kraft getretene Vierte Rundfunkänderungsstaatsvertrag enthält eine Regelung, wonach der ARD zwei garantierte Kanäle (Must-carry) im Kabelnetz zur Verfügung stehen. Darin finden insgesamt 15 digital verbreitete Fernsehprogramme Platz. Diese auf den ersten Blick großzügig erscheinende Kapazität wird allerdings bereits durch die Programme aufgebraucht, die zurzeit - auch über Satellit - verbreitet werden.

Zusätzliche Kapazität für die Verbreitung Dritter Fernsehprogramme mit unterschiedlichen Landes- oder Regionalprogrammen steht dort - entsprechendes gilt für die Zuführung zum Satellit - nicht zur Verfügung. In den Verhandlungen über den Abschluss des

Vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrages war eine andere Aufteilung zugunsten der öffentlich-rechtlichen Anstalten nicht mehrheitsfähig.

Der Norddeutsche Rundfunk selbst hat Überlegungen entwickelt, wie auch mit diesen knappen Ressourcen alle Landesprogramme verbreitet werden können. Sie reichen von der Nutzung eines für regionale und lokale Angebote reservierten Kabelkanals bis zu technischen Möglichkeiten, weitere Programme im digitalen Datenstrom „unterzubringen". In diese Überlegungen werden sowohl die Landesregierungen als auch die Landesmedienanstalten der vier Staatsvertragsländer einbezogen.

Zu 5: Prognosen, wann mit einer - endgültigen - Lösung zu rechnen ist, lassen sich naturgemäß nur schwer aufstellen, so lange nicht darüber entschieden ist, wie der Engpass beseitigt werden kann. Zurzeit werden Überlegungen für eine Zwischenlösung erarbeitet, wonach zumindest die Landesprogramme für Niedersachsen und Schleswig-Holstein zeitpartagiert mit anderen ARD-Angeboten (EinsExtra bzw. EinsFestival) ausgestrahlt werden könnten.