Unterrichtsausfall an der Grundschule Tripkau, Amt Neuhaus

Seit nunmehr 2 Jahren fällt an der Grundschule in Tripkau krankheitsbedingt im erheblichen und nicht mehr verantwortbarem Maße Unterricht aus. Vonseiten der Bezirksregierung Lüneburg wird die Ansicht vertreten, dass einerseits keine Feuerwehrlehrkräfte zur Verfügung stünden und andererseits aufgrund der großen Entfernung der Grundschule Tripkau jenseits der Elbe im Amt Neuhaus kaum Lehrkräfte dazu zu bewegen seien, dort zu unterrichten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Maßnahmen wurden seitens der Bezirksregierung und auch des Schulleiters in der Vergangenheit getroffen, um den Unterrichtsausfall an der Grundschule Tripkau zu beseitigen?

2. Welche Kooperationen haben mit dem benachbarten Bundesland Mecklenburg-Vorpommern stattgefunden, um diese schwierige Schulsituation zu lösen?

3. Was wird die Landesregierung künftig unternehmen, um hier beispielsweise über ein flexibleres Arbeitszeitmodell die Situation an der Grundschule Tripkau zu entschärfen und sie so langfristig in ihrem Bestand zu sichern?

4. Welches Gesamtkonzept für die schulische Entwicklung auch hinsichtlich weiterführender Schulen verfolgt die Landesregierung im Amt Neuhaus?

5. Könnte hier der Bau der Brücke Neu Darchau die Gesamtsituation im ostwärtigen Teil des Landkreises Lüneburg entschärfen?

Bei der Grundschule Tripkau handelt es sich um eine kleine Schule mit einer kombinierten Klasse in Jahrgang 1 und 2 und jeweils einer Klasse im 3. bzw. 4. Jahrgang. Wegen des erheblichen Rückgangs der Schülerzahlen war erstmals zum 01.08.1999 eine Zusammenlegung des 1. und 2. Jahrgangs zu einer Lerngruppe erforderlich. Insgesamt besuchen derzeit 54 Kinder die Grundschule Tripkau.

Es hat an dieser Grundschule wie an anderen Schulen auch kurzfristige krankheitsbedingte Ausfälle gegeben. Nach dem Bericht der Bezirksregierung Lüneburg wurde eine längere Erkrankung einer Lehrkraft im Jahr 1999 durch den Einsatz einer Feuerwehrlehrkraft aufgefangen. Im Januar und Februar 2000 fiel zunächst eine Lehrerin und danach der Schulleiter durch Krankheit aus. Dieser Ausfall wurde durch die Zusammenlegung von Lerngruppen, Streichung von Randstunden und vorübergehend erteilte Mehrstunden des Schulleiters sowie eine kurzzeitig von der Grundschule Neuhaus abgeordnete Lehrerin aufgefangen. Inzwischen sind alle Lehrkräfte an der Grundschule Tripkau wieder dienstfähig.

Die statistische Unterrichtsversorgung zum Stichtag 09.02.2000 beträgt an der Schule 102,7 %. In der Grundschule sind drei Lehrkräfte mit insgesamt 76 Lehrer-Ist-Stunden eingesetzt. Demgegenüber stehen laut Erlass des MK vom 28.02.1995 „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemein bildenden Schulen" 74 Lehrer-SollStunden. Die durchschnittliche Unterrichtsversorgung der Grundschulen im Landkreis Lüneburg beträgt 97,8 %. Damit ist die Grundschule Tripkau gut versorgt.

Während die Grundversorgung gesichert ist, treten in der Grundschule Tripkau Probleme auf, wenn eine der drei Lehrkräfte ausfällt. Die geografische Lage jenseits der Elbe schränkt die Möglichkeiten der kurzfristigen Abordnung von Lehrkräften aus benachbarten Schulen des Landkreises Lüneburg ein. Da es sich häufig um kurzfristige Ausfälle handelt, kommt der Einsatz einer Feuerwehrkraft hierfür nicht in Frage.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:

Zu 1: S. Vorbemerkung

Zu 2: Es gibt keine Kooperation mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern zum Ausgleich der Unterrichtsversorgung.

Zu 3: Für das Schuljahr 2000/2001 ist die Grundversorgung der Grundschule Tripkau gesichert.

Aufgrund der geringen Schülerzahlen wird erneut eine kombinierte Klasse gebildet. Für den Fall der Vertretung wird mit einem abgestuften Plan Vorsorge getroffen. In den beiden Grundschulen im Amt Neuhaus wird eine Vertretungsreserve gebildet. Diese kann von der Grundschule Tripkau abgerufen werden, sobald es zu einem Ausfall einer Lehrkraft von mehr als drei Tagen kommt. Die Planung wurde bereits mit den Schulleitungen der einzelnen Grundschulen abgestimmt. Der Schulelternrat der Grundschule Tripkau wurde bereits über die vorgesehene Regelung informiert.

Zu 4: Gemäß § 26 NSchG ist der Landkreis Lüneburg Träger der Schulentwicklungsplanung im Amt Neuhaus. Der mittel- und langfristige Schulbedarf sowie die Schulstandorte sind insoweit im Zielplan des geltenden Schulentwicklungsplanes des Landkreises Lüneburg ausgewiesen.

Hiernach sollen die Grundschulstandorte Neuhaus und Tripkau langfristig erhalten werden. Auch wenn die im Schulentwicklungsplan angenommene Jahrgangsstärke für die Grundschule Tripkau mittelfristig nicht erreicht werden wird, ist die Fortführung dieser Schule wegen der andernfalls entstehenden wesentlich ungünstigeren Schulwege mit den Vorgaben der VO-SEP vereinbar. Ob sich durch die Einführung der Verlässlichen Grundschule eine andere schulfachliche Beurteilung ergeben wird, muss mit dem Landkreis als Träger der Schulentwicklungsplanung und der Schülerbeförderung sowie mit dem Schulträger zu gegebener Zeit erörtert werden.

Orientierungsstufe, Hauptschule und Realschule sind organisatorisch in der Haupt- und Realschule mit Orientierungsstufe Neuhaus zusammengefasst. Die Beschulung im Gymnasialbereich erfolgt in Dannenberg und Scharnebeck. Darüber hinaus besteht aufgrund von Gastschulverträgen die Möglichkeit, ab Klasse 5 ein Gymnasium in Boitzenburg und Dömitz in Mecklenburg-Vorpommern zu besuchen. Um den Bestand der Orientierungsstufe Neuhaus zu sichern, hat der Kreistag des Landkreises Lüneburg am 10.04. d. J. eine Änderung des Schulentwicklungsplanes beschlossen. Die Wahlmöglichkeit für die Jahrgänge 5 und 6 fällt danach ab dem 01.08.2001 weg, sodass ein Wechsel auf die Gymnasien in Mecklenburg-Vorpommern künftig erst ab Klasse 7 möglich sein wird.

Die je nach § 3 Abs. 1 VO-SEP erforderliche Größe der Schulzweige der Haupt- und Realschule mit Orientierungsstufe Neuhaus ist unter Berücksichtigung der zulässigen Ausnahmen mittel- und langfristig gewährleistet (Orientierungsstufe dreizügig, einzelne Jahrgänge ggf. zweizügig, Hauptschule einzügig, Realschule zweizügig).

Zu 5: Durch den Bau der Brücke Neu Darchau würden sich die Fahrzeiten für die Schülerinnen und Schüler des Sekundarbereichs II verkürzen.