Verhalten des Schulleiters an der Grundschule Artlenburg

Antwort und die Konsequenzen der Landesregierung zur Situation an der Grundschule Artlenburg und dem weiter schwelenden Konflikt zwischen Schulleiter und einer großen Zahl der Elternschaft sind unzureichend. Auf Kosten der Kinder an der Grundschule Artlenburg und deren Zukunftschancen soll weiterhin ein Schulleiter dort unterrichten dürfen und wird dabei noch von befreundeten Dezernenten der Bezirksregierung schulaufsichtlich überprüft. Ohne Konsequenzen darf ein Schulleiter mit Schreiben vom 10.10.1998 an die Eltern der Klasse 2 mit Strafanzeigen drohen, wenn sich Eltern skeptisch über seine Unterrichtsformen äußern.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist ihr bekannt, dass Unterrichtsmethoden des Schulleiters an der Grundschule Artlenburg unter anderem das Aufkleben eines Klebebandes auf den Mund eines überaus intelligenten Kindes umfassen?

2. Ist ihr bekannt, dass das Wasserwirtschaftsamt Lauenburg den in der ersten Anfrage erwähnten Eisübergang über die Elbe zwar freigegeben, aber keineswegs empfohlen hat, da von erheblichen Gefahren nach wie vor auszugehen war?

3. Seit wann ist es pädagogisches Konzept an einer Grundschule, dass Lautlesen eine „Bloßstellung" sein soll und von daher im Unterricht des Schulleiters darauf in der Vergangenheit offenbar eher verzichtet wurde?

4. Ist ihr bekannt, dass die Empfehlungen der Grundschulkinder des Schulleiters sich deutlich unterscheiden von denen der anderen Grundschulkinder in Artlenburg?

5. Wie veränderte sich der Zensurenspiegel beim Übergang von der Grundschule Artlenburg an die Orientierungsstufe Scharnebeck insbesondere bei den Grundschulkindern aus der Klasse des Schulleiters?

Wie bereits in der Antwort auf die erste Kleine Anfrage vom 08.12.1999 (Drs. 14/1424) dargestellt, ist das Unterrichtskonzept des Schulleiters der Grundschule Artlenburg nicht zu beanstanden. Die Prüfung der Elternbeschwerden durch die Schulaufsicht und die Einsichtnahme in den Unterricht durch erfahrene schulfachliche Dezernenten haben ergeben, dass die Schülerinnen und Schüler neben einem gesicherten Sozial- und Arbeitsverhalten einen angemessenen Lernstand zeigen. Es ist eindeutig zurückzuweisen, dass hier „auf Kosten der Kinder... und deren Zukunftschancen" unterrichtet wird. Die zahlreichen Konflikte sind nach Einschätzung der Bezirksregierung dadurch entstanden, dass es dem Schulleiter nicht gelungen ist, die Eltern insgesamt von seinen pädagogischen Intentionen zu überzeugen. Obwohl die Bezirksregierung Lüneburg mehrfach auf Elternbeschwerden hin beratend und vermittelnd tätig wurde, konnten Extrempositionen der unterschiedlichen Beteiligten nicht befriedigend angenähert werden.

Da der Schulleiter gegen den Willen des Schulträgers und der Gesamtkonferenz eingesetzt worden ist, wäre in diesem Fall eine intensivere Unterstützung und Beratung erforderlich gewesen.

Die Bezirksregierung Lüneburg hat im Schuljahr 1999/2000 in mehreren Gesprächen mit dem Schulleiter Maßnahmen mit dem Ziel erarbeitet, die Zusammenarbeit und Einbindung der Beteiligten in das Konzept zu verbessern. Die Prüfung des Konflikts und die Gespräche mit dem Schulleiter erfolgten durch zwei regional zuständige schulfachliche Dezernenten und eine Dezernentin mit der Generalie Grundschule.

Am Ende des Schuljahres sollte geprüft werden, ob diese Maßnahmen erfolgreich sind und/oder welche weiteren Schritte ggf. erforderlich sein würden.

Nachdem Herr Szdun über seinen Rechtsanwalt darum gebeten hatte, ihn zum Ende des Schuljahres von der Aufgabe der Schulleitung an der Grundschule Artlenburg zu entbinden, wurde er von der Bezirksregierung mit Wirkung vom 01.08.2000 an die Heiligengeistschule in Lüneburg versetzt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:

Zu 1: Es handelt sich hier nicht um eine Unterrichtsmethode, sondern um einen Vorfall, der drei Jahre zurückliegt. Nach der Stellungnahme des Schulleiters sollte durch das Zukleben des Mundes einem Schüler, der häufig dazwischenredete, bewusst gemacht werden, wie oft er den Unterricht störte. Er konnte den Klebestreifen jederzeit selbst entfernen.

Den Mund eines Schülers als disziplinarische Maßnahme mit einem Klebestreifen zuzukleben, ist abzulehnen. Die Bezirksregierung Lüneburg hat mit dem Schüler und seinen Eltern ein klärendes Gespräch über diesen Vorfall geführt und dem Schulleiter eindeutig vermittelt, dass derartige Maßnahmen abzulehnen sind.

Zu 2: Es wird im Winter allgemein vor dem Betreten von Gewässern über Rundfunk gewarnt, wenn nach Einschätzung der Behörden die Eisdecke zu dünn ist. Außerdem wird immer allgemein auf mögliche Gefahren hingewiesen. Dass vonseiten des Wasserwirtschaftsamts eine Empfehlung zum Begehen des Eises ausgesprochen wird, ist mir nicht bekannt.

Zu 3: Auch im Unterricht des Schulleiters der Grundschule Artlenburg lesen Schülerinnen und Schüler Texte laut vor der Klasse. Das Lautlesen an sich ist keine Bloßstellung. Es sollte aber gerade im Erstleseunterricht vermieden werden, dass Schülerinnen und Schüler, die Schwierigkeiten im Lesen haben, sich beim Vorlesen eines Textes vor der Klasse blamiert fühlen. Insofern kann Lautlesen im Einzelfall zur Bloßstellung einer Schülerin oder eines Schülers führen. Ein sensibler Umgang mit dem Lautlesen ist in diesen Fällen erforderlich.

Zu 4: Ja.

In diesem Zusammenhang wird auf die Ausführungen zu Frage 5 verwiesen.

Zu 5: Die Leistungen der zehn Artlenburger Grundschulkinder wurden in der Orientierungsstufe schwächer beurteilt. Zum Beispiel erhielten 8 Kinder eine schlechtere Note in Deutsch und 6 eine schlechtere Note in Mathematik. Allerdings wurden auch die Leistungen der Kinder aus den anderen Grundschulen in der Orientierungsstufe schwächer eingestuft. So verschlechterten sich 13 von 39 Schülerinnen und Schülern in Deutsch und 7 in Mathematik. Bei einer Schülerpopulation von insgesamt 49 Kindern aus zwei Klassen sind jedoch Aussagen mit einer statistischen Signifikanz nicht möglich.

Welche Gründe für die schwächeren Zensuren bei den einzelnen Schülerinnen und Schülern eine Rolle spielten, lässt sich nicht feststellen. Gründe für Zensurenveränderungen können z. B. Schwierigkeiten bei der Gewöhnung an die neue Lehrkraft und deren andersartige Unterrichtsmethoden, Schwierigkeiten bei der Gewöhnung an ein weitaus größeres schulisches Umfeld als das bisher gewohnte oder Belastungen durch einen erheblich weiteren Schulweg sein.