Netzwerk Gesundheitsfördernder Schulen

Das Niedersächsische Kultusministerium, das NLI, die Universität Lüneburg und die Landesvereinigung für Gesundheit Niedersachsen e.V. sind in Niedersachsen Träger eines Netzwerkes, das den niedersächsischen Beitrag im Gemeinschaftsprojekt der Europäischen Union, der Weltgesundheitsorganisation und des Europarates „Europäisches Netzwerk Gesundheitsfördernde Schulen" darstellt. In Modellversuchen der BundLänder-Kommission (Netzwerk Gesundheitsfördernde Schulen, 1993 bis 1997) und OPUS - Offenes Partizipationsnetz und Schulgesundheit - Gesundheitsförderung durch vernetztes Lernen, 1997-Mai 2000), an denen zuletzt 35 niedersächsischen Schulen aller Schulformen beteiligt waren, wurden Konzepte zur gesundheitsfördernden Schule entwickelt, umgesetzt und der Know-how-Transfer vorangetrieben. Auf regionaler Ebene fanden regelmäßig Erfahrungsaustausche und der fachlichen Qualifizierung dienende Treffen der Schulen statt.

5. Weitere Maßnahmen Angeregt von der Kontaktgruppe „Netzwerk Gesundheitsförderung für Lehrkräfte" entsteht gegenwärtig in Zusammenarbeit von NLI und der Landesvereinigung für Gesundheit Niedersachsen e.V. - Praxisbüro gesunde Schule - ein Reader, der Lehrkräften Orientierungsmöglichkeiten zur Auseinandersetzung mit dem Problem geben und Anregungen für die Praxis sowie Literaturangaben und Bezugsquellen enthalten wird.

Auch im Rahmen der Lehrerfortbildung sind verstärkt Angebote für den Bereich der Lehrergesundheit entwickelt worden, die im Lehrerfortbildungsprogramm des NLI ihren Niederschlag gefunden haben.

Dies vorausgeschickt, beantwortet die Landesregierung die Fragen wie folgt:

Zu I. Nr.1:

a) Der Krankenstand an den Schulen ist bisher nicht statistisch erhoben worden. Angaben zum Durchschnitt sind daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Die Landesregierung beabsichtigt jedoch, den Krankenstand der Lehrkräfte aller Schulformen im Rahmen einer repräsentativen Stichprobe im Schuljahr 2000/2001 zu ermitteln.

Umfassende Daten erhebt die Landesregierung im Rahmen des Vertretungskonzepts des Schulversuches Verlässliche Grundschule. Im Schuljahr 2000/2001 werden bereits bei ca. 600 Grundschulen Zeitpunkt und Grund des Ausfalls ausgewertet. Bei Umwandlung aller 1872 Grundschulen in Verlässliche Grundschulen sind dann bis zum Ende der Legislaturperiode für rund die Hälfte aller Schulen in Niedersachsen Aussagen zum Krankenstand möglich.

b) In der Schulbehörde „Niedersächsisches Kultusministerium" lag der durchschnittliche Krankenstand im Jahr 1998 bei durchschnittlich 14,7 Fehltagen pro Beschäftigtem sowie im Jahre 1999 bei 13,6 Fehltagen.

Der Krankenstand in den Schulabteilungen der Bezirksregierungen wurde in den Jahren 1998 und 1999 nicht gesondert ausgewiesen. Angaben über die Art der Erkrankungen können nicht gemacht werden, da diese in den Krankmeldungen nicht ausgewiesen werden.

Die Daten über die Lehrkräfte, die wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt worden sind, werden vom Niedersächsischen Landesamt für Statistik erst seit dem Jahr 1993 erhoben, sodass diesbezügliche Aussagen erst ab diesem Zeitpunkt bis zum Jahre 1998 gemacht werden können. Das Zahlenmaterial für 1999 liegt zurzeit noch nicht vor.

Zu II. Nr. 1:

In dem o. a. Erhebungszeitraum von 1993 bis 1998 sind 3 639 Lehrkräfte wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt worden.

Zu II. Nr. 2:

Die folgende Tabelle zeigt die Anzahl der wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzten Lehrkräfte und deren Aufteilung auf die einzelnen Altersgruppen.

Fazit: Das Durchschnittsalter der wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzten Beamtinnen und Beamten hat sich im Berichtszeitraum um 3,1 Jahre erhöht.

Zu II. Nr. Zu II. Nr. 4:

Der Anteil der Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit bei den übrigen Landesbediensteten betrug gemessen an der Gesamtzahl der pensionierten Landesbediensteten für die Jahre:

Der im Verhältnis zu den Lehrkräften geringere Anteil von Versetzungen in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit ist auch mit dem breiteren Verwendungsspektrum der übrigen Landesbediensteten zu erklären, da nach § 54 Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) von der Versetzung in den Ruhestand abgesehen werden soll, wenn ein anderes Amt derselben oder einer anderen Laufbahn übertragen werden kann. Bedingt durch die spezifische Ausbildung der Lehrkräfte ist das, anders als bei anderen Landesbediensteten, nur bedingt möglich.

Zu II. Nr. 5: Zahlenmaterial, das Auskunft über die Gründe geben könnte, die zu einer Versetzung der Lehrkräfte in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit geführt haben, liegen der Niedersächsischen Landesregierung zurzeit noch nicht vor. Das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung ist jedoch mit Erlass des Niedersächsischen Finanzministeriums vom 14.09.1999 aufgefordert worden, u. a. die Ursachen für die vorzeitigen Versetzungen in den Ruhestand differenziert nach Dienstunfall und Dienstunfähigkeit zu erfassen.

Zu II. Nr. 6:

Die Ist-Ausgaben an Versorgungsbezügen aller wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzten Lehrkräfte betragen für den Referenzmonat Februar 2000 insgesamt 20 893 309 DM.

Die für diesen Personenkreis vom Land aufzubringenden jährlichen Beihilfeaufwendungen lassen sich nicht ermitteln, weil das landeszentrale automatisierte Beihilfeverfahren die für eine entsprechende Auswertung notwendigen Auswahlkriterien nicht berücksichtigt. Eine manuelle Auswertung der Beihilfefälle des vorbezeichneten Personenkreises wäre wegen des dafür erforderlichen Aufwandes u. a. vor dem Hintergrund der erheblichen Arbeitsbelastung nicht vertretbar.