Pressemitteilung

12. Abgeordnete Frau Vockert (CDU) Umsetzung des Verkehrsentwicklungsplanes der Gemeinde Loxstedt unter Berücksichtigung des Wesertunnels - insbesondere im Verlauf der L 143

Nach der Eröffnung des Wesertunnels wird die von Dedesdorf kommende und durch die Hauptortschaften der Gemeinde Loxstedt führende L 143 einen wesentlichen Anteil des zusätzlich entstehenden Verkehrs aufnehmen müssen, wodurch sich für zahlreiche Ortschaften in der Gemeinde Loxstedt erhebliche Verkehrsbelastungen ergeben werden. Aus diesem Grunde hat die Gemeinde Loxstedt 1993 einen Verkehrsentwicklungsplan in Auftrag gegeben. Das Ergebnis liegt seit 1996 vor und ist der Landesregierung zugeleitet worden. Aus dem Verkehrsgutachten ergibt sich ein ganzheitlich erstelltes Maßnahmenpaket - eine Kombination aus Vorhaben zur Verkehrslenkung, zur Ortseinganggestaltung sowie dem Bau von Querungshilfen und Licht-Signalanlagen. Hierdurch soll die Attraktivität der L 143 für den Durchgangsverkehr gesenkt und der Verkehr auf die Bundesautobahn (A 27) geleitet werden. Gespräche beim Ministerium über das Verkehrsgutachten und mögliche finanzielle Zuschüsse verliefen bisher ergebnislos. Der Leiter des Straßenbauamtes Stade hält sich nach Aussagen der „Nordsee-Zeitung" vom 02.02.2000 „äußerst bedeckt".

Ich frage die Landesregierung:

1. Teilt sie die Auffassung, dass das Ergebnis des von der Gemeinde Loxstedt erstellten Verkehrsgutachtens eine gute Grundlage dafür ist, die Verkehrsströme über die Autobahn abfließen zu lassen?

2. Teilt sie die Einschätzung, dass es vor Fertigstellung des Wesertunnels sinnvoll ist, entsprechende verkehrspolitische Maßnahmen einzuleiten, um den zu erwartenden Tunnelverkehr gleich von Anfang an nicht durch die Ortschaften der Gemeinde Loxstedt fließen zu lassen?

3. Wann, durch welche Maßnahmen und mit welcher finanziellen Hilfe wird sie dafür Sorge tragen, dass das Verkehrsgutachten für die Gemeinde Loxstedt umgesetzt wird?

13. Abgeordneter Peters (SPD) Gefährden übermotorisierte Eurokutter weiterhin die Existenz niedersächsischer Küstenfischer?

Die Landesregierung wurde in einer Entschließung des Landtages (Drs. 13/1139) aufgefordert, umfangreiche Maßnahmen und Kontrollen durchzuführen, um Raubbau an den Fischbeständen in den Schutzzonen durch übermotorisierte Eurokutter zu unterbinden. Es wurde beschlossen, künftig von allen Reedereien, die Kutter mit stärkeren Motoren betreiben, und in die EU-Liste für

Baumkurrenkutter aufgenommen wurden, eine Umbaubescheinigung des Germanischen Lloyd zu verlangen. Alle Kutter, die über eine höhere Motorenleistung als 221 KW verfügen, sollen entsprechend von der Baumkurrenliste gestrichen werden. Ferner wurde eine Motorenüberprüfung an Motoren mit mehr als 221 KW und ein Umbau bzw. eine Drosselung der Motoren verlangt, der vom Germanischen Lloyd bestätigt werden muss.

Nun war am 29. Mai 2000 in der „Ostfriesen-Zeitung" zu lesen, dass, nachdem sich die Fischbestände etwas erholt haben, „auch die Eurokutter wieder vor der Küste fischen".

Seit Jahren sind sie Fischern, Landesfischereiverband Weser-Ems und Staatlichem Fischereiamt in Bremerhaven ein Dorn im Auge, weil sie sich nicht an die Bedingungen für die Plattfischschutzzone halten. „Mit frisierten Schiffmotoren und überschweren Fanggeschirren fischen sie den hiesigen Kuttern Scholle und Seezunge vor der Nase weg und zerstören dabei noch die Bodenfauna. Weil die Eurokutter bestehende Regelungen unterlaufen, sollen neue Regelungen her. Und die Chancen stehen gut, dass Fischer und Fischereiaufsicht bei der EU-Kommission Gehör finden."

Weiter steht in der Pressemitteilung geschrieben, dass „den Küstenfischern immer wieder Schiffe auffallen, deren hohe Schleppgeschwindigkeit auf höhere Motorenleistungen schließen" lassen. „Jede Menge" dieser schwarzen Schafe haben die Kontrolleure des Staatlichen Fischereiamtes in Bremerhaven in diesem Jahr schon unter die Lupe genommen, sagt dessen Leiter Dr. Wolfgang Hagena.

Ohne Erfolg. „Das ist ein ganz böses Problem. Wir haben den eindeutigen Verdacht, dass die uns übers Ohr hauen."

Nur beweisen konnte das Amt die Übertretungen bisher nicht. „Die Prüfer stellten aber mehrfach ausgeklügelte MotorManipulationen fest, sodass sie bei den Kontrollen tatsächlich nicht mehr als 300 PS hatten. Außerdem macht neue Regeltechnik die Leistungsüberprüfung ohnehin fast völlig unmöglich." „Das sind eben Geschäftsleute, die nicht schauen, was morgen ist", klagt Wilhelm Th. Jacobs, Vorsitzender des Landesfischereiverbandes aus Neuharlingersiel. Dass das überschwere Fanggeschirr den Meeresboden zerpflüge und die Lebensgrundlage der Plattfische zerstöre, sei ihnen egal. „Die Schutzzone verdient praktisch ihren Namen nicht mehr", so Dr. Hagena.

Um das Problem in den Griff zu bekommen, fordert der Landesfischereiverband seit längerem, nicht die Motorenleistung, sondern das Gewicht der Fanggeschirre zu begrenzen. 800 Kilo sollen sie höchstens wiegen dürfen.

Mehr, so haben Erfahrungen gezeigt, lässt sich mit einem 300 PS Motor nicht schleppen.

Jetzt keimt bei Fischereiaufsicht und Fischern die Hoffnung auf, dass ihre Ideen umgesetzt werden. Auf eine Anfrage antwortete der zuständige EU-Kommissar Franz Fischler, er wolle die Vorschläge aus der Region prüfen und sie gegebenenfalls in die Verordnung einarbeiten. Er habe die Kritik mit Interesse aufgenommen.

Die Kommission arbeite zudem an einer europäischen Norm zur Messung der Schiffs-Maschinenleistung, denn darin, so Fischler, bestünden wohl die eigentlichen Meinungsverschiedenheiten, so weit die Pressemeldung.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie beurteilt sie die derzeitige europapolitische und rechtliche Situation für die Küstenfischer in den Schutzzonen vor der niedersächsischen Küste, und teilt sie den Verdacht und die Beschwerden der Fischer und der Fischereiaufsicht?

2. Welche Maßnahmen wurden seit der Entschließung des Landtages (Drs. 13/1139) seitens der Landesregierung unternommen, um z. B. den Fischfang mit den übermotorisierten Eurokuttern in den Plattfischzonen zu unterbinden?

3. Wie viele Verstöße hinsichtlich der Motorenleistung gegen die EU-Verordnung wurden von der Fischereiaufsicht in den Schutzzonen in den letzten Jahren festgestellt, und welche Folgen hatten die Verstöße für das Fischereifahrzeug und den Halter?

14. Abgeordneter Coenen (CDU)

Wann werden wieder Arbeitsgerichtstage in Bersenbrück abgehalten?

Seit dem 1. Januar 1996 sind auf dem Verordnungswege die Gerichtstage in der ersten Instanz der Arbeitsgerichte in Niedersachsen abgeschafft. Gegen die Kritik aus den Reihen von Anwaltschaft und kommunalen Spitzenverbänden ist diese Entscheidung getroffen worden, um eine Verkürzung der Verfahrensdauer in der Arbeitsgerichtsbarkeit zu erlangen und Kosten einzusparen.

Gerade für den Bereich des Altkreises Bersenbrück ist das Argument der Kosteneinsparung nicht durchschlagend.

Die Samtgemeinde Bersenbrück erhob für die Durchführung der Gerichtstage kein Entgelt für die Benutzung des Sitzungsraumes sowie für Sachkosten. Ob sich die Verfahrensdauer von Arbeitsgerichtsverfahren in Niedersachsen durch die Abschaffung der Arbeitsgerichtstage verkürzt hat, entzieht sich meiner Kenntnis.