Die Kostenträgerschaft in der Sozialhilfe zusammenführen

Die Landesregierung wird aufgefordert, im Verbund mit den örtlichen Trägern der Sozialhilfe die gemeinsame Kostenträgerschaft (sog. Quotales System) als Instrument der Kostenteilung in der Sozialhilfe einzuführen.

1. Das Quotale System sollte so rechtzeitig im Konsens gefunden sein, dass es zum 01.01.2001 durch Novellierung des AGBSHG zur Anwendung kommen kann.

2. Beide Sozialhilfeträger bilden ein gemeinsames Gremium zu allen im Rahmen des Quotalen Systems anfallenden grundsätzlichen Fragen der Fachplanung und Kostensteuerung. In dieses Gremium sind auch die Leistungsanbieter und die Leistungsempfänger einzubeziehen. Auf Grundanerkenntnisse des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe sollte nach Prüfung zukünftig verzichtet werden.

3. In das Quotale System ist der restliche Altenplafond zu integrieren.

4. Zu prüfen ist die Bildung von regionalen oder kommunalen Quoten zunächst für eine Übergangszeit.

5. Geregelt werden sollte eine wiederkehrende Möglichkeit der Überprüfung der Höhe und Art der Quote.

6. Zu prüfen ist weiter, ob im Landesamt weitere soziale Landesaufgaben zusammengefasst werden können (z. B. Rechtsaufsicht in Fragen der Sozialhilfe). Antwort der Landesregierung vom 27.06.

Die Landesregierung hat am 06.06.2000 beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundessozialhilfegesetz zur Verbandsanhörung freizugeben, mit dem die auf gesetzlicher Ebene notwendigen Änderungen geschaffen werden sollen, die zur Einführung eines so genannten Quotalen Systems in der Sozialhilfe erforderlich sind.