Tageseinrichtungen

Sprache, in der er erteilt wird, als erste Fremdsprache mindestens ab Klasse 5 gelernt haben, sind die sprachlichen Voraussetzungen hinsichtlich der Lernzeit gleich. Zum Ausgleich eventuell vorhandener unterrichts- oder individuell bedingter unterschiedlicher Sprachvoraussetzungen können die anerkannten Zusatzstunden verwendet werden.

Eine weitergehende Gewährung von Zusatzstunden ist nicht beabsichtigt und erforderlich.

Es bleibt den Schulen allerdings unbenommen, aus den ihnen zur Verfügung stehenden Unterrichtsstunden Förderunterricht in der Fremdsprache einzurichten. Von dieser Möglichkeit machen im Schuljahr 2000/2001 zehn Schulen Gebrauch.

Zu 4: Nach Ziff. 4.4 des Erlasses vom 25.03.1998 „Die Arbeit in der Orientierungsstufe" (SVBl. S. 97) kann zur Vorbereitung von bilingualem Unterricht in den weiterführenden Schulen in der Orientierungsstufe zusätzlicher Fremdsprachenunterricht im wahlfreien Unterricht angeboten werden. Hierbei handelt es sich in der Regel um zweistündige Arbeitsgemeinschaften. Da es sich hierbei noch nicht um bilingualen Unterricht handelt, werden diese Schulen auch nicht gesondert erfasst.

Zu 5: Ich verweise auf die Anlage 1 zu Frage 1.

Zu 6: In Niedersachsen werden drei Kindertagesstätten in Hannover mit fremdsprachlichen pädagogischen Konzepten betrieben: Kindertagesstätte „Die kleinen Gallier", The International Kindergarten und Griechisch-Orthodoxer Kindergarten Hannover.

Ergänzend weise ich darauf hin, dass im Frühjahr 2000 in Wolfsburg, unter Einbeziehung der Stadt Wolfsburg und benachbarter Kindergärten, ausgehend von der dortigen deutschitalienischen Grundschule, erste Planungsgespräche zur Einrichtung eines deutschitalienischen Kindergartens stattgefunden haben.

Zu 7: Ziel der unter Nr. 6 aufgeführten Kindertageseinrichtungen, die überwiegend von Kindern aus binationalen Familien besucht werden, ist die zweisprachige Erziehung schon im frühen Kindesalter, die Entwicklung einer altersgemäßen Kommunikationsfähigkeit in einer zweiten Sprache und die Begegnung mit anderen kulturellen Erfahrungen.

Die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in dem Partnerland ausgebildete Fachkräfte für den Kindergarten und im International Kindergarten eine in Deutschland ausgebildete staatlich anerkannte Erzieherin, eine Mitarbeiterin mit amerikanischem Universitätsabschluss und eine Mitarbeiterin mit einem internationalen, in England erworbenen Montessori-Diplom.

Zu 8: Die steigende Nachfrage nach bilingualem Unterricht hat zu einer kontinuierlichen quantitativen Ausweitung geführt, die sich auch in den nächsten Jahren fortsetzen wird. Die Landesregierung begrüßt und unterstützt diese Entwicklung. Die verstärkte Verankerung bilingualen Unterrichts in der Lehrerausbildung der zweiten Phase (vgl. Antwort zu den Fragen 11 und 12) soll die didaktisch-methodische Konsolidierung und Weiterentwicklung des bilingualen Unterrichts fördern.

Im Anschluss an die im vergangenen Jahr vom Kultusministerium veranstaltete Fachtagung zur Weiterentwicklung des schulischen Fremdsprachenunterrichts prüft die Landesregierung Möglichkeiten, in Ergänzung zu dem Modell institutionalisierter bilingualer Züge flexiblere Formen des bilingualen Lehrens und Lernens einzurichten. Dazu gehört insbesondere eine Lockerung der Koppelung an die erste Fremdsprache und die Möglichkeit des phasen- bzw. epochenweisen Gebrauchs der Fremdsprache als Arbeitssprache im Sachfachun terricht. Eine solche Flexibilisierung könnte auch zur Förderung der Mehrsprachigkeit beitragen.

Zu 9: Nein. Der zusammenfassende Bericht der Kultusministerkonferenz über „Konzepte für den bilingualen Unterricht, Erfahrungsbericht und Vorschläge zur Weiterentwicklung" vom 04.01.1999 enthält auch keine Hinweise auf das Bestehen von Sprachförderzentren für bilingualen Unterricht in anderen Bundesländern.

Zu 10: In Niedersachsen ist der bilinguale Unterricht seit vielen Jahren fester Bestandteil der Lehrerfortbildung. Sie erfolgt durch Beratung einzelner Schulen vor und nach Einführung bilingualen Unterrichts durch die Fachberaterinnen und Fachberater der Bezirksregierungen sowie im Rahmen der zentralen und regionalen Fortbildung.

Die Vernetzung von regionaler und zentraler Fortbildung fördert die Verbindung von fachspezifischer Arbeit für die einzelnen Sachfächer, konzeptioneller Arbeit und fachübergreifendem Erfahrungsaustausch und trägt zur Sicherung landesweiter Qualitätsmaßstäbe bei.

Darüber hinaus werden jährlich in Kooperation mit dem Bristol Education Center Fortbildungsveranstaltungen für bilingualen Unterricht in Großbritannien angeboten, die neben der fachsprachlichen und landeskundlichen Weiterqualifizierung auch der Materialentwicklung und der Einführung in neue Methoden dienen.

Im Bereich der Kindertagesstätten erhalten die in der Antwort zu Frage 6 genannten Einrichtungen das jährlich veröffentlichte Fortbildungsprogramm der Bezirksregierung Hannover.

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Griechisch-Orthodoxen Kindergartens besteht ferner die Möglichkeit, an den Fortbildungsangeboten der Fachberatung für ev. Tageseinrichtungen im Diakonischen Werk teilzunehmen.

Eine Zusammenstellung der zentralen und regionalen Fortbildungsveranstaltungen der Jahre 1998 bis 2000 findet sich in der Anlage 2.

Zu 11 und 12:

Im Rahmen der zweiten Phase der Lehrerausbildung des höheren Dienstes gibt es Initiativen zu bilingualem Unterricht (Englisch) an mehreren Studienseminaren, allerdings mit unterschiedlicher Akzentsetzung, Breitenwirkung und Verbindlichkeit.

In den Studienseminaren Braunschweig und Göttingen wird eine fächerübergreifende Zusatzausbildung für bilingualen Sachfachunterricht angeboten, die durch ein Zertifikat besonders bescheinigt wird. In Göttingen gibt es seit 1998 eine Fachleitung „Englisch/bilingualer Unterricht". Bisher haben 3 Referendarinnen und Referendare an dieser Ausbildung teilgenommen. In Braunschweig gibt es seit 1998 ein fächerübergreifendes Seminar, in dem der Fachleiter für Englisch in Verbindung mit Sachfächern ausbildet. Bislang haben in zwei Ausbildungsgruppen 21 Referendarinnen und Referendare teilgenommen.

An ca. 10 Seminarstandorten fand in der Vergangenheit bilingualer Ausbildungsunterricht unter Betreuung der jeweiligen Fachleiterin bzw. des jeweiligen Fachleiters statt. Landesweit liegen inzwischen über 20 Examensarbeiten von Unterrichtsversuchen in Biologie, Erdkunde, Geschichte und Politik vor.

In Oldenburg wurde eine Zusammenarbeit zwischen Schule, Studienseminar und der Arbeitsstelle Bilingualer Sachfachunterricht am Didaktischen Zentrum der Carl von Ossietzky Universität begonnen, um Theorie und Praxis bilingualen Unterrichts enger miteinander zu verbinden.

In Zukunft wird für alle Studienseminare eine einheitliche Regelung für den Ausbildungsschwerpunkt „Bilingualer Unterricht" angestrebt. Dieser soll für teilnehmende Referendarinnen und Referendare zu einer Zertifizierung führen. Die Erteilung eines solchen Zertifi kats wird von einer Reihe noch näher zu bestimmender Auflagen abhängig gemacht werden. Die Ausbilderinnen und Ausbilder sollen Erfahrungen im bilingualen Unterricht nachweisen.

Zur Vorbereitung der Zusatzausbildung soll das NLI Fortbildungsveranstaltungen anbieten, um einen Grundkonsens über Ausbildungsinhalte sicherzustellen und eine koordinierte Entwicklung des Ausbildungsganges anzubahnen.