Abordnung von Lehrerinnen und Lehrern an die Hochschulen und Fachhochschulen des Landes Niedersachsen

Die Landesregierung plant, die Anzahl der Lehrkräfte, die im schulischen Bereich tätig sind, zu erhöhen. Zeitgleich sind nach wie vor Lehrkräfte an Hochschulen und Fachhochschulen tätig.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie viele Lehrerinnen und Lehrer waren zum 1. August 1999 mit wie vielen Stunden an Hochschulen und Fachhochschulen des Landes Niedersachsen abgeordnet (bitte nach Hochschulen und dort nach Schwerpunkten, teilweisen Abordnungen und Gesamtabordnungen differenzieren)?

2. Wie hoch ist das Durchschnittsalter der zurzeit dort abgeordneten Lehrerinnen und Lehrer, wie lange sind sie bereits abgeordnet, und welche Fächer haben sie in der Schule vertreten?

3. Wie hat sich die Zahl der Abordnungen an die Hochschulen und Fachhochschulen von 1985, 1990, 1995 und 2000 entwickelt (nach Gesamtzahl der Lehrerinnen und Lehrer und Gesamtzahl der Stellen)?

4. Welche Personalkosten sind 1998, 1999 und 2000 durch die Abordnung von Lehrerinnen und Lehrern an den Hochschulen und Fachhochschulen dem Haushalt in welchem Einzelplan entstanden?

5. Strebt die Landesregierung an, alle abgeordneten Lehrerinnen und Lehrer im Jahr 2000 entweder an die Schulen zurückzuholen oder aber in Zukunft auf Stellen der Hochschulen und Fachhochschulen zu führen?

6. Wie werden die Hochschulen und Fachhochschulen die entstehenden Lücken im Lehrangebot schließen bzw. die zusätzlichen Personalkosten aufbringen?

Der Einsatz von Lehrerinnen und Lehrern an Universitäten, die im Rahmen einer Beurlaubung aus dem Schuldienst als wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Lehrerbildung beschäftigt werden, richtet sich nach dem anl. Runderlass des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur in der Fassung vom 12.8.1998, der im Einvernehmen mit dem Kultusministerium und dem Finanzministerium ergangen ist. Dieser Erlass richtet sich in erster Linie an Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen sowie für Sonderpädagogik; in Ausnahmefällen können auch Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien als wissenschaftliche Mitarbeiter beurlaubt werden.

Daneben stellen die Bezirksregierungen den Hochschulen auch Lehrkräfte im Rahmen von Teilabordnungen bzw. stundenweise und als Lehrkräfte für besondere Aufgaben zur Verfügung oder gewähren Lehrkräften Anrechnungsstunden für einen Einsatz im Hochschulbereich im Rahmen von Lehraufträgen. Grundsätzlich erstatten die Hochschulen dem Einzelplan des Kultusministeriums die Bezüge.

Weder das Kultusministerium noch die Bezirksregierungen oder die Hochschulen verfügen über Datenmaterial, das differenziert und vollständig Auskunft über den Personenkreis bzw. den Umfang der (Teil-)Abordnungen/Beurlaubungen etc. gibt.

Die vollständige Beantwortung der Anfrage würde - insbesondere die Darstellung der gewünschten Historie - einen extremen Verwaltungsaufwand erfordern, denn die Bezirksregierungen müssten die Personalakten aller Lehrkräfte (für die zurückliegenden Jahre auch die der pensionierten) durchsehen, um Alter, Dauer der Abordnung und Fächerspektrum zu ermitteln.

Eine solche Maßnahme würde - insbesondere vor dem Hintergrund von Personaleinsparungen - die Leistungsfähigkeit der Dezernate für Lehrerpersonalien bei den Bezirksregierungen sprengen.

Dasselbe gilt für die Hochschulverwaltungen, denn diese bewirtschaften ihr Personal eigenverantwortlich. Eine entsprechende Abfrage hätte an die Personalstellen aller Fachbereiche zu ergehen, die ihrerseits ebenfalls per Hand alle Akten einsehen und die notwendigen Daten herausziehen müssten.

Dass es sich bei dem Umfang der Abordnungs-/Beurlaubungsmaßnahmen außerhalb des Schuldienstes um eine außerordentlich geringe Größenordnung handelt, zeigen die Lehrerstatistiken vom 14.09.1999 (allgemein bildende Schulen) bzw. 15.11.1999 (berufsbildende Schulen), nach der alle Personalmaßnahmen dieser Art

­ im allgemein bildenden Schulbereich einen Stundenumfang von 724 Stunden verteilt auf 85 Personen,

­ im berufsbildenden Schulbereich einen Stundenumfang von 96,5 Stunden verteilt auf 14 Personen umfassten.

Hierin sind nicht nur die Lehrkräfte enthalten, die an Fach-/Hochschulen tätig sind, sondern auch für andere Zwecke beurlaubt/abgeordnet wurden (z. B. zur Gedenkstätte Bergen-Belsen, zur Ostfriesischen Landschaft, für Museumspädagogik).

Eine Differenzierung in dem gewünschten Umfange ließe sich ebenfalls nur durch Akteneinsicht bei den Bezirksregierungen darstellen und würde einen erheblichen Verwaltungsaufwand verursachen.

Im Zuge der Entwicklung eines elektronischen Personalverwaltungssystems durch das Finanzministerium soll versucht werden, auf die zukünftige Aufschlüsselung des Datenmaterials der Lehrerstatistik Einfluss zu nehmen.

Dies vorausgeschickt beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Entsprechend dem eingangs zitierten Erlass vom 12.8.1998 sollen die an Hochschulen/Fachhochschulen eingesetzten Lehrkräfte die Ausbildung der Studierenden praxisnah und ausgerichtet am jeweils neuesten Entwicklungsstand in der Schule mitgestalten.

Nach Beendigung dieser Tätigkeit kehren sie in den Schuldienst zurück.

Zu 6: Entfällt, da ein vorzeitiger Rückruf nicht beabsichtigt ist.