Führung von Sparkassenkonten der Finanzämter

Bislang verbleiben Einzahlungen von Steuerbürgern häufig mehrere Tage auf den Finanzamtskonten bei den Sparkassen, bevor sie an die Landeshauptkasse weitergeleitet werden. Da für den großen Teil dieser Konten eine kosten- und zinsfreie Kontoführung vereinbart ist, entgehen dem Land Zinserträge in Millionenhöhe.

Die Guthabenbestände der Finanzkassen auf Postbank- und LZB-Girokonten werden demgegenüber bereits seit längerer Zeit banktäglich durch diese Kreditinstitute selbständig an die Landeshauptkasse abgeführt (automatische Guthabenzusammenführung).

Für die Sparkassenkonten der Finanzkassen konnte in der Vergangenheit ein entsprechendes Verfahren nicht angeboten werden, weil die einzelnen Sparkassen selbständige Kreditinstitute sind und eine institutübergreifende Guthabenzusammenführung nicht möglich war. Nachdem nunmehr die technischen Voraussetzungen hierfür geschaffen worden sind, bedarf es nur noch der Zustimmung der jeweiligen Sparkasse.

Vor diesem Hintergrund hat die Oberfinanzdirektion Hannover die Finanzämter in Niedersachsen mit Schreiben vom 23.12.1999 aufgefordert, mit den örtlichen Sparkassen über eine automatische Guthabenzusammenführung zu verhandeln. Soweit die örtlichen Sparkassen unter diesen geänderten Bedingungen künftig Kontoführungsgebühren erheben würden, sollte alternativ eine angemessene Verzinsung der öffentlichen Guthaben angestrebt werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Sparkassen in Niedersachsen haben sich zu einer automatischen Guthabenzusammenführung bereit erklärt?

2. Wie viele Sparkassen verlangen hierfür Kontoführungs- oder sonstige Gebühren, und welche durchschnittliche Verzinsung der öffentlichen Guthaben konnte von den Finanzämtern im Gegenzug erwirkt werden?

3. Ggf. welche Sparkassen haben ihre Zustimmung zu einer automatischen Guthabenzusammenführung verweigert?

4. Wie verhält sich die Nord/LB zum Ansinnen einer automatischen Guthabenzusammenführung, und ggf. welche Gebühren will sie dem Land hierfür in Rechnung stellen?

5. Welche zusätzlichen Einnahmen erwartet die Landesregierung aus der automatischen Guthabenzusammenführung bzw. der erstmaligen Verzinsung öffentlicher Guthaben auf Sparkassenkonten?

Die Idee, die Guthaben von den Spargirokonten der Finanzkassen banktäglich durch ein automatisiertes Verfahren (Kontenclearing) auf das Nord/LB-Girokonto der Landeshauptkasse abzuliefern, beruht weitgehend auf einem anerkannten und im Dezember 1999 mit einer Prämie belohnten Verbesserungsvorschlag von zwei Bediensteten des Finanzamts Göttingen. Es ist beabsichtigt, ihn zum 01.08. d. J. für die elf Girokonten bei der Nord/LB umzusetzen. Die Verhandlungen über die Bedingungen des institutsübergreifenden Kontenclearingverfahrens für die übrigen Spargirokonten sind noch nicht abgeschlossen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu 1:

Mit Ausnahme der Kreissparkasse Syke, die aus technischen Gründen das Clearingverfahren nicht anbieten kann, haben alle Sparkassen, bei denen die 57 Finanzkassen in Niedersachsen Konten unterhalten, einer automatischen Guthabenzusammenführung grundsätzlich zugestimmt.

Zu 2: Im Falle der automatischen Guthabenzusammenführung würden alle Sparkassen Kontoführungsgebühren erheben. Diese würden zwischen 800 und 5000 DM monatlich betragen.

Die alternativen Angebote der Sparkassen zur Guthabenverzinsung sind sehr differenziert. Eine pauschale Aussage für alle Sparkassen kann nicht getroffen werden.

Acht Sparkassen lehnen eine Verzinsung der Guthabenbestände ab.

Drei Sparkassen würden eine Verzinsung erst ab einem Guthaben von 1 bis 1,5 Mio. DM durchführen, diese Grenze wird von den betroffenen Finanzkassen häufig lediglich an den Hauptzahltagen überschritten.

Die anderen Sparkassen bieten eine Verzinsung zwischen 0,5 und 3 % an, der durchschnittliche Zinssatz liegt bei ca. 1,4 %. Zwölf Sparkassen würden auch bei der Verzinsung der Guthabenbestände Kontoführungsgebühren erheben.

Zu 3: Kreissparkasse Syke aus technischen Gründen.

Zu 4: Siehe Vorspann. Gebührenforderungen seitens der Nord/LB sind derzeit nicht erhoben worden.

Zu 5: Durch die Einführung eines Kontenclearings werden sich die Aufwendungen des Landes bei der Kreditaufnahme verringern. Da die Sparkassen individuelle Kontenvereinbarungen angeboten haben, ist eine genaue Berechnung zur Zeit noch nicht möglich.

Nach den vorliegenden Schätzungen wird sich eine Ersparnis von etwa 2 Mio. DM ergeben.